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Vier Fünfzigeurobanknoten hängen an Wäscheklammern auf einer Wäscheleine.
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Meldung von Verdachtsfällen

Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 GwG sind gemäß § 43 GwG verpflichtet, Verdachtsfälle von Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung unverzüglich der Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden.

Alle Informationen auf einen Blick

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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Petermann
04131 26-1580E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 010 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
04131 26-1223E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 001 // 1

Hier finden Sie wichtige Downloads:

Financial Intelligence Unit (FIU)

Als Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nimmt die FIU Hinweise zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das GwG und gegen andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierungen entgegen und analysiert diese Verdachtsmeldungen. Die Abgabe von Verdachtsmeldungen ist auch anonym möglich.

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