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Antibiotika-Minimierungskonzept
Seit dem 01.01.2025 liegt in Niedersachsen die Grundzuständigkeit für die Kontrolle der Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzeptes wieder beim Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (kurz: LAVES) (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ZustVO-Tier vom 10.12.2024).
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Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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