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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Jugendhilfeausschuss  

Bezeichnung: Jugendhilfeausschuss
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 15.09.2004    
Zeit: 15:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 07.09.2004      
Ö 4  
Zahlen zur Entwicklung der Jugendhilfe (Verfasser : Wiese, Martin)  
2004/155  
Ö 5  
Entwicklung im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes (Verfasser : Wiese, Martin)  
2004/156  
Ö 6  
Reform des Betreuungsrechts (Verfasser : Müller, Gudrun)  
2004/149  
Ö 7  
Förderung des Vereins für Tagesmütter e. V. 2004 (Verfasser : Zenker-Bruns, Karsten)  
2004/157  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss bewilligt dem Verein für Tagesmütter und Tageseltern e. V. für das Haushaltsjahr 2004 eine erste Rate in Höhe von 5.500,00 €. Eine weitere Rate wird in Aussicht gestellt für den Fall, dass Anträge auf Drittmittel ohne Erfolg bleib*en.

   
    15.09.2004 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss bewilligt dem Verein für Tagesmütter und Tageseltern e. V. für das Haushaltsjahr 2004 eine erste Rate in Höhe von 5.500,00 €. Eine weitere Rate in gleicher Höhe wird für den Fall, dass Anträge auf Drittmittel ohne Erfolg bleiben, bewilligt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ö 8  
Sachstandsbericht Pilotprojekt Dahlenburg (Verfasser : Klaus Metzdorf)  
Enthält Anlagen
2003/162  
Ö 9  
Flächendeckende Einführung des sozialräumlichen Vertragssystems im Bereich der ambulanten Hilfen im Landkreis Lüneburg (Verfasser : Zenker-Bruns)  
Enthält Anlagen
2004/103  
Ö 10  
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 11  
Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung      
N 12     (nichtöffentlich)      
               

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