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Das Foto zeigt einen ausgedruckten Bebauungsplan vor einer grünen Wiese.
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Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungs-Programms

Die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) dient der Anpassung an die umfangreichen Änderungen des Niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) sowie der Festlegung eigener Zielsetzungen für die zukünftige Entwicklung des Landkreises im RROP.

Alle Informationen auf einen Blick

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Hier finden Sie die aktuellen Mitteilungen

Diese Termine stehen an:

Die folgenden Samtgemeinden bieten Info-Veranstaltungen zum RROP an:

Samtgemeinde Ostheide
21. März 2023 um 18 Uhr im Schützenhaus Reinstorf, Lerchental 54, Reinstorf

Samtgemeinde Amelinghausen
22. März um 18 Uhr in der Lopautalhalle, Zum Lopautal 22a, Amelinghausen

Samtgemeinde Gellersen
23. März um 18 Uhr in der Grundschule Kirchgellersen, Einemhofer Weg 26, Kirchgellersen

Veränderte Bedingungen

Nachdem zunächst eine 3. Änderung des RROP vorgesehen war, hatten sich die Rahmenbedingungen und Vorgaben sowohl seitens der Landesplanung als auch kreisintern soweit verändert, dass der Kreistag des Landkreises Lüneburg am 19.06.2017 einen Verfahrenswechsel von der Änderung zur Neuaufstellung beschlossen hat. Hintergrund sind insbesondere die umfangreichen Änderungen des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP), die in der Zwischenzeit Rechtskraft erlangt haben und an die das RROP angepasst werden muss. Die Neuaufstellung umfasst eine Prüfung aller Inhalte des RROP und je nach Bedarf deren Überarbeitung. Gleichzeitig bietet sie die Möglichkeit, Ziele für die zukünftige Entwicklung des Raumes festzulegen.

Verfahrensablauf

Regionale Raumordnungsprogramme entfalten für die raumbedeutsamen Planungen eine starke Steuerungs- und Bindungswirkung. Die Kommunen, die Nachbarkreise, Bundes- und Landesbehörden und ggf. Nachbarländer, weitere öffentliche Planungsträger und anerkannte Naturschutzverbände sowie die allgemeine Öffentlichkeit haben die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen, Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu machen sowie Bedenken oder Zweifel an der Notwendigkeit der Planungen anzumelden oder auf eigene Vorhaben aufmerksam zu machen. Mit Ausnahme der Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit sind die Beteiligten dann aber auch an die Ziele der Raumordnung gebunden.

Das Regionale Raumordnungsprogramm wird im Landkreis Lüneburg von Kreistag als Satzung beschlossen und von der oberen Landesplanungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, genehmigt.

Die folgende Grafik zeigt den inhaltlichen und zeitlichen Ablauf des Verfahrens:

2013Aufstellungsbeschluss durch Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten 3. Änderung
2017Verfahrensumstellung: 3. Änderung in Neuaufstellung
ab 2018

Erarbeitung des 1. Entwurfs

Beratung im Fachausschuss

Beratung mit Gemeinden, Fachabteilungen, externen Experten und Trägern öffentlicher Belange

2-4/2023   

Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten Neuaufstellung

Beteiligung der TÖB und Öffentlichkeit zum Entwurf

ab 5/2023 

Abwägung der Stellungnahmen

Erörterung

Überarbeitung des Entwurfs

 

Ggf. erneute Beteiligung

Abwägung und Erörterung der Stellungnahmen

Erneute Überarbeitung des Entwurfs

Beschluss

 

Genehmigung durch die Obere Landesplanungsbehörde

Ggf. Beitrittsbeschluss

Bekanntmachung

Fachgutachten

Als vorbereitende Grundlage für die Neuaufstellung des RROP wurden zu einzelnen Teilaspekten Fachgutachten in Auftrag gegeben. Deren Ergebnisse fließen in die Plandarstellung und Begründung ein und dienen auch darüber hinaus als fachliche Grundlage für Stellungnahmen und raumordnerische Beurteilungen.

Im Demographiegutachten der Gewos GmbH sind neben der Bevölkerungsentwicklung und -prognose soziodemographische Rahmendaten, eine Analyse der Versorgungsinfrastruktur sowie Handlungsempfehlungen für die Raumordnung enthalten.

Das Einzelhandelsgutachten, das von Dr. Lademann & Partner erstellt wurde, beinhaltet eine Bestandsaufnahme der Einzelhandelssituation im Landkreis sowie Empfehlungen für einzelhandelsbezogene Festlegungen in der Neuaufstellung des RROP. Als Voraussetzung zur Inanspruchnahme einer Ausnahmeregel zum Integrationsgebot nach den Vorgaben der Landesraumordnung wurde das Gutachten als Einzelhandelskonzept vom Kreisausschuss beschlossen. 
Die im Gutachten entwickelten Festlegungsvorschläge werden erst mit Übernahme ins RROP und dessen Inkrafttreten verbindlich bzw. sind ggf. im Entwurf des RROP als in Aufstellung befindliche Ziele bei Planungen wie Grundsätze zu berücksichtigen. Die auf fachlichen Grundlagen beruhende gutachterliche Abgrenzung der Kongruenzräume kann auch bereits vor Inkrafttreten des RROP zur Prüfung des Kongruenzgebotes herangezogen werden. Ebenso gibt die Abgrenzung der Versorgungskerne im Gutachten bereits jetzt schon Indizien für städtebaulich integrierte Lagen zur Anwendung des Integrationsgebotes.

Das Verkehrsgutachten der SSP Consult GmbH beinhaltet eine Modellierung der Verkehrsbelastung im Landkreis, eine Prognose der zukünftigen Verkehrsentwicklung mit und ohne Umsetzung der Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans, der insbesondere den Ausbau der A 39 enthält, sowie Empfehlungen hinsichtlich der Entwicklung des Verkehrssystems im Abgleich mit der Siedlungsentwicklung.

Das Rohstoffgutachten der SST Ingenieurgesellschaft mbH enthält eine Analyse des langfristigen Rohstoffbedarfs im Landkreis Lüneburg für die hier vorkommenden Rohstoffarten. Darüber hinaus sind im Gutachten Vorschläge für eine Flächenkulisse für die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung sowie für textliche Festlegungen zur Rohstoffsicherung und -gewinnung erarbeitet worden.

Die vollständigen Gutachten können im Downloadbereich heruntergeladen werden.

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