Den überplanmäßigen Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen
im Zusammenhang mit der Abwicklung des Finanzvertrages zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg in Höhe von 2.383.393,17 Euro
für Verlustausgleichszahlungen an die Theater Lüneburg GmbH