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Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungs-programms 2025

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Lüneburg wird neu aufgestellt. Dies dient der Anpassung an die umfangreichen Änderungen des Niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramms (LROP), gesetzlicher Novellierungen u. a. für die Windenergie und den Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH) sowie der Festlegung eigener Zielsetzungen für die zukünftige Entwicklung des Landkreises im RROP.

Aktuell: Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2026 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zum 3. Entwurf des RROP 2025 beschlossen Vom 26.01. bis 18.02.2026 können Stellungnahmen zu den Änderungen abgegeben werden. Mehr Informationen zum Beteiligungsverfahren finden Sie hier.

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Verfahren zur Aufstellung des RROP 2025

Regionale Raumordnungsprogramme entfalten für die raumbedeutsamen Planungen eine starke Steuerungs- und Bindungswirkung. Die Kommunen, die Nachbarkreise, Bundes- und Landesbehörden und ggf. Nachbarländer, weitere öffentliche Planungsträger und anerkannte Naturschutzverbände sowie die allgemeine Öffentlichkeit haben die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen, Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu machen sowie Bedenken oder Zweifel an der Notwendigkeit der Planungen anzumelden oder auf eigene Vorhaben aufmerksam zu machen. Mit Ausnahme der Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit sind die Beteiligten dann aber auch an die Ziele der Raumordnung gebunden.

Das Regionale Raumordnungsprogramm wird im Landkreis Lüneburg von Kreistag als Satzung beschlossen und von der oberen Landesplanungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, genehmigt.

Die folgende Grafik zeigt den inhaltlichen und zeitlichen Ablauf des Verfahrens:

2013Aufstellungsbeschluss durch Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten zur 3. Änderung des RROP 2003
2017Verfahrensumstellung von einer 3. Änderung in eine Neuaufstellung
2018 - 2022Erarbeitung und Beschluss des 1. Entwurfs des RROP 2025
2/2023 -
4/2023  
Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten zur Neuaufstellung des RROP 2025 und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum 1. Entwurf
5/2023 - 5/2025Abwägung der Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Erarbeitung des 2. Entwurfs des RROP 2025
5/2025 -
7/2025
Beschluss des Kreisausschusses und Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens zum 2. Entwurf
8/2025 - 12/2025Abwägung der Stellungnahmen zum 2. Entwurf und Erarbeitung des 3. Entwurfs des RROP 2025
ab 
1/2026
Beschluss des Kreisausschusses und Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens zum 3. Entwurf
 Kreistagsbeschluss des RROP 2025
 Genehmigung durch die obere Landesplanungsbehörde
Ggf. Beitrittsbeschluss
Bekanntmachung

Bisheriger Verfahrensablauf - 
1. Entwurf RROP 2025

Im Dezember 2022 hat der Kreisausschuss des Landkreises Lüneburg den 1. Entwurf des RROP 2025 beschlossen. Dieser ist im Auswahlmenü unter Downloads hinterlegt. 

Im Frühjahr 2023 fand das Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf statt. Es wurden über 800 Stellungnahmen abgegeben, die gesichtet, zusammengefasst und abgewogen wurden. Die Ergebnisse der Abwägung werden in einer sogenannten Abwägungssynopse zusammengefasst. Diese ist im Auswahlmenü unter Downloads hinterlegt.

Im Zuge des Beteiligungsverfahrens zum 1. Entwurf wurden mehrere Informationsveranstaltungen zur Neuaufstellung des RROP im Landkreis angeboten. Eine Aufnahme einer dieser Informationsveranstaltungen wird hier zur Verfügung gestellt.

2. Entwurf RROP 2025

Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sowie weitere Neuerungen etwa hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen sind in die Erarbeitung des 2. Entwurfes eingeflossen. Dieser wurde in der Sitzung des Kreisausschusses am 19.05.2025 beschlossen und ist ebenfalls im Auswahlmenü unter Downloads abrufbar.

Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des 2. Entwurfes gegenüber dem 1. Entwurf sind in der Präsentation zum Fachausschuss am 15.05.2025 zusammenfassend dargestellt (s. Downloads).

Das Beteiligungsverfahren zum 2. Entwurf wurde am 15.07.2025 bzw. mit einer Nachbeteiligung einzelner öffentlicher Stellen am 06.11.2025 abgeschlossen. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen findet sich in einer Abwägungssynopse 
(s. Downlaods).

3. Entwurf RROP 2025

Am 15. Januar 2026 hat der Kreisausschuss des Landkreises Lüneburg den 3. Entwurf für die Neuaufstellung des RROP 2025 beschlossen.

