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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2010/209

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage 1 beigefügte 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg wird in der vorliegenden Form beschlossen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises hat gem. § 67 Abs. 2 Nr. 1 NLO und § 120 Abs. 2 i. V. m. § 119 Abs. 1 NGO in Gemeinden und Samtgemeinden, in denen ein eigenes Rechnungsprüfungsamt nicht besteht, die Rechnungsprüfung durchzuführen.

 

Nach § 3 Abs. 1 der Satzung des Landkreises Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem jeweils geltenden Runderlass des Nds. Finanzministers über die Pauschsätze für den Verwaltungsaufwand bei der Gebührenbemessung im staatlichen Bereich. Anzuwenden war der Gebührensatz für den gehobenen Dienst, da diesem alle Prüferinnen und Prüfer zuzuordnen waren.

 

Der Nds. Finanzminister hat mit Erlass vom 19.05.2010 rückwirkend zum 01.01.2010 den Stundensatz für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (früher: gehobener Dienst), von 53,- Euro auf 56,- Euro angehoben. Dabei wurde erstmals die Geltungsdauer des  Erlasses befristet (bis zum 31.12.2015).

Die Gebührensatzung sollte daher um eine Regelung für den Fall ergänzt werden, dass eine Folgeregelung nicht rechtzeitig erlassen wird.

 

Durch die kooperationsweite Umstellung auf das Neue kommunale Rechnungswesen (NKR) und die damit verbundenen zusätzlichen Arbeiten, sowohl auf Seiten der Samtgemeinden und Gemeinden als auch auf Seiten des Rechnungsprüfungsamtes, wird es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Prüfung der Eröffnungsbilanzen, Jahresrechnungen Jahresabschlüssen und konsolidierten Gesamtabschlüssen der Samtgemeinden und Gemeinden kommen. Dies würde nach der oben dargestellten Erhöhung der Stundensätze und der jetzt geltenden Fassung der Gebührensatzung dazu führen, dass für diese Prüfungsvorgänge bei gleichen Haushaltsjahren Gebühren mit unterschiedlichen Stundensätzen zu erheben wären. Aus Gründen einer Gebührengerechtigkeit sollte eine redaktionelle Anpassung der Gebührensatzung erfolgen. Grundlage sollte das Datum sein, zu dem die Samtgemeinden / Gemeinden die Eröffnungsbilanz, die Jahresrechnungen, Jahresabschlüsse und konsolidierten Gesamtabschlüsse  aufgestellt haben und prüffähig sind.

 

Weiterhin sollte  eine Regelung für den Fall getroffen werden, dass das Nieders. Finanzministerium, wie im Jahr 2002 geschehen, die Pauschalsätze in einem Jahr mehrfach ändert.

 

Letztlich sind die Landkreise seit dem 01.01.2008 nicht mehr für überörtliche Prüfungen der Samtgemeinden und Gemeinden zuständig. Der entsprechende Passus kann damit aus der Gebührensatzung gestrichen werden.

 

Insoweit sollte die Gebührensatzung entsprechend geändert werden.

 

Da diese Änderung finanzielle Auswirkungen auf alle Partner der Kooperation der Rechnungsprüfungsämter hat, wurde der Änderungsvorschlag in der 7. Sitzung des Kooperationsgremiums am 01.09.2010 behandelt. Die Änderungsempfehlung wurde einstimmig angenommen.

 

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Anlagen

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08.11.2010 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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