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Waffenangelegenheiten
Das Waffen- und Sprengstoffrecht regelt den legalen Besitz von Waffen und Sprengstoff.
Alle Informationen auf einen Blick
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Landkreis Lüneburg
Ordnung
Herr Meyer
Zuständigkeit nach Nachname: Jagdscheine und Waffenangelegenheiten (A-K), Jagdaufseher, Bewachungsgewerbe
+49 4131 26 - 1220+49 4131 26 - 2220E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Ordnung
Herr Schmidt
Zuständigkeit nach Nachname: Jagdscheine und Waffenangelegenheiten(L-S), Versammlungsrecht
+49 4131 26 - 1313+49 4131 26 - 2313E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Ordnung
Frau Neilmann
Zuständigkeit nach Nachname: Jagdscheine und Waffenangelegenheiten (T-Z), Aufgaben nach dem NPsychKG
+49 4131 26 - 1390+49 4131 26 - 2390E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Ordnung
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
+49 4131 26 - 1223+49 4131 26 - 2223E-Mail sendenHier finden Sie wichtige Downloads:
Waffen und Sprengstoff
Für den Erwerb und den Besitz von Waffen und Sprengstoff sind entsprechende Erlaubnisse erforderlich. Dazu zählen:
- Waffenbesitzkarte für den legalen Waffenerwerb und -besitz
- Waffenschein für das Führen von erlaubnispflichtigen Waffen
- Kleiner Waffenschein für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
- Schießerlaubnis für das Schießen außerhalb von Schießstätten
- Sprengstofferlaubnis zum Erwerb und Umgang mit explosiven Stoffe
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Anzeige von Magazinen
Seit dem Jahr 2020 gibt es eine Anzeigepflicht für Magazine. Mehr dazu hier.
Schießstättenerlaubnis
Wenn Sie eine Schießstätte betreiben wollen oder diese in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.