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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2016/051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreissportbund Lüneburg erhält einmalig einen Zuschuss in Höhe von 30.000,00  €. Dieser Zuschuss ist zweckgebunden für zwei Jahre ( 2016 / 2017 ) für die antragsgebundene Finanzierung von Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Sportvereine im Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg zu verwenden. Die Förderung unterstützt die Beschaffung von Sportausrüstung und die Übernahme von Versicherungsleistungen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die CDU/Bündnis 21 RRP – Kreistagsfraktion stellt den Antrag die  Mittel für den Sport im Strukturentwicklungsfond des Landkreises für die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu erhöhen. ( Vorlage 2015/246 )

Dieser Antrag wurde vom Kreistag und dem Kreisausschuss zur Vorbereitung an den Sportausschuss überwiesen.

Die Kämmerei teilt mit, dass im Haushalt 2016 hierfür im Teilhaushalt 01 unter dem Produkt 571 – 000

30.000,00 € zur Verfügung stehen.

 

Um die Haushaltsmittel antragsgerecht und zielgerichtet zu verwenden,  schlägt die Verwaltung  folgenden Verfahrensweg vor:

 

Die konkrete Abwicklung der Förderung übernimmt der Kreissportbund Lüneburg.

Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Förderung ein Bestandteil eines umfangreicheren Unterstützungsnetzwerkes zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern sein wird, das der Kreissportbund Lüneburg kennt und in ihm bereits mitwirkt. Weiterhin hat der Kreissportbund Lüneburg den direktesten Zugang zu den entsprechenden Vereinen. Vor diesen Hintergrund kann der Kreissportbund Lüneburg sicherlich am besten direkt und zielgerichtet steuernd einwirken.

 

Hierzu werden die Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,00 € einmalig nach Haushaltsgenehmigung  dem Kreissportbund Lüneburg zur Verfügung gestellt.

Diese 30.000,00 € sind zweckgebunden für Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Sportvereine im Landkreis Lüneburg und in der Hansestadt Lüneburg zu verwenden.

 

Anhand von konkreten Anträgen der Vereine soll eine unterstützende Förderung für die Beschaffung von Sportausrüstung und die Übernahme von Versicherungsleistungen vorrangig gewährt werden.

Ein einfacher Verwendungsnachweis durch den Kreissportbund Lüneburg über die Verwendung der 30.000,00 € ist aus Sicht der Verwaltung ausreichend. Aufgelistet werden der geförderte Verein, die Fördersumme und der Fördergegenstand.

Weiterhin muss darauf geachtet werden, dass andere Förderungen, wie z.B. Beantragung von

BuT- Mitteln  oder Förderungen der Sparkassenstiftung vorrangig in Anspruch genommen worden sind.

 

Diese Zweckbindung gilt für zwei Jahre. Es wird davon ausgegangen, dass  in diesem Zeitraum das angestrebte Ziel  der Förderung  und entsprechende Ergebnisse  festzustellen sind. In der ersten Jahreshälfte des Jahres 2017 sollte der Kreissportbund gebeten werden einen entsprechenden Zwischenbericht dem Sportausschuss vorzulegen.

 

Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, obigem Beschlussvorschlag und dem dargestellten Verfahrensweg zuzustimmen.

 

 

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Beschlüsse

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08.03.2016 - Sportausschuss - ungeändert beschlossen

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