Verhütung und Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen
Aufgabe des Landkreises ist die Verhütung und Bekämpfung von anzeigepflichtigen, meldepflichtigen Tierseuchen und sonstigen Tierkrankheiten. Beim Auftreten von Tierseuchen und Tierkrankheiten werden diagnostische und epidemiologische Untersuchungen (Klärung der Infektionswege) durchgeführt. Zudem werden erforderliche tierseuchenrechtliche Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel Bestandssperrungen, Impfanordnungen etc.
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Geflügelpest im Landkreis Lüneburg
Bürgerinnen und Bürger sowie Jägerinnen und Jäger sind aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln, Greifvögeln, Möwen, Raben und Krähen dem Veterinäramt des Landkreises unter 04131 26-1413 zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Verschleppung der Geflügelpest zu vermeiden.
Bedeutsame Tierseuchen
Bedeutsame Tierseuchen sind zum Beispiel Afrikanische Schweinepest (ASP), Europäische Schweinepest (ESP), Geflügelpest, Blauzungenkrankheit (BT), Aujeszkysche Krankheit (AK), Vesikuläre Schweinekrankheit (SVD), Maul- und Klauenseuche (MKS), Tollwut, Atypische Geflügelpest (Newcastle Disease bzw. ND) Amerikanische Faulbrut der Bienen, Brucellose, Leukose, Tuberkulose, Bovines Herpesvirus Typ 1 (BHV1) und Salmonellose.
Tierseuchen verhindern
In die Aufklärung über die Entstehung von Tierseuchen müssen nicht nur Nutztierhalter*innen, sondern alle Bürger*innen einbezogen werden, denn durch Unkenntnis oder Gedankenlosigkeit können sie Auslöser von Tierkrankheiten sein: Zum Beispiel durch das unerlaubte Verfüttern von Speiseabfällen an Wildschweine oder Schweine in der Freilandhaltung. Daher sollten keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus Urlaubsländern mitgebracht werden, die hier als Speiseabfälle in eine Nutztierhaltung gelangen könnten.
Informationen des LAVES
Informationen zu Tierseuchen finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), siehe unter Weblinks.











