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Radverkehrsförderung 3.0

Barrierefreies Radfahren im gesamten Landkreis - Forschung und Praxis zusammengebracht

Fahrradfahren soll in der gesamten Region attraktiver werden: mit gut ausgebautem Wegenetz und übersichtlicher (auch digitaler) Wegweisung. Das ist das Motto und gleichzeitig die Aufgabe der Radverkehrsförderung 3.0. Gemeinsam mit der Leuphana Universität Lüneburg wird der Landkreis Lüneburg bis Ende 2024 vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur gefördert. 

Alle Informationen auf einen Blick

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Mobilität
Marina Schweikert
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Gebäude 12, Zimmer 107

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Die häufigsten Fragen 
zur Radverkehrsförderung 3.0

Was ist RVF 3.0? 

RVF 3.0 steht für „Radverkehrsförderung 3.0 – barrierefrei, netztransparent, digital“ und ist eines von rund 40 Projekten finanziert aus dem Bundeshaushalt im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland vom 21. Juni 2019“. 
Als ein Kooperationsprojekt mit der Leuphana Universität Lüneburg, ist es ein wissenschaftlich fundiertes Modellvorhaben, das Schlussfolgerungen aus der Wissenschaft in die Praxis umsetzt und sich dabei vorrangig auf die Beseitigung von baulichen Barrieren in der Infrastruktur konzentriert.

Was ist das Ziel von RVF 3.0? 

Ziel ist, die Infrastruktur für Fahrradfahrende im gesamten Landkreis zu verbessern, indem Barrieren mittels Lückenschlüssen und kleineren, baulichen Veränderungen beseitigt werden. Lösungen können beispielsweise die Beseitigung und der Austausch von Schildern, Bordsteinabsenkungen, das Entfernen oder Versetzen von Pfosten oder Umlaufsperren und ähnliches sein. Es geht darum, einen Teil zur Mobilitätswende beizutragen, dies zu leben und mehr Komfort für Radfahrende im Landkreis Lüneburg zu schaffen. Schlussendlich hat dieses Projekt das Potential, je nach Skalierung, ein Baustein im Klimaschutz zu sein.

Wer ist der Fördermittelgeber? 

Fördermittelgeber ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Verwaltet werden die Fördermittel durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Der Landkreis mit seinen Kommunen ist Fördermittelempfänger und daher angewiesen, über alle Maßnahmenumsetzungen Nachweise zu erbringen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen von RVF 3.0 können unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur die festgestellten Mängel und Schäden durch folgende Kleinstmaßnahmen behoben werden:

 ·         die Anpassung von Beschilderung

·         die Neubeschilderung, einschl. Aufstellvorrichtung

·         die Versetzung/Aufweitung/Entfernung von Umlaufsperren und Absperrpollern

·         die Herstellung von Bordsteinabsenkungen

·         die Wiederherstellung von Bodenbelägen/die Reparatur von Radwegeschäden

·         die Herstellung/Ausbesserung von Radwegemarkierungen/Radfurten

·         In besonderen Fällen, die Befestigung von kurzen Verkehrsflächen auf Nebenrouten

Kurze Lückenschlüsse in Form eines Radweges können erwogen werden. Ein Verteilungsschlüssel legt fest, was das Budget je Kommune ist und wieviel davon für ein Großprojekt verwendet werden kann.

Achtung: Ladestationen für E-Bikes werden nicht gefördert.

Wie läuft die Förderung ab?

Zunächst erhalten Sie wie im Registrierungsschreiben für rvf.online erläutert den Zugang zu den in Ihrem geografischen Raum erhobenen Fällen und getätigten Verbesserungsvorschlägen durch die Studierenden der Leuphana Universität. Hier erhalten Sie als Kommune die Möglichkeit, die Fälle und Vorschläge zu sichten und über den weiteren Verlauf zu entscheiden. Ihnen steht es frei, Interesse anzumelden, aber auch Bedenken zu äußern oder einzelne Fälle gar nicht erst in die Bearbeitung zu nehmen. 

Wenn Sie einzelne Fälle gerne in die Bearbeitung geben würden, jedoch Änderungswünsche oder Bedenken haben, können Sie entsprechende Option auswählen und werden durch den weiteren Prozess geleitet. Das Ingenieurbüro sowie weitere Akteure werden benachrichtigt und ebenfalls in den Prozess für etwaige Rückfragen und Anhörungen eingebunden. Bei Involvierung Dritter, müssen hier Abstimmungen in Eigenregie durchgeführt und nachweislich vollzogen sein.
Nach erfolgreicher Abstimmung aller Parteien kann die Umsetzung der bearbeiteten Fälle beantragt werden.  

Sofern Sie mit Dritten Vereinbarungen getroffen haben, müssen diese bei Antragstellung auf rvf.online beigefügt werden. 
Näheres zum Online-Tool und den ersten Schritten finden Sie in der Kurzeinführung rvf.online im Downloadbereich auf dieser Seite.

Wo finde ich noch mehr Informationen?

Ausführliche Informationen zum Projekt und den Förderbedingungen erhalten Sie im FAQ-Dokument im Downloadbereich auf dieser Seite. 

Aufgaben und Ziele der Radverkehrsförderung 3.0

Das Alltagsleben von Radfahrerinnen und Radfahrern leichter machen und Barrieren beseitigen – das ist das Ziel eines Kooperationsprojekts zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Leuphana Universität Lüneburg. Durch bessere Wegweisung sollen Fahrradstrecken im ländlichen Raum flächendeckend erschlossen und damit attraktiver werden.

Seit Sommerende 2021 ist die Umsetzung der Radverkehrsförderung 3.0 einer der Themenschwerpunkte im Fachdienst Mobilität. Der Fachdienst arbeitet hierbei eng mit dem Verkehrsexperten Prof. Dr. Peter Pez zusammen, der das Projekt durch langjähriges Engagement und wissenschaftliche Expertise initiiert hatte. 

Oft sind es Kleinigkeiten, die Radfahrende verunsichern – ein schlecht sichtbares Schild, eine fehlende Markierung oder eine Barriere wie ein hoher Bordstein, der unnötig zum Absteigen zwingt. Die Studierenden der Leuphana Universität erheben solche Mängel und machen Verbesserungsvorschläge. Damit die Ideen zügig umgesetzt werden, arbeiten der Landkreis und die Universität eng mit den Kommunen zusammen.

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