Beschlussvorlage - 2010/171
Grunddaten
- Betreff:
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Strukturentwicklungsfonds 2010 - Deichbau im Bereich der Stadt Bleckede
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Mentz, Ulrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
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Kenntnisnahme
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15.09.2010
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Stadt Bleckede wird aufgrund besonderer Aufwendungen für den Ausbau der Infrastruktur ein Kreiszuschuss in Höhe von 35.000 EUR aus den Mitteln des Strukturentwicklungsfonds gewährt.
Dieser Betrag ist zur spürbaren Entlastung des Eigenanteiles der Stadt Bleckede aufgrund der dortigen, angespannten Haushaltslage vorgesehen.
Sachverhalt
Sachlage:
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2008 beschlossen, dass auf die Sparte Deichbau in den Jahren 2009 - 2011 jeweils ein Betrag in Höhe von 35.000 EUR verteilt werden soll.
Im vergangenen Haushaltsjahr 2009 wurde der Stadt Bleckede ein Kreiszuschuss in Höhe von 35.000 EUR gewährt, dieser Kreiszuschuss ist ausgezahlt worden.
Der Kreisausschuss hat am 22.02.2010 beschlossen, dass auch für das laufende Haushaltsjahr 2010 trotz der anteiligen Kürzung des Ansatzes für den Strukturentwicklungsfonds auf 300.000 EUR ein Betrag in Höhe von 35.000 EUR für den Deichbau zur Verfügung gestellt werden soll.
Mit Schreiben vom 30.06.2009 (Anlage) stellt die Stadt Bleckede einen entsprechenden Antrag auf Förderung dieser Maßnahme aus den Mitteln des Strukturentwicklungsfonds: Sie bittet um einen Zuschuss in Höhe von 35.000 EUR für die Umsetzung der Deichbaumaßnahme im OT Walmsburg.
Aus der Sicht der Verwaltung sollte der Stadt Bleckede ein Zuschuss in Höhe von 35.000 EUR aus dem Strukturentwicklungsfonds 2010 gewährt werden.
Der Landkreis hat seine bisherigen Zuschüsse an die Stadt Bleckede formal zweckbindungsfrei erteilt.
Die Stadt Bleckede ist bekanntlich die einzige Kommune an der Elbe, die als Maßnahmeträgerin im Hochwasserschutz Eigenanteile aufwenden muss. Vor dem Hintergrund der anhaltend schwierigen Haushaltslage der Stadt Bleckede sowie der oben beschriebenen besonderen Betroffenheit als kommunale Maßnahmeträgerin ist diese Beteiligung des Landkreises aus der Sicht der Verwaltung weiterhin angemessen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,4 kB
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