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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2010/186

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag (sofern kein weiterer Erörterungsbedarf):

Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wird lt. Anlage 4 beschlossen.

Die Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms wird auf der Grundlage der §§ 7 und 8 Bundesraumordnungsgesetz(GeROG) gem. §  8 Nieders. Raumordnungsgesetz (NROG) als Satzung beschlossen.

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 10.12.2010:

Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wird lt. Anlage 4 beschlossen.

Die Änderung/Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 wird gem. § 8 Abs. 6 Nieders. Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in Verbindung mit § 28 Abs.1 Raumordnungsgesetz (ROG) als Satzung beschlossen. Ebenso wird die dazu gehörende Begründung beschlossen.

Der Landrat wird ermächtigt, das RROP in der nunmehr geltenden Fassung als RROP 2010 erneut bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Sachlage:

 

In seiner Sitzung am 18.06.2009 hatte der Raumordnungsausschuss den Entwurf der Änderung/Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms beraten und die Verwaltung beauftragt, die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Dieses Verfahren hat die Verwaltung darauf hin mit Schreiben vom 06.08.2009 an die Städte,

Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg, die Nachbarkreise, ca. 100  sonstige Behörden und öffentliche Stellen einschließlich aller nach § 60 Nieders. Naturschutzgesetz (NNatG) anerkannten Verbände eingeleitet. Für die Abgabe von Stellungnahmen wurde eine Frist bis zum 06.11.2009 gesetzt. Auf entsprechende Bitte räumte die Verwaltung einzelnen Beteiligten eine Nachfrist ein, so dass schließlich Ende 2009 alle Stellungnahmen vorlagen.

Durch öffentliche Bekanntmachung vom 24.07.2009 wurde der allgemeinen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

110 Behörden und Verbände einschließlich Kommunen gaben eine Stellungnahme mit Anregungen oder Bedenken ab.

Aus der allgemeinen Öffentlichkeit gingen 22 Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken ein.

 

Hinzuweisen ist insbesondere auf die umfangreiche Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu mehreren Festlegungen und zu Formalitäten, die nach dessen Auffassung nicht genehmigungsfähig sein würden. Dies betraf im Wesentlichen

 

·         Festlegungen zu Standorten mit mittelzentralen Teilfunktionen

·         Festlegungen zu Standorten mit grundzentralen Teilfunktionen

·         Festlegungen zum großflächigen Einzelhandel sowie

·         den formalen Aufbau - die Gliederung - der RROP-Änderung.

 

In mehreren Gesprächen mit Vertretern des Ministeriums und dem zugeordneten  Referat der Regierungsvertretung konnten Lösungen gefunden werden, die

 

·         inhaltlich den ursprünglichen Planungsabsichten des Landkreises im Wesentlichen entsprechen, gleichzeitig aber

·         gewährleisten, dass das RROP  genehmigungsfähig ist.

 

Über die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Kommunen und über weitere Anregungen hat die Verwaltung nach Ablauf der Beteiligungsfrist eine Reihe von Gesprächen geführt, in denen eine vertretbare Lösung gefunden werden konnte, die auf der einen Seite erforderliche überörtliche raumordnerische Belange  und auf der anderen Seite die Interessen der örtlichen Ebene berücksichtigt.

Unterschiedliche Auffassungen gab es zunächst zur Frage, wo und in welchem Umfang großflächige Einzelhandelsbetriebe in und um Lüneburg herum  künftig raumordnerisch zugelassen werden sollten. Die Verwaltung hielt es deshalb in Übereinstimmung mit den betroffenen Kommunen und dem Land für sinnvoll, als Grundlage für modifizierte und konkretisierte Festlegungen eine gutachterliche Beurteilung durch ein Fachbüro, und zwar die Fa. Dr. Lademann & Partner, erarbeiten zu lassen. Die Aufgabenstellung für den Gutachter hatte die Verwaltung vorab mit den betroffenen Städten und Gemeinden abgestimmt, letztere haben sich an den Kosten hierfür beteiligt. Die Ergebnisse dieser gutachterlichen Beurteilung lagen Ende April 2010 vor (Anlage 6), die entsprechenden Festlegungen sind daraufhin überarbeitet worden.