Die Dokumente finden sich im Auswahlmenü unter Downloads.

Weiterer Verfahrensablauf

Die Abwägungssynopse wird zusammen mit dem 3. Entwurf am 15.1.2026 dem Ausschuss für Raumordnung und dem Kreisausschuss zum Beschluss vorgelegt. Vom 26.01. bis 18.02.2026 können Stellungnahmen zu den Änderungen im 3. Entwurf abgegeben werden. Mehr Informationen zum Beteiligungsverfahren finden Sie hier.

Wenn nach der erneuten Beteiligung keine Änderungen mehr erforderlich sind, wird das RROP 2025 nach politischem Beschluss im Kreistag zur Genehmigung beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht. Es wird mit öffentlicher Bekanntmachung gültig.

Ziele in Aufstellung

Die gegenüber den bisherigen Entwürfen unveränderten Planteile mit Zielcharakter sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG als in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung zu werten. Die Änderungen sind in den Dokumenten des 2. und 3. Entwurfes des RROP 2025 kenntlich gemacht. 

Geodaten

Die Geodaten des zweiten Entwurfes in seiner Lesefassung sowie der Ziele in Aufstellung mit Stand 2. Entwurf können unter https://cloud.lklg.net/s/jt5DmTLGY3KdmNz heruntergeladen werden.

Fachgutachten

Als vorbereitende Grundlage für die Neuaufstellung des RROP 2025 wurden zu einzelnen Teilaspekten Fachgutachten in Auftrag gegeben. Deren Ergebnisse fließen in die Plandarstellung und Begründung ein und dienen auch darüber hinaus als fachliche Grundlage für Stellungnahmen und raumordnerische Beurteilungen.

Im Demographiegutachten der Gewos GmbH sind neben der Bevölkerungsentwicklung und -prognose soziodemographische Rahmendaten, eine Analyse der Versorgungsinfrastruktur sowie Handlungsempfehlungen für die Raumordnung enthalten.

Das Einzelhandelsgutachten (März 2021), das von Dr. Lademann & Partner erstellt wurde, beinhaltet eine Bestandsaufnahme der Einzelhandelssituation im Landkreis sowie Empfehlungen für einzelhandelsbezogene Festlegungen in der Neuaufstellung des RROP. Als Voraussetzung zur Inanspruchnahme einer Ausnahmeregel zum Integrationsgebot nach den Vorgaben der Landesraumordnung wurde das Gutachten als Einzelhandelskonzept vom Kreisausschuss beschlossen. 
Die im Gutachten entwickelten Festlegungsvorschläge werden erst mit Übernahme ins RROP und dessen Inkrafttreten verbindlich bzw. sind ggf. im Entwurf des RROP als in Aufstellung befindliche Ziele bei Planungen wie Grundsätze zu berücksichtigen. Die auf fachlichen Grundlagen beruhende gutachterliche Abgrenzung der Kongruenzräume kann auch bereits vor Inkrafttreten des RROP zur Prüfung des Kongruenzgebotes herangezogen werden. Ebenso gibt die Abgrenzung der Versorgungskerne im Gutachten bereits jetzt schon Indizien für städtebaulich integrierte Lagen zur Anwendung des Integrationsgebotes.

Mit der Ergänzung zum Einzelhandelsgutachten 2023 wurde die Raumverträglichkeit der Festlegungen zu den Fachmarktstandorten in Adendorf und Bardowick nach Abklingen der Auswirkungen der Corona-Pandemie bestätigt. Sie ist mit Beschluss des RROP Teil des regionalen Einzelhandelskonzeptes. 

Das Verkehrsgutachten der SSP Consult GmbH beinhaltet eine Modellierung der Verkehrsbelastung im Landkreis, eine Prognose der zukünftigen Verkehrsentwicklung mit und ohne Umsetzung der Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans, der insbesondere den Ausbau der A 39 enthält, sowie Empfehlungen hinsichtlich der Entwicklung des Verkehrssystems im Abgleich mit der Siedlungsentwicklung.

Das Rohstoffgutachten der SST Ingenieurgesellschaft mbH enthält eine Analyse des langfristigen Rohstoffbedarfs im Landkreis Lüneburg für die hier vorkommenden Rohstoffarten. Darüber hinaus sind im Gutachten Vorschläge für eine Flächenkulisse für die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung sowie für textliche Festlegungen zur Rohstoffsicherung und -gewinnung erarbeitet worden.

Die vollständigen Gutachten können im Auswahlmenü unter Downloads heruntergeladen werden.

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