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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2010/234

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion Die Linke:

„Fast alle Städte und Gemeinden befinden sich in einer Finanzkrise, aus der sie sich nicht aus eigener Kraft befreien und schon gar nicht heraus sparen können. Steuereinnahmen brechen als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise auf allen öffentlichen Ebenen dramatisch ein.

Die Kommunen in Niedersachsen sind seit Jahrzehnten finanziell unzureichend ausgestattet. Die Folgen der sich immer weiter auftürmenden Schulden zeigen sich nicht nur in den kommunalen Bilanzen. Sie werden auch sichtbar in zerfallender öffentlicher Infrastruktur und in immer größeren Schwierigkeiten, ein Mindestangebot öffentlicher Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. In vielen Städten und Gemeinden wird seit Jahren der Mangel verwaltet.

Gleichzeitig wachsen kommunale Aufgaben und Ausgaben vor allem im Sozialbereich. Der Kreistag des Landkreises Lüneburg fordert von Bund und Land ein angemessenes Finanzierungskonzept für die Städte und Gemeinden ein.

Die Gewerbesteuer als kommunale Haupteinnahmequelle ist dringend zu erhalten. Mit großer Sorge blickt der Kreistag auf die geplante Senkung der Einkommensteuer ab 2011 und die damit verbundenen Einnahmeausfälle für die Stadt und den Landkreis Lüneburg. Der Kreistag des Landkreises Lüneburg fordert die Bundesregierung auf, von Steuersenkungen zu Lasten der Kommunen unbedingt abzusehen.

Der Kreistag fordert in einem ersten Schritt eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose.

Die Berechnungsformel zur Errechnung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft im SGB II muss sich zukünftig an den tatsächlichen Sozialausgaben der Kommunen orientieren und darf nicht nur die Anzahl von Bedarfsgemeinschaften zur Grundlage nehmen. Der Bundesrat hat bereits eine entsprechende Empfehlung zur Modifizierung der Berechnungsformel an die Bundesregierung gerichtet. Der Kreistag des Landkreises Lüneburg fordert die Bundesregierung auf, dieser Empfehlung des Bundesrates zu folgen.

Der Kreistag stellt fest, dass das Konnexitätsprinzip von Bund und Land fortwährend verletzt wird, wie die Beispiele Kinderbildungsgesetz oder die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie aktuell zeigen. Die von Bund und Land in den letzten Jahren auf die Stadt und den Landkreis Lüneburg übertragenen Aufgaben vergrößern das Defizit in einer Größenordnung von mindestens (Anzahl) Millionen Euro.

Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen des Verfahrens zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden eine Regelung für die Zukunft zu treffen, damit es nicht weiterhin zu einer Überzahlung bei den Solidarmitteln kommt.

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg fordert die Niedersächsische Landesregierung auf, umgehend alle Kürzungen, Mindereinnahmen und Mehrbelastungen für die Stadt und den Landkreis zurück zu nehmen.

Der Kreistag sowie die Kommunalen Spitzenverbände können sich mit einer weiteren Abschlagszahlung auf den ausstehenden Erstattungsbetrag nicht zufrieden geben. Der Kreistag hält es zudem für notwendig, dass Solidarmittel zukünftig nicht mehr nach regionalen Kriterien bzw. auf Ostdeutschland beschränkt, sondern vielmehr nach den finanziellen Bedarfslagen in allen Bundesländern und deren Städten und Gemeinden vergeben werden.

Die Kommunen sind der Ort, an dem politische Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar sichtbar und spürbar werden. Doch ohne ein schnelles Umsteuern von Bund und Land zugunsten der Kommunen wird der Entscheidungsspielraum der meisten Niedersächsischen Stadt- und Gemeinderäte praktisch auf Null reduziert.