Danach konnte der nach § 5 Abs.8  NROG vorgeschriebene Erörterungstermin durchgeführt werden und zwar mit allen, die Stellungnahmen mit Anregungen und/oder Bedenken vorgebracht hatten. Dieser Termin fand nach vorheriger Einladung vom 19.04. am 19.05.2010 statt. Zur Vorbereitung auf diesen Termin wurden die Eingeladenen auf der öffentlich zugänglichen Seite lueneburg.de im Internet und auf Wunsch in gedruckter Form darüber informiert, ob und in welcher Weise die Verwaltung diese Stellungnahmen  berücksichtigen möchte. Das Protokoll dieses Termins ist als Anlage 5  beigefügt.

Die Hansestadt Lüneburg, die Samtgemeinde Amelinghausen und die Wasser- und Schifffahrtdirektion haben im Anschluss an diesen Erörterungstermin noch eine ergänzende schriftliche Stellungnahme abgegeben.

 

Alle Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren und die erwähnten nachträglichen Äußerungen sind, zusammen mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag der Verwaltung, in der Anlage 4 im Wortlaut abgedruckt. Dort finden Sie im Abwägungsvorschlag vielfach Aussagen wie "nicht Gegenstand der Änderung", weshalb es darüber dann keinen inhaltlichen Abwägungsvorschlag gibt. Ein solcher wurde aber immer dann gemacht, wenn es sich um redaktionelle Änderungen handelt.

 

Die Stellungnahmen sind nach den Gliederungspunkten des RROP geordnet. Sie beginnen mit Stellungnahmen zum Umweltbericht, zu den zeichnerischen Darstellungen sowie zu allgemeinen Aspekten, die keinem Gliederungspunkt zuzuordnen sind.

Darüber hinaus ist eine inhaltsgleiche Übersicht, nach Stellungnehmern geordnet, auf die Internetseite des Landkreises unter http://www.lueneburg.de/desktopdefault.aspx/tabid-3398/ gestellt.

 

Hinweise:

 

·         Die Gliederung der Beratungsgrundlage entspricht noch derjenigen, wie sie den Beratungen in den Sitzungen des Raumordnungsausschusses vom 27.05. und 18.06.2009 zugrunde gelegt wurde. Dies erleichtert den Ausschussmitgliedern die Vergleichbarkeit, zumal sich auch die abgegebenen Stellungnahmen auf diese Gliederungssystematik stützen.

·         Wie oben erwähnt, hält die Genehmigungsbehörde jedoch eine Gliederung nach der Systematik des LROP 2008 für erforderlich. Zur Information ist deshalb als Anlage 8 auch die neue Gliederung als synoptische Übersicht beigefügt.

·         Dem Satzungsbeschluss des Kreistages muss dann als Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eine Ausfertigung der Änderung/Fortschreibung RROP mit dieser neuen Gliederung zugrunde gelegt werden. Die Inhalte sind jedoch mit dem Text der bisherigen Gliederung identisch.

·         Lediglich zur Information, nicht als Beratungsgrundlage, werden deshalb den Ausschussmitgliedern Exemplare in der Fassung der neuen Gliederung nachgereicht.

 

Ergänzende Sachlage vom 09.09.2010:

Wie bereits in der Ihnen am 03.09.2010 zugesandten Vorlage angekündigt, reiche ich Ihnen ein Exemplar der textlichen Festsetzungen zum RROP in der Gliederung nach der Systematik des LROP 2008 nach.

 

Hinweis:

Diese Fassung dient lediglich zur Information, Beratungsgrundlage für die Sitzung am 15.09.2010 ist die Ihnen bereits vorliegende Version nach der bisherigen Gliederungssystematik.

 

Aktualisierte Sachlage vom 04.11.2010:

Der Ausschuss hatte in seiner Sitzung am 15.09.2010 die Beschlussfassung über die Anlage 4 (synoptische Übersicht Stellungnahmen/Abwägungsvorschlag der Verwaltung) sowie den Satzungsbeschluss auf die Sitzung am 17.11.2010 vertagt.

 

In der Zwischenzeit ist - am 05.10.2010 - eine erneute Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg eingegangen, diese Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag hierzu enthält die Anlage 10.

