Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion Die Linke:
„Das am 09.02.2010 erfolgte Urteil des
Bundesverfassungsgerichts erklärte die Berechnung sämtlicher Regelsätze im SGB
II für verfassungswidrig. Der Kreistag möge deshalb beschließen:
Bis zur Neufestsetzung der Regelleistung im SGB II wird im
Geltungsbereich der ARGE Lüneburg die monatliche Leistung auf 358 € für
Jugendliche ab 14 Jahre, 332 € für Kinder von 6 bis 14 Jahre sowie 276
€ für Kinder unter sechs Jahren erhöht. Diese Erhöhung wird als
Härtefallregelung für unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen,
besonderen Bedarf durchgeführt. Die erhöhte Regelleistung sowie die unmittelbare
Übernahme zusätzlicher Bedarfe werden von der ARGE zu Lasten des Bundes
vorgenommen.“