Antrag an den Kreistag - 2010/098
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 22.04.2010 (Eingang: 22.04.2010);Vertragsausarbeitung für finanzielle Abgaben der Jägerschaft und deren freiwillige Leistungen für die Öffentlichkeit
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Monika Wieckhorst
- Beteiligt:
- Fachbereich Bauen, Umwelt & Ordnung
- Verantwortlich:
- Sühl, Hans-Heinrich
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die finanziellen Abgaben der Jäger und ihre bisher freiwilligen Leistungen für die Öffentlichkeit werden in einem Vertrag klar geregelt. Zur Findung einer für beide Seiten tragbaren Einigung wird ein Vertreter der Kreisjägerschaft im Fachausschuss angehört. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grund der Vereinbarungen einen Vertrag auszuarbeiten.
Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 30.06.2010:
Der Antrag wird abgelehnt.
Sachverhalt
Begründung der FDP-Kreistagsfraktion:
Siehe anliegender Antrag.
Ergänzende Sachdarstellung der Verwaltung vom 30.06.2010:
Die im vorliegenden Antrag der FDP-Kreistagsfraktion genannten finanziellen Abgaben der Jäger sind in der Jagdsteuersatzung für den Landkreis Lüneburg vom 22.10.1975 in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 04.10.1994 umfassend und abschließend geregelt. Besteuerungsgrundlage ist danach der Jagdwert, der sich bei verpachteten Jagden aus dem Pachtpreis sowie vertraglichen und freiwilligen Nebenleistungen (z.B. Aufwendungen für Wildschadensersatz und Jagdessen) errechnet. Die Steuer wird jährlich erhoben und beträgt 15 v. H. des Jagdwertes. Dieser Hebesatz liegt damit etwa in Höhe des aktuellen Durchschnittssatzes in Niedersachsen (2010 = 14,12 %). Das jährliche Jagdsteueraufkommen beläuft sich aktuell auf rd. 165.000,00 .
Die Jägerschaft verfolgt bereits seit längerer Zeit und in zunehmenden Maße landesweit die Abschaffung der Jagdsteuer. In Niedersachsen haben bisher lediglich der Landkreis Harburg zum 01.04.2009 und der Landkreis Osnabrück zum 01.04.2010 ihre Jagdsteuersatzungen aufgehoben. Der Landkreis Harburg hatte zuletzt ein Jagdsteueraufkommen von rund 90.000,00 und per Ende 2009 keinerlei Haushaltsdefizite.
Auch der Vorstand der Kreisjägerschaft Lüneburg ist Anfang März d. J. mit diesem Anliegen in der Verwaltung vorstellig geworden. Die Verwaltung hat der Kreisjägerschaft gerade in letzter Zeit dennoch immer wieder versichert, dass nach wie vor und ausdrücklich der Einsatz und das Engagement der Jäger in Sachen Umwelt-, Natur- und Biotopschutz anerkannt und gewürdigt werden. Den Vertretern der Jägerschaft wurde deutlich gemacht, dass aus grundsätzlichen Erwägungen heraus weder eine Abschaffung, noch eine Absenkung der Jagdsteuer in Betracht kommen kann. Insbesondere die angespannte Haushaltslage, und die Forderung der Kommunalaufsichtsbehörde nach Realisierung aller Einnahmemöglichkeiten, lässt dies nicht zu. In Anerkennung der Leistungen der Jägerschaft im Umwelt-, Natur- und Biotopschutz konnte die Verwaltung aber folgende Entlastungen signalisieren:
Ø Die Kosten für die Trichinenuntersuchungen werden von bisher 4,00 auf nunmehr 2,00 je Untersuchung halbiert.
Ø Für die Erstellung eines Flyers können Mittel in Höhe von maximal 2.500,00 zur Verfügung gestellt werden. Dieser Flyer soll Informationen zum Thema Wildschäden enthalten und an alle Beteiligten verteilt werden.
Ø Für die Umsetzung gemeinsamer Naturschutzprojekte sollen vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages ab dem Haushaltsjahr 2011 etwa 5 % des Jagdsteueraufkommens bereitgestellt werden.
Ø Für die Regelüberprüfungen waffenrechtlicher Erlaubnisse werden seitens der Verwaltung keine Gebühren erhoben.
Bei Umsetzung dieser Maßnahmen errechnet sich ein finanzieller Vorteil für die Jägerschaft in Höhe von insgesamt rund 32.000,00 jährlich, was damit faktisch einer Absenkung des Jagdsteuerhebesatzes um 3 Prozentpunkte gleichkommt.
Der Vorstand der Kreisjägerschaft Lüneburg zeigte zwar Verständnis für die Einlassungen der Verwaltung, wird sich aber weiterhin für die Abschaffung der Jagdsteuer einsetzen, wobei eine Lösung auf Landesebene angestrebt wird.
Mit dem vorliegenden Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 22.04.2010 wird unter Hinweis auf die entsprechende Vereinbarung für den Bereich des Landkreises Harburg die Neuordnung der finanziellen Abgaben der Jäger und ihrer bisher freiwilligen Leistungen für die Öffentlichkeit verfolgt. Begründet wird der Antrag mit den finanziellen Belastungen der Jäger für Pacht, Jagdsteuer, Hundesteuer, Schadensersatzzahlungen usw. sowie mit Pflichten zur Regulierung des Gleichgewichts in der Natur. Daneben hätten die Jäger zunehmend freiwillige Aufgaben übernommen, wie z. B. die ordnungsgemäße Beseitigung von Unfallwild an Straßen.
Der Grundsatz der Waidgerechtigkeit verpflichtet den Jäger zu einer umfassenden Hege und Pflege des Wildbestandes in seinem Revier mit allem, was dazu gehört. Die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatzzahlungen sowie zur genannten Regulierung des Gleichgewichts in der Natur, die Unterstützung des Veterinäramtes bei der Durchführung von Monitoringprogrammen bis hin zur Beseitigung des Unfallwildes von den Straßen sind Ausfluss des Jagdrechtes und damit gesetzliche Pflichtaufgaben; diese können nach Auffassung der Verwaltung nur in einem sehr geringen Umfang als freiwillige Aufgaben klassifiziert werden.
Letztlich ist auch entgegen den Darstellungen im Antrag nicht zu befürchten, dass sich die Zahl der Jagdpächter aufgrund der finanziellen Belastungen verringern wird. Im Gegenteil, nach allen Erkenntnissen und Erfahrungen ist auch künftig von einer starken Nachfrage auszugehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
164,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
24,8 kB
|