 

Im Rahmen der Behördenbeteiligung hatte die Gemeinde Amt Neuhaus (s. Stellungnahme ID 364 zu Zielfestlegung D 1.5 03 lt. Anlage 4) darauf verwiesen, dass im Referenzzeitraum im Gebiet der Gemeinde keinerlei  Wohnbaulandflächen ausgewiesen wurden. Deshalb könne die Regelung zur Absenkung der Flächenverbrauchsrate auf die Gemeinde logischerweise nicht angewendet werden. Dies hatte die Verwaltung auch in dem entsprechenden Abwägungsvorschlag  eingeräumt. Deshalb soll nun die textliche Zielfestlegung D 1.5 03 und die Begründung hierzu ergänzt werden (s. Anlage 11).

 

Aktualisierte Sachlage vom 12.11.2010:

Ganz aktuell ist jetzt  – am 10.11.2010 – eine erneute fünfseitige Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg eingegangen, in der weitere Anregungen zum Thema großflächiger Einzelhandel vorgetragen werden.

Diese Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag hierzu enthält die Anlage 10 – neu, aktualisiert am 12.11.2010.

 

Aktualisierte Sachlage vom 26.11.2010:

 

Dem Ausschuss lag bei seiner Sitzung am 17.11.2010 eine Tischvorlage der Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen mit einer Reihe von Änderungsanträgen sowie einige Änderungsvorschläge der Verwaltung zum Text der Änderung RROP 2010 vor.

Aus der Niederschrift zu dieser Sitzung ist ersichtlich, welche dieser Änderungsanträge beschlossen und für welche noch Beratungsbedarf bestand.

 

Anlage 12 enthält synoptisch

 

·                     die am 17.11.2010 noch nicht beschlossenen Änderungsanträge der Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen sowie

·                     einige weitere Änderungsvorschläge der Verwaltung,

·                     die begründeten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu diesen Änderungsanträgen/-vorschlägen sowie

·                     den Vorschlag für die textlichen Darstellungen im RROP hierzu.

 

Die Abwägungsvorschläge und Textänderungen zum Thema "Großflächiger Einzelhandel (D 1.6 06 des Textes RROP) sind Ergebnis eines Expertengesprächs, zu dem Herr Torke von der Fa. Lademann & Partner als Verfasser der gutachterlichen Beurteilung der Einzelhandelsperspektiven im Zentrenverbund Lüneburg/Adendorf/Bardowick erläuternd vorgetragen hatte. An diesem Gespräch nahmen die Ausschussmitglieder Herr Barufe, Herr Dr. Bonin, Herr Fricke, Herr Heinrichs, Herr Meißner, Herr Meyn, Herr Röding, Frau Schmidt und Herr Stilke teil."

 

Aktualisierte Sachlage vom 01.12.10:

 

Nach den Beratungen in der Sitzung am 17.11.10 hat die Verwaltung die Ausschussmitglieder zu einem Expertengespräch mit Herrn Torke, (Fa. Lademann & Partner), dem Verfasser der gutachterlichen Beurteilung von Einzelhandelsperspektiven im Raum Lüneburg, eingeladen, um strittige Fragen zum Thema "Großflächiger Einzelhandel" zu erörtern.

Das Ergebnis dieser  Erörterung war eine einvernehmliche Lösung für die im RROP zu treffenden Festlegungen. Sie sind der Anlage 12 zu entnehmen.

 

Aktualisierte Sachlage vom 02.12.10:

 

Der Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV hat in seiner Sitzung am 01.12.2010 lt. Beschlussvorschlag der Verwaltung mit folgender Ergänzung einstimmig beschlossen:

 

"Der Landrat wird ermächtigt, das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüneburg vom 16.06.2003 in seiner geänderten Fassung erneut bekannt zu machen."

 

Über die Änderungsanträge lt. Anlage 12 wurde wie folgt beschlossen:

 

 

Gliederungspunkt des RROP

Änderungsantrag s. Anlage 12

(Stichwort)

Beschlussergebnis

Raumordnungsausschuss

17.11. und 01.12.

