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Das Foto zeigt einen ausgedruckten Bebauungsplan vor einer grünen Wiese.
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Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungs-programms 2025

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Lüneburg wird neu aufgestellt. Dies dient der Anpassung an die umfangreichen Änderungen des Niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramms (LROP), gesetzlicher Novellierungen u. a. für die Windenergie und den Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH) sowie der Festlegung eigener Zielsetzungen für die zukünftige Entwicklung des Landkreises im RROP.

Aktuell: Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 19.05.2025 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zum 2. Entwurf des RROP 2025 beschlossen. Vom 02.06. bis 15.07.2025 können Stellungnahmen zu den Änderungen abgegeben werden. Mehr Informationen zum Beteiligungsverfahren finden hier.

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Verfahren zur Aufstellung des RROP 2025

Nachdem zunächst eine 3. Änderung des RROP 2003 vorgesehen war, hatten sich die Rahmenbedingungen und Vorgaben sowohl seitens der obersten Landesplanung als auch kreisintern soweit verändert, dass der Kreistag des Landkreises Lüneburg am 19.06.2017 einen Verfahrenswechsel von der Änderung zur Neuaufstellung beschlossen hat. Hintergrund sind insbesondere die umfangreichen Änderungen des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP), die in der Zwischenzeit Rechtskraft erlangt haben und an die das RROP angepasst werden muss. Die Neuaufstellung umfasst eine Prüfung aller Inhalte des RROP und je nach Bedarf deren Überarbeitung. Gleichzeitig bietet sie die Möglichkeit, Ziele für die zukünftige Entwicklung des Raumes festzulegen.

Regionale Raumordnungsprogramme entfalten für die raumbedeutsamen Planungen eine starke Steuerungs- und Bindungswirkung. Die Kommunen, die Nachbarkreise, Bundes- und Landesbehörden und ggf. Nachbarländer, weitere öffentliche Planungsträger und anerkannte Naturschutzverbände sowie die allgemeine Öffentlichkeit haben die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen, Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu machen sowie Bedenken oder Zweifel an der Notwendigkeit der Planungen anzumelden oder auf eigene Vorhaben aufmerksam zu machen. Mit Ausnahme der Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit sind die Beteiligten dann aber auch an die Ziele der Raumordnung gebunden.

Das Regionale Raumordnungsprogramm wird im Landkreis Lüneburg von Kreistag als Satzung beschlossen und von der oberen Landesplanungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, genehmigt.

Die folgende Grafik zeigt den inhaltlichen und zeitlichen Ablauf des Verfahrens:

2013Aufstellungsbeschluss durch Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten zur 3. Änderung des RROP 2003
2017Verfahrensumstellung von einer 3. Änderung in eine Neuaufstellung
2018 - 2022Erarbeitung und Beschluss des 1. Entwurfs des RROP 2025
2-4/2023   Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten zur Neuaufstellung des RROP 2025 und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum 1. Entwurf
5/2023 - 5/2025Abwägung der Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Erarbeitung des 2. Entwurfs des RROP 2025
19.05.2025Beschluss des Kreisausschusses zur Beteiligung zum 2. Entwurf
6/2025 - 7/2025eingeschränkte Beteiligung der TÖB und Öffentlichkeit zum 2. Entwurf
ab 
3. Quartal 2025
Abwägung der Stellungnahmen
ggf. Beteiligungsverfahren zu einem 3. Entwurf
Kreistagsbeschluss
 Genehmigung durch die obere Landesplanungsbehörde
Ggf. Beitrittsbeschluss
Bekanntmachung

Bisheriger Verfahrensablauf - 
1. Entwurf RROP 2025

Im Dezember 2022 hat der Kreisausschuss des Landkreises Lüneburg den 1. Entwurf des RROP 2025 beschlossen. Dieser ist im Auswahlmenü unter Downloads hinterlegt sowie weiterhin über folgenden Link verfügbar: 
https://www.entera1.de/188_rrop_lueneburg/

Im Frühjahr 2023 fand das Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf statt. Es wurden über 800 Stellungnahmen abgegeben, die gesichtet, zusammengefasst und abgewogen wurden. Die Ergebnisse der Abwägung werden in einer sogenannten Abwägungssynopse zusammengefasst. Diese ist im Auswahlmenü unter Downloads hinterlegt.

