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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2010/173

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg stimmt als Schulträger dem Antrag auf Einrichtung der Berufsfachschule Altenpflege an den Berufsbildenden Schulen III Lüneburg zum Schuljahr 2011/2012 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Genehmigungsantrag nach § 106 Abs. 7 NSchG bei der Landesschulbehörde zu stellen.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Die Berufsbildenden Schulen III Lüneburg beabsichtigen zum Schuljahr 2011/2012 die dreijährige Berufsfachschule Altenpflege einzurichten.

Die Landesschulbehörde hat mit Verfügung vom 16.02.2010 die schulfachliche Voranfrage positiv bewertet und keine grundsätzlichen Bedenken aus schulfachlicher Sicht geäußert. Die benachbarten Landkreise als Schulträger Berufsbildender Schulen haben gegen die geplante Ausweitung des hiesigen Angebotes keine Bedenken geäußert.

 

Diese neue Schulform richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die über einen Realschulabschluss verfügen oder die zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz erfolgreich durchlaufen haben. Für diese ist eine Aufnahme in die Klasse II der Berufsfachschule Altenpflege möglich. In der dreijährigen Berufsfachschule Altenpflege erhalten die Schülerinnen und Schüler eine pflegerische Ausbildung, die zum Berufsabschluss - Staatlich geprüfte/r Altenpflegerin/Altenpfleger - führt. Damit erhalten sie, im Unterschied zu den Absolventinnen und Absolventen der Berufsschule Pflegeassistenz, einen Fachkraft-Status.

Die Schule begründet ihren Antrag wie folgt:

„Mit der Einrichtung dieses Bildungsangebotes will die Berufsbildende Schule III Lüneburg dem Bildungsauftrag, der sich aus der demographischen Entwicklung in der Region ergibt, gerecht werden. Zurzeit ist es für Schülerinnen und Schüler in der Region Lüneburg nur bei einem privaten Bildungsträger möglich, eine pflegerische Ausbildung zu absolvieren. Durch die Einführung der dreijährigen Berufsfachschule Altenpflege an den Berufsbildenden Schulen III Lüneburg erhalten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, einen Berufsabschluss in einem Pflegeberuf zu erwerben, ohne ein Schulgeld an den Bildungsträger zu entrichten. Zudem sind die vom privaten Bildungsträger vor Ort vorgehaltenen Ausbildungskapazitäten nicht ausreichend, um den aktuellen Bedarf an rd. 250 Fachkräften in Stadt und Region Lüneburg (nach Angaben der Agentur für Arbeit Lüneburg) zu decken.“

 

Im Hinblick auf den Bedarf für dieses Bildungsangebot wird auf den beigefügten Artikel der LZ vom 06.08.2010 hingewiesen.

 

Mit der Einrichtung der dreijährigen Berufsfachschule Altenpflege zum Schuljahr 2011/2012 ergibt sich für die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 ein zusätzlicher Bedarf von je 1 Allgemeinen Unterrichtsraum (insgesamt 2 AUR).

Ab dem Schuljahr 2012/13 benötigt die BBS III dann auch einen weiteren Fachraum einschließlich Ausstattung für die praktische Ausbildung. Hierfür müsste ein vorhandener AUR umgenutzt werden, so dass sich der rechnerische zusätzliche Raumbedarf bis 2013 auf 3 AUR beläuft.

Dieser Bedarf müsste mit Mobilklassen gedeckt werden. Die Schule wird alles daransetzen, diesen Bedarf durch innerorganisatorische Maßnahmen im Bestand aufzufangen.

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Für die vorgesehene Einführung der Berufsfachschule Altenpflege an den Berufsbildenden Schulen III Lüneburg ist ein Antrag nach § 106 Abs. 7 NSchG erforderlich. Um zeitgerecht diese Erweiterung zum Schuljahr 2011/2012 sicherzustellen, wird die Verwaltung beauftragt, die Genehmigung gemäß § 106 Abs. 7 NSchG bei der Landesschulbehörde zu beantragen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

22.09.2010 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

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