D 1.5 01

"sollen" statt "sollten"

1-stimmig

D 1.5 02

Natur- und Landschaftsräume verbindlich festschreiben

1-stimmig

D 1.5 03

Wohnbauland-Ausweisung

1-stimmig

D 1.6 03

Grundzentren Adendorf und Bardowick

1-stimmig m.d.Maßgabe, bei Bardowick "(Flecken)" ergänzen

D 1.6 04

Sicherung vorhandener Infrastruktur

1-stimmig

D 1.6 06

"Orientierungswert"

1-stimmig

D 1.6 06

Erläuterung für die Grenze von 2500m²

1-stimmig

D 1.6 06

innenstadtrelevante Sortimente

1-stimmig

D 1.6 06

Zentrenverbund

1-stimmig

D 1.7 03

Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe

1-stimmig

D 2.5 01

statt "insbesondere" "zum Beispiel"

1-stimmig

D 3.5 01

energieautarker Landkreis

1-stimmig 1 Enthaltung

D 3.5 04

Standort Bleckede/Alt Garge

1-stimmig

D 3.5 06

Der Anbau von Biomasse 

1-stimmig 1 Enthaltung

D 3.6.2 02

3. Gleis bis Uelzen

1-stimmig

D 3.6.2 02

Streichung Satz "4. Gleis"

1-stimmig

D 3.6.2 02

Eisenbahnstrecke Lüneburg - Lübeck

1-stimmig

D 3.6.2 02

Bahnhaltepunkt Deutsch Evern

1-stimmig

D. 3.6.3 01

Planfeststellungsverfahren A 39

1-stimmig

D. 3.6.3 02

Umfahrung Brietlingen

1-stimmig

D. 3.6.3 02

Querverbindung zur A250/K46

 

bei 2 Gegenstimmen

D. 3.6.3 03

"Umfahrung" statt "Umgehung"

1-stimmig

D. 3.6.3 04

Brücke Neu Darchau

1-stimmig 2 Enthaltungen

D 3.6.5 01

Sonderlandeplatz Lüneburg

1-stimmig

D 3.6.5 02

Streichung

1 Gegenstimme,

1 Enthaltung

D 3.7 01

Streichung letzter Satz

1-stimmig

D 3.9.3 03

Streichung Wort "noch"

1-stimmig

Planzeichnung

Wegfall Forstfläche Logistikknoten Bilmer Berg

1-stimmig

 

Die aufgrund der Beschlüsse des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV am 17.11.2010 und am 01.12.2010 geänderten Anlagen 1 und 4 werden dem Kreisausschuss und Kreistag für seine Sitzung am 20.12.2010 vorgelegt.

 

Aktualisierte Sachlage vom 09.12.2010:

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.10 lt. Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Beschlussergänzung des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV vom 01.12.2010 einstimmig beschlossen.

 

Dem Kreistag werden nun zur Abstimmung vorgelegt:

 

·         Die aufgrund der Beschlüsse des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV vom 17.11.2010 und 01.12.2010 aktualisierte Anlage 1(in gedruckter Form)

·         Die aufgrund der Beschlüsse des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV vom 17.11.2010 und 01.12.2010 aktualisierte Anlage 4 (in elektronischer Form),

·         der Satzungstext über die Änderung/Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms einschließlich der dazu gehörigen Anlagen 1 (textliche Darstellung mit Begründung) und 2 (zeichnerische Darstellung).

 

Hinweise:

 

Der Satzungsbeschluss in Anlage 13 beinhaltet das geänderte RROP 2010 in der neuen Gliederung, wie sie durch das Landesraumordnungsprogramm vorgegeben ist.

 

Die Anlage 4 wurde um die Beschlüsse des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ergänzt, die bei den entsprechenden Gliederungspunkten zu anderen Abwägungen führten. Sie wurde den Abgeordneten des Kreistages in elektronischer Form übermittelt und liegt außerdem zur Einsichtnahme im Kreistagsbüro aus.

 

Aufgrund geänderter Rechtslage und nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde wurde der Beschlussvorschlag aus rein formalen Gründen wie folgt geändert:

 

"Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wird lt. Anlage 4 beschlossen.

Die Änderung/Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 wird gem. § 8 Abs. 6 Nieders. Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in Verbindung mit § 28 Abs.1 Raumordnungsgesetz (ROG) als Satzung beschlossen. Ebenso wird die dazu gehörende Begründung  beschlossen.

Der Landrat wird ermächtigt, das RROP in der nunmehr geltenden Fassung als RROP 2010 erneut bekannt zu machen."

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.09.2010 - Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV - geändert beschlossen

Erweitern

17.11.2010 - Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV - geändert beschlossen

Erweitern

01.12.2010 - Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV

Erweitern

20.12.2010 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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