Für die Bürgerinnen und Bürger werden nur noch Einschnitte spürbar. Damit ist nicht nur das Sozialgefüge der Kommunen, sondern auch die demokratische Verfasstheit unseres Landes in Gefahr.“

Ergänzender Beschlussvorschlag der Gruppe SPD und Grüne vom 30.09.2010:

„Resolution:

Rettungsschirm für Städte, Gemeinden und Landkreise

-Handlungskraft und Gestaltungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen und ausbauen-

Angesichts der dramatischen Finanzsituation vieler Städte, Landkreise und Gemeinden fordern Vertreter niedersächsischer Kommunen und Gewerkschaften einen Rettungsschirm, um die Handlungskraft und Gestaltungsfähigkeit wiederherzustellen und auszubauen. Sie erwarten deshalb von der Niedersächsischen Landesregierung, sich energisch für ausreichende und planbare Einnahmen der Kommunen einzusetzen. Es darf keine neuen Gesetze geben, mit denen Kommunen teure Aufgaben ohne Gegenfinanzierung übertragen werden. Die Abschlaffung der Gewerbesteuer wird strikt abgelehnt.

Die Kommunen sind demokratische Basisdienstleister für die Bürgerinnen und Bürger. Der Schulbetrieb, der Betrieb von Krippen und Kindergärten, der Bau und der Unterhalt von Straßen und Radwegen sind nur einige Beispiele kommunaler Aufgaben, die mit den schwindenden Einnahmen finanziert werden müssen. Städte, Gemeinden und Landkreise benötigen eine gestärkte und verstetigte Einnahmesituation. Nur gesunde Kommunalhaushalte garantieren gute öffentliche Dienstleistungen und stärken die kommunale Investitionsfähigkeit. Freiwillige soziale Leistungen, wie z.B. Projekte für Jugendliche oder Migranten, müssen erhalten bleiben.

Die teilweise seit Jahren anhaltende Unterfinanzierung kommunaler Haushalte spiegelt sich im rasanten Anstieg der Kassenkredite wider. Voraussichtlich werden im Jahr 2010 fast drei Viertel der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden ihre Haushalte nicht ausgleichen können. Die Kommunen in Niedersachsen hatten für das Jahr 2009 bereits ein negatives Finanzierungssaldo von 860 Mio. Euro zu verzeichnen.

Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Notlage der Kommunen weiter verschärft. Auch für die Jahre 2011 bis 2013 werden kommunale Mindereinnahmen von insgesamt 10,9 Mrd. Euro vorausgesagt. Der Großteil dieser kommunalen Mindereinnahmen ist auf das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz zurückzuführen. Dagegen können Bund und Länder in 2010 mit Steuermehreinnahmen rechnen.

Vertreter von Kommunen und Gewerkschaften fordern:

            umgehende Zins- und Tilgungshilfen des Landes für Kommunen in extremer Haushaltsnotlage, um wieder Gestaltungsspielräume erlangen zu können

            eine Kompensation der Einnahmeausfälle der Kommunen u.a. durch eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten für soziale Leistungen, insbesondere an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose, an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

            den Ausbau der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer, in die alle Gewerbebetriebe, Selbständige und Freiberufler einbezogen werden, um eine dauerhafte Stabilisierung der Finanzkraft zu erreichen

            die Verbesserung der staatlichen Einnahmesituation durch:

-          eine einmalige Vermögensabgabe sowie danach die Wiedereinführung der Vermögenssteuer mit einem Freibetrag von 500.000 Euro

-          die Erhöhung des Spitzensteuersatzes für hohe Einkommen

-          die Anhebung der Erbschaftssteuer und eine wirksame Besteuerung großer Erbschaften

-          die Einführung einer internationalen Finanztransaktionssteuer und einer Börsenumsatzsteuer in Deutschland

-          die Rücknahme der Unternehmenssteuerentlastung

-          einen einheitlichen Steuervollzug in allen Bundesländern

        ein zusätzliches kommunales Investitionsprogramm für die Fortsetzung und Stärkung der kommunalen Investitionen, z.B.

-          im Bildungswesen

-          im Umweltschutz

-          bei der Gesundheitsversorgung

-          in Verkehrs- und Infrastruktur

 

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Siehe anliegender Antrag.

 

Ergänzende Sachlage vom 06.10.2010:

 

Die Gruppe SPD / Grüne hat mit Schreiben vom 30.09.2010 (Eingang: 05.10.2010) einen Änderungsantrag gestellt. Der Änderungsantrag ist als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.11.2010 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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