Im Zuge des Beteiligungsverfahrens zum 1. Entwurf wurden mehrere Informationsveranstaltungen zur Neuaufstellung des RROP im Landkreis angeboten. Eine Aufnahme einer dieser Informationsveranstaltungen wird hier zur Verfügung gestellt.

Im Fachausschuss am 15.05.2025 wurden als Grundlage für den Beschluss zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens zum 2. Entwurf die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens und die Änderungen des 2. Entwurfes gegenüber dem 1. Entwurf zusammenfassend dargestellt. Die Präsentation steht im Auswahlmenü unter Downloads zur Verfügung.

Weiterer Verfahrensablauf RROP 2025

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 19.05.2025 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zum 2. Entwurf beschlossen. Vom 02.06. bis 15.07.2025 können Stellungnahmen zu den Änderungen abgegeben werden. Mehr Informationen zum Beteiligungsverfahren finden Sie hier.

Ziele in Aufstellung

Die gegenüber dem 1. Entwurf unveränderten Planteile des 2. Entwurfes sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG als in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung zu werten.

Die Änderungen sind in den Dokumenten zum 2. Entwurf des RROP 2025 kenntlich gemacht. Die Dokumente sind im Auswahlmenü unter Downloads zur Verfügung gestellt.

Fachgutachten

Als vorbereitende Grundlage für die Neuaufstellung des RROP 2025 wurden zu einzelnen Teilaspekten Fachgutachten in Auftrag gegeben. Deren Ergebnisse fließen in die Plandarstellung und Begründung ein und dienen auch darüber hinaus als fachliche Grundlage für Stellungnahmen und raumordnerische Beurteilungen.

Im Demographiegutachten der Gewos GmbH sind neben der Bevölkerungsentwicklung und -prognose soziodemographische Rahmendaten, eine Analyse der Versorgungsinfrastruktur sowie Handlungsempfehlungen für die Raumordnung enthalten.

Das Einzelhandelsgutachten (März 2021), das von Dr. Lademann & Partner erstellt wurde, beinhaltet eine Bestandsaufnahme der Einzelhandelssituation im Landkreis sowie Empfehlungen für einzelhandelsbezogene Festlegungen in der Neuaufstellung des RROP. Als Voraussetzung zur Inanspruchnahme einer Ausnahmeregel zum Integrationsgebot nach den Vorgaben der Landesraumordnung wurde das Gutachten als Einzelhandelskonzept vom Kreisausschuss beschlossen. 
Die im Gutachten entwickelten Festlegungsvorschläge werden erst mit Übernahme ins RROP und dessen Inkrafttreten verbindlich bzw. sind ggf. im Entwurf des RROP als in Aufstellung befindliche Ziele bei Planungen wie Grundsätze zu berücksichtigen. Die auf fachlichen Grundlagen beruhende gutachterliche Abgrenzung der Kongruenzräume kann auch bereits vor Inkrafttreten des RROP zur Prüfung des Kongruenzgebotes herangezogen werden. Ebenso gibt die Abgrenzung der Versorgungskerne im Gutachten bereits jetzt schon Indizien für städtebaulich integrierte Lagen zur Anwendung des Integrationsgebotes.

Mit der Ergänzung zum Einzelhandelsgutachten 2023 wurde die Raumverträglichkeit der Festlegungen zu den Fachmarktstandorten in Adendorf und Bardowick nach Abklingen der Auswirkungen der Corona-Pandemie bestätigt. Sie ist mit Beschluss des RROP Teil des regionalen Einzelhandelskonzeptes. 

Das Verkehrsgutachten der SSP Consult GmbH beinhaltet eine Modellierung der Verkehrsbelastung im Landkreis, eine Prognose der zukünftigen Verkehrsentwicklung mit und ohne Umsetzung der Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans, der insbesondere den Ausbau der A 39 enthält, sowie Empfehlungen hinsichtlich der Entwicklung des Verkehrssystems im Abgleich mit der Siedlungsentwicklung.

Das Rohstoffgutachten der SST Ingenieurgesellschaft mbH enthält eine Analyse des langfristigen Rohstoffbedarfs im Landkreis Lüneburg für die hier vorkommenden Rohstoffarten. Darüber hinaus sind im Gutachten Vorschläge für eine Flächenkulisse für die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung sowie für textliche Festlegungen zur Rohstoffsicherung und -gewinnung erarbeitet worden.

Die vollständigen Gutachten können im Auswahlmenü unter Downloads heruntergeladen werden.

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