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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2010/264

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – kein Beschlussvorschlag erforderlich

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Sachverhalt

Sachlage:

Bereits seit längerer Zeit wird die Beschulung von Kindern mit Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich als Problem erkannt. Das Problem äußert sich in verschiedenen Facetten:

 

a.       verstärkte Nachfrage nach Schulbegleitungen

b.      eingeforderter Unterstützungsbedarf von Schulen im Bereich der Schulsozialarbeit

c.       hohe Kosten für die Beschulung von Kindern mit sozial-emotionalem Förderbedarf in speziellen Förderschulen außerhalb des Landkreises Lüneburg

 

Wenn auch grundsätzlich die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Jugendhilfe von dem Gedanken einer Kooperation getragen ist, so ergibt sich doch in den konkreten Fällen eine Abgrenzungsproblematik, das heißt, wie viel schulische Leistung muss erbracht werden und ab wann setzt Jugendhilfeleistung ein?

 

Zur Lösung dieses Problems sind bereits an verschiedenen Stellen in Niedersachsen Modellprojekte zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe entstanden.

 

Auch im Landkreis Lüneburg hat sich der Arbeitskreis Schule und Jugendhilfe, der unter der Leitung der Schuldezernentin Frau Schult von der Landesschulbehörde steht, mit dieser Thematik eingehend befasst.

 

Auf Grundlage eines bereits praktizierten Modells im Landkreis Osterholz-Scharmbeck (PROZESS) erfolgte die Erarbeitung eines eigenen Modellkonzepts (siehe Anlage).

 

Der nächste nun anstehende Schritt wäre, das Modell in bestimmten Modellstandorten auf seine Tragfähigkeit und praktische Tauglichkeit zu überprüfen.

 

Im Rahmen der Sitzung wird der Ausschuss durch eine Präsentation von Frau Schult und Herrn Zenker-Bruns über den Inhalt und Stand der Entwicklung des Modellprojekts informiert. Mögliches Ziel könnte eine entsprechende Antragstellung beim Kultusministerium auf Genehmigung eines Modellprojekts mit Schuljahresbeginn 2011/2012 sein. Ein entsprechender Antrag muss bis spätestens Ende Januar 2011 dem Kultusministerium vorliegen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.10.2010 - Jugendhilfeausschuss

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