Berichtsvorlage - 2010/260
Grunddaten
- Betreff:
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Haushalt 2011/Zuschuss an die BuK
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Wiese, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
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Kenntnisnahme
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01.11.2010
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 liegt den dem Ausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten vor. Für das nicht dem Kreistag angehörende Ausschussmitglied ist ein Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf (Volkshochschule Produkt 271-000) beigefügt.
Hansestadt und Landkreis Lüneburg sind gemeinsam Träger der über die Bildungs- und Kultur gGmbH (BuK) organisierten Volkshochschule. Die Höhe des zu leistenden Zuschusses wird zwischen den beiden Gesellschaftern Hansestadt und Landkreis sowie der BuK alljährlich ausgehandelt. Auf diesen Zuschuss wird die Hansestadt in 2011 einen Anteil von 56 % und der Landkreis einen Anteil von 44 % zahlen. In den folgenden Jahren wird sich der jeweilige Anteil in 2 %-Schritten auf eine jeweils 50 %-ige Beteiligung hin entwickeln.
Der Haushaltsplanung liegt ein mit der BuK ausgehandelter Gesamtzuschuss in Höhe von 430.000,00 zu Grunde. Dies entspricht dem auch für das Haushaltsjahr 2010 vereinbarten Verlustausgleich in Höhe von 430.000,00 . Damit liegen die Verlustausgleiche für die Jahre 2010 und 2011 deutlich unter den für die Vorjahre vereinbarten Verlustausgleichen:
Verlustausgleich 2008: 499.000,00
Verlustausgleich 2009: 465.000,00
Der aktuell vorliegende Entwurf des Wirtschaftsplans 2011 der BuK weist den in dieser Vorlage ausgewiesenen Zuschuss als Einnahmeerwartung aus. Der Entwurf des Wirtschaftsplans sieht für das Jahr 2011 ein Defizit vor.
Die Verwaltung wird dazu näher vortragen.
Wie dem Haushaltsplan 2011 (Seite 117 120) zu entnehmen ist, wird der Zuschuss an die BuK nur mit einem kleinen Anteil in Höhe von 31.800,00 in Form von Transferaufwendungen geleistet. Der deutlich höhere Anteil des Zuschusses in Höhe von 157.700,00 wird als Personalkostenanteil des Landkreises getragen.
