1.Gemäß § 32 Abs. (2) NLO wird der Sitzverlust
des Kreistagsabgeordneten Jörg Venderbosch durch Verlust der Wählbarkeit gemäß
§ 32 Abs. (1) Ziffer 2 NLO mit Wirkung zum 08.03.2010 festgestellt.
2.Herr Karlheinz Fahrenwaldt ist gemäß § 39 Abs.
(1) NLO durch den Landrat zu verpflichten und gemäß § 23 NLO auf die ihm nach
den §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten hinzuweisen.
08.03.2010 - Kreistag
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Gemäß § 32 Abs. (2) NLO wird der Sitzverlust des
Kreistagsabgeordneten Jörg Venderbosch durch Verlust der Wählbarkeit gemäß § 32
Abs. (1) Ziffer 2 NLO mit Wirkung zum 08.03.2010 festgestellt.