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Zwei Pferde stehen auf einer Wiese
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Tierschutz

Artgerechte Haltung zum Schutz der Tiere

Laut Tierschutzgesetz müssen Tiere angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht sein. Tiere müssen sich artgerecht bewegen können. Es dürfen den Tieren keine Schmerzen oder vermeidbare Leiden zugefügt werden. Die Tierhalter müssen über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere verfügen. Dies gilt sowohl für Nutz-, Haus- und Wildtiere. Einzelheiten hierzu sind durch einschlägige Rechtsverordnungen oder Fachgutachten geregelt.

 

Bei möglichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz können Sie hier eine Tierschutzanzeige aufgeben. 

 

Einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz können Sie Online im Serviceportal hier stellen.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Geschäftszimmer des Fachdienstes
04131 26-1413E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H, Zimmer 33

Hier finden Sie wichtige Formulare:

Zur Erhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben wird folgendes geprüft:

  • Tierhaltungen (landwirtschaftliche Nutztierhaltung, Heimtierhaltung, Tiergehege, zoologische Handlungen)
  • Tiertransporte
  • Schlachtbetriebe

Hinweise und Stichproben

Überprüfungen werden als Stichproben durchgeführt oder sie erfolgen aufgrund von Hinweisen/ Mitteilungen von Bürgerinnen und Bürgern. Einen Meldevordruck finden Sie im Downloadbereich. So sollten die Bürgerinnen und Bürger bei dem Verdacht einer nicht artgerechten Tierhaltung den Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung kontaktieren. Dabei können Anzeigen auch vertraulich behandelt werden.

Das Veterinäramt geht den Hinweisen nach und ergreift die erforderlichen Maßnahmen nach dem Tierschutzgesetz. Solche Maßnahmen können von einer konkreten Anordnung an die Tierhalter zur Abstellung der Mängel bis hin zur Wegnahme von Einzeltieren oder ganzer Tierbestände mit einer Untersagung der Tierhaltung reichen.

 

Abgabe von Haustieren

Die Tierheime sind ständig an ihrer Belastungsgrenze, die Gründe ein Tier abzugeben sind vielfältig. Um die Tierheime zu entlasten und Ihrem geliebten Tier den Stress und die Angst im Tierheim zu ersparen, bietet das Tierheim an, Steckbriefe Ihres Haustieres im Tierheim auszulegen. Die Besucher können ihn bei Bedarf zu den Öffnungszeiten des Tierheims anschauen.  Wichtig: Das Tierheim dient lediglich als Plattform! Hilfe bei der Vermittlung kann es nicht leisten.

Folgende Informationen muss der Steckbrief enthalten:

 Daten zum Tier:           

  •  Rassenangabe 
  • Alter
  • Geschlecht
  • Herkunft

- Ehrliche Beschreibung des Tieres

 -Bild

 -Kontaktdaten

 -Einverständnis der Weitergabe der personenbezogenen Daten

! Unvollständige Steckbriefe werden nicht bearbeitet. !

Schicken Sie das Material per 
Mail: info@tierschutzverein-lueneburg.de 
oder 
Whatsapp: 04131-82424
Das Tierheim wünscht sich eine Spende von 5€ . Kontodaten oder Paypaladresse finden Sie auf www.tierschutzverein-lueneburg.de unter „Spenden & Helfen“. Bitte mit dem Verwendungszweck „Vermittlungshilfe für  _____“.

Steckbriefe behält das Tierheim für 3 Monate. Wenn das Tierheim nichts von Ihnen hört, werden die Steckbriefe kommentarlos vernichtet.

 

Tierschutz bei Tiertransporten

Die EG-Verordnung 1/2005 regelt den wirtschaftlichen Transport von lebenden Wirbeltieren. Fahrer von Tiertransporten benötigen, sobald sie mehr als 65 Kilometer fahren, einen Befähigungsnachweis, der nach einer entsprechenden Schulung in dafür zugelassenen Einrichtungen beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden kann. Für nähere Informationen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Veterinäramt.

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