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Patronen auf einer Schießzielscheibe.
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Waffenangelegenheiten

Das Waffen- und Sprengstoffrecht regelt den legalen Besitz von Waffen und Sprengstoff.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Landkreis Lüneburg
Ordnung
Herr Meyer
Zuständigkeit nach Nachname: Jagdscheine und Waffenangelegenheiten (A-K), Jagdaufseher, Bewachungsgewerbe
+49 4131 26 - 1220+49 4131 26 - 2220E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Ordnung
Herr Schmidt
Zuständigkeit nach Nachname: Jagdscheine und Waffenangelegenheiten(L-S), Versammlungsrecht
+49 4131 26 - 1313+49 4131 26 - 2313E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Ordnung
Frau Neilmann
Zuständigkeit nach Nachname: Jagdscheine und Waffenangelegenheiten (T-Z), Aufgaben nach dem NPsychKG
+49 4131 26 - 1390+49 4131 26 - 2390E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Ordnung
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
+49 4131 26 - 1223+49 4131 26 - 2223E-Mail senden

Waffen und Sprengstoff

Für den Erwerb und den Besitz von Waffen und Sprengstoff sind entsprechende Erlaubnisse erforderlich. Dazu zählen:

  • Waffenbesitzkarte für den legalen Waffenerwerb und -besitz
  • Waffenschein für das Führen von erlaubnispflichtigen Waffen
  • Kleiner Waffenschein für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
  • Schießerlaubnis für das Schießen außerhalb von Schießstätten
  • Sprengstofferlaubnis zum Erwerb und Umgang mit explosiven Stoffe

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