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Das Foto zeigt einen Ausschnitt aus dem RROP.

*** Glasfaserschaden im Lüneburger Stadtnetz behoben ***

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Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungs-programms 2025

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Lüneburg wird neu aufgestellt. Dies dient der Anpassung an die umfangreichen Änderungen des Niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramms (LROP), gesetzliche Novellierungen u. a. für die Windenergie und den Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH) sowie der Festlegung eigener Zielsetzungen für die zukünftige Entwicklung des Landkreises im RROP.

Aktuell: Das RROP 2025 wurde am 19.03.2026 vom Kreistag formell als Satzung beschlossen und Anfang Mai zur Genehmigung beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht. Es tritt durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg in Kraft.

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Verfahren zur Aufstellung des RROP 2025

Regionale Raumordnungsprogramme entfalten für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen eine starke Steuerungs- und Bindungswirkung. Im Aufstellungsverfahren haben Kommunen, Nachbarkreise, Bundes- und Landesbehörden und ggf. Nachbarländer, weitere öffentliche Planungsträger und anerkannte Naturschutzverbände sowie die allgemeine Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen, Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu machen sowie Bedenken anzumelden oder auf eigene Vorhaben aufmerksam zu machen. Mit Ausnahme der Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit sind die Beteiligten dann aber auch an die Ziele der Raumordnung gebunden. Das Regionale Raumordnungsprogramm wird im Landkreis Lüneburg von Kreistag als Satzung beschlossen und von der oberen Landesplanungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, genehmigt.

Die folgende Grafik zeigt den inhaltlichen und zeitlichen Ablauf des Verfahrens:

2013Aufstellungsbeschluss durch Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten zur 3. Änderung des RROP 2003
2017Verfahrensumstellung von einer 3. Änderung in eine Neuaufstellung
2018 - 2022Erarbeitung und Beschluss des 1. Entwurfs des RROP 2025
2/2023 -
4/2023  
Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten zur Neuaufstellung des RROP 2025 und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum 1. Entwurf
5/2023 - 5/2025Abwägung der Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Erarbeitung des 2. Entwurfs des RROP 2025
5/2025 -
7/2025
Beschluss des Kreisausschusses und Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens zum 2. Entwurf
8/2025 - 12/2025Abwägung der Stellungnahmen zum 2. Entwurf und Erarbeitung des 3. Entwurfs des RROP 2025
1/2026 - 
2/2026
Beschluss des Kreisausschusses und Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens zum 3. Entwurf
 19.03.2026Kreistagsbeschluss des RROP 2025
 Genehmigung durch die obere Landesplanungsbehörde
Ggf. Beitrittsbeschluss
Bekanntmachung

Bisheriger Verfahrensablauf - 
1. Entwurf RROP 2025

Im Dezember 2022 hat der Kreisausschuss des Landkreises Lüneburg den 1. Entwurf des RROP 2025 beschlossen. Dieser ist im Auswahlmenü unter Downloads hinterlegt. 

Im Frühjahr 2023 fand das Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf statt. Es wurden über 800 Stellungnahmen abgegeben, die gesichtet, zusammengefasst und abgewogen wurden. Die Ergebnisse der Abwägung werden in einer sogenannten Abwägungssynopse zusammengefasst. Diese ist im Auswahlmenü unter Downloads hinterlegt.

Im Zuge des Beteiligungsverfahrens zum 1. Entwurf wurden mehrere Informationsveranstaltungen zur Neuaufstellung des RROP im Landkreis angeboten. Eine Aufnahme einer dieser Informationsveranstaltungen wird hier zur Verfügung gestellt.

2. Entwurf RROP 2025

Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sowie weitere Neuerungen etwa hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen sind in die Erarbeitung des 2. Entwurfes eingeflossen. Dieser wurde in der Sitzung des Kreisausschusses am 19.05.2025 beschlossen und ist ebenfalls im Auswahlmenü unter Downloads abrufbar.

Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des 2. Entwurfes gegenüber dem 1. Entwurf sind in der Präsentation zum Fachausschuss am 15.05.2025 zusammenfassend dargestellt (s. Downloads).

Das Beteiligungsverfahren zum 2. Entwurf wurde am 15.07.2025 bzw. mit einer Nachbeteiligung einzelner öffentlicher Stellen am 06.11.2025 abgeschlossen. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen findet sich in einer Abwägungssynopse 
(s. Downlaods).

3. Entwurf RROP 2025

Am 15. Januar 2026 hat der Kreisausschuss des Landkreises Lüneburg den 3. Entwurf für die Neuaufstellung des RROP 2025 beschlossen.

Die Dokumente finden sich im Auswahlmenü unter Downloads.

Kreistagsbeschluss

Der Kreistagsbeschluss des RROP 2025 erfolgte am 19.3.2026. Das RROP liegt aktuell dem Amt für regionale Landesentwicklung zur Genehmigung vor. Die Beschlussfassung inklusive Begründung und Umweltbericht stehen im Auswahlmenü unter Downloads zu Verfügung.

Weiterer Verfahrensablauf

Nach der Genehmigung und einem eventuellen Beitritt des Kreistags zu etwaigen Maßgaben der Genehmigungsbehörde tritt das RROP 2025 durch die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

Ziele in Aufstellung

Die Zielfestlegungen der Beschlussfassung sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG als in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung zu werten.

Geodaten

Die Geodaten der Beschlussfassung können unter 
https://cloud.lklg.net/s/J4mBebo3N7r3kXW heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Rechtswirkung ausschließlich von der Beschreibenden und der Zeichnerischen Darstellung ausgeht. Die Geodaten insbesondere einzelner Themen sind nur im Zusammenhang der Gesamtheit der textlichen und zeichnerischen Festlegungen im Maßstab 1:50.000 zu verstehen.

Fachgutachten

Als vorbereitende Grundlage für die Neuaufstellung des RROP 2025 wurden zu einzelnen Teilaspekten Fachgutachten in Auftrag gegeben. Deren Ergebnisse fließen in die Plandarstellung und Begründung ein und dienen auch darüber hinaus als fachliche Grundlage für Stellungnahmen und raumordnerische Beurteilungen.

Im Demographiegutachten der Gewos GmbH sind neben der Bevölkerungsentwicklung und -prognose soziodemographische Rahmendaten, eine Analyse der Versorgungsinfrastruktur sowie Handlungsempfehlungen für die Raumordnung enthalten.

Das Einzelhandelsgutachten (März 2021), das von Dr. Lademann & Partner erstellt wurde, beinhaltet eine Bestandsaufnahme der Einzelhandelssituation im Landkreis sowie Empfehlungen für einzelhandelsbezogene Festlegungen in der Neuaufstellung des RROP. Als Voraussetzung zur Inanspruchnahme einer Ausnahmeregel zum Integrationsgebot nach den Vorgaben der Landesraumordnung wurde das Gutachten als Einzelhandelskonzept vom Kreisausschuss beschlossen. 
Die im Gutachten entwickelten Festlegungsvorschläge werden erst mit Übernahme ins RROP und dessen Inkrafttreten verbindlich bzw. sind ggf. im Entwurf des RROP als in Aufstellung befindliche Ziele bei Planungen wie Grundsätze zu berücksichtigen. Die auf fachlichen Grundlagen beruhende gutachterliche Abgrenzung der Kongruenzräume kann auch bereits vor Inkrafttreten des RROP zur Prüfung des Kongruenzgebotes herangezogen werden. Ebenso gibt die Abgrenzung der Versorgungskerne im Gutachten bereits jetzt schon Indizien für städtebaulich integrierte Lagen zur Anwendung des Integrationsgebotes.

Mit der Ergänzung zum Einzelhandelsgutachten 2023 wurde die Raumverträglichkeit der Festlegungen zu den Fachmarktstandorten in Adendorf und Bardowick nach Abklingen der Auswirkungen der Corona-Pandemie bestätigt. Sie ist mit Beschluss des RROP Teil des regionalen Einzelhandelskonzeptes. 

Das Verkehrsgutachten der SSP Consult GmbH beinhaltet eine Modellierung der Verkehrsbelastung im Landkreis, eine Prognose der zukünftigen Verkehrsentwicklung mit und ohne Umsetzung der Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans, der insbesondere den Ausbau der A 39 enthält, sowie Empfehlungen hinsichtlich der Entwicklung des Verkehrssystems im Abgleich mit der Siedlungsentwicklung.

Das Rohstoffgutachten der SST Ingenieurgesellschaft mbH enthält eine Analyse des langfristigen Rohstoffbedarfs im Landkreis Lüneburg für die hier vorkommenden Rohstoffarten. Darüber hinaus sind im Gutachten Vorschläge für eine Flächenkulisse für die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung sowie für textliche Festlegungen zur Rohstoffsicherung und -gewinnung erarbeitet worden.

Die vollständigen Gutachten können im Auswahlmenü unter Downloads heruntergeladen werden.

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