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Vier Fünfzigeurobanknoten hängen an Wäscheklammern auf einer Wäscheleine.
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Meldung von Verdachtsfällen

Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 GwG sind gemäß § 43 GwG verpflichtet, Verdachtsfälle von Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung unverzüglich der Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden.

Alle Informationen auf einen Blick

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Landkreis Lüneburg
Ordnung
Frau Petermann
Zuständigkeit nach Nachname: Geldwäscheprävention, Prostituiertenschutz,
+49 4131 26 - 1580+49 4131 26 - 2580E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Ordnung
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
+49 4131 26 - 1223+49 4131 26 - 2223E-Mail senden

Hier finden Sie wichtige Downloads:

Financial Intelligence Unit (FIU)

Als Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nimmt die FIU Hinweise zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das GwG und gegen andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierungen entgegen und analysiert diese Verdachtsmeldungen. Die Abgabe von Verdachtsmeldungen ist auch anonym möglich.

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