Das Regionale Raumordnungsprogramm 2003 (Ursprungsfassung)
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg vom 16. Juni 2003 ist das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) in Kraft getreten.
Das RROP wurde damit verbindlich für alle kreisangehörigen Gemeinden, Samtgemeinden und Einheitsgemeinden sowie für alle öffentlichen Stellen. Sie haben bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Ziele des RROP zu beachten und seine Grundsätze zu berücksichtigen.
Gegenüber dem Bürger ist das RROP nicht unmittelbar bindend.
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Hier finden Sie wichtige Downloads:
Einsicht in die Unterlagen
Im Downloadbereich können Sie das Regionale Raumordnungsprogramm 2003 in der textlichen und zeichnerischen Darstellung herunterladen.
Die genehmigten Unterlagen liegen zudem seit dem Tage des Inkrafttretens beim Landkreis Lüneburg zur Einsichtnahme öffentlich aus. Eine Einsicht ist während der Dienststunden von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: +49 4131 26-1013) beim Landkreis Lüneburg, Fachdienst Regional- und Bauleitplanung, Gebäude 3, Zimmer 206, Auf dem Michaeliskloster 8, 21335 Lüneburg, möglich.
Hinweis: Die Ursprungsfassung des RROP 2003 ist nur noch insofern gültig, als dass die Inhalte nicht in der 1. oder 2. Änderung des RROP geändert wurden.
Informationen zur 1. Änderung des RROP 2003 in der Fassung 2010, zur 2. Änderung - Teilplan Windenergie in der Fassung 2016 sowie zur aktuellen Neuaufstellung finden Sie auf den folgenden Seiten.
Verlängerung der Geltungsdauer des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 für den Landkreis Lüneburg (RROP 2003)
Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg hat gemäß § 5 Abs. 7 Satz 3 Nr. 3 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) in der Fassung vom 06. Dezember 2017, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. April 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 31) mit Bescheid vom 12.11.2025 die Geltungsdauer des mit Datum vom 16.06.2003 wirksam gewordenen Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2003 bis zum 31.12.2027 verlängert.
Die Verlängerung der Geltungsdauer des RROP 2003 tritt mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.












