Beschlussvorlage - 2010/218
Grunddaten
- Betreff:
-
Schuldner- und Suchtberatung nach § 16 a Ziffer 2 und 4 SGB II
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Yvonne Brandts
- Verantwortlich:
- Christian Ratzeburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Beratung
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28.09.2010
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die bestehende Vereinbarung über die Sucht- und Schuldnerberatung mit dem Diakonieverband -zu den geringfügig abgeänderten Konditionen- um vier weitere Jahre zu verlängern.
Sachverhalt
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg ist gem. § 6 Absatz 1 Ziffer 2 SGB II als kommunaler Träger für die Eingliederungsleistungen nach § 16 a Nr.1- 4 SGB II zuständig. Zu diesen Leistungen gehören auch die Schuldner- und Suchtberatung, soweit sie für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind.
Die Aufgabe nach § 16 a SGB II hatte der Landkreis Lüneburg in der Vergangenheit nicht der ARGE übertragen. Die Erbringung der Beratungsleistungen nach § 16 a Ziffer 2 und 4 SGB II (Schuldner- und Suchtberatung) erfolgte durch den Diakonieverband Lüneburg.
Zukünftig ist das Jobcenter für diese Aufgaben per Gesetz zuständig (§ 44b Abs 1 Satz 2 SGB II [neu]) wobei der Landkreis Lüneburg weiterhin Träger dieser Aufgabe bleibt. Es ist beabsichtigt, dass der Landkreis weiterhin die Aufgabe der Schuldner- und Suchberatung (durch Übertragung vom Jobcenter gem. § 44b Abs. 4 SGB II [neu]) wahrnimmt und diese durch den Diakonieverband ausführen lässt.
Die Aufgabenwahrnehmung durch den Diakonieverband erfolgt seit Einführung des SGB II und wurde seit 2006 wie folgt vereinbart:
Der Diakonieverband verpflichtet sich, ein zusätzliches Beratungsangebot (face to face) von
Ø 312 Beratungsstunden in der Suchtberatung
Ø 420 Beratungsstunden in der Schuldnerberatung
vorzuhalten.
Der Landkreis Lüneburg war dagegen verpflichtet für die Wahrnehmung der Aufgaben die anstehenden Personal- und Sachkosten von
Ø 13.770,00 für die Suchtberatung
Ø 21.000,00 für die Schuldnerberatung
zu erstatten.
Vorgespräche mit der ARGE Lüneburg und dem Diakonieverband haben stattgefunden. Alle Beteiligten vertreten die Auffassung, dass die getroffenen Vereinbarungen und darin enthaltenen Regelungen sich in der Praxis sehr bewährt haben und erfolgreich umgesetzt wurden.
Zur Planungssicherheit aller Beteiligten wurde zuletzt eine Vertragsdauer von drei Jahren zzgl. einer Verlängerung um einem Jahr von den Vertragspartnern vereinbart. Insbesondere der Diakonieverband bittet auch künftig zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand aber insbesondere zur Verbesserung der jeweiligen Finanzplanungen um eine weitergehende Vertragsdauer.
Beide Vertragspartner können sich eine Fortsetzung der Zusammenarbeit für die folgenden
4 Jahre mit einer geringfügigen Erhöhung und einer Budgetierung der Aufwendungen
-aufgrund steigender Personalkosten- von jährlich 35.000,00 für die Schuldner- und Suchtberatung vorstellen.
Im Ausschuss müsste Einigkeit darüber erzielt werden, ob die Verwaltung ermächtigt wird, zu diesen Konditionen mit dem Diakonieverband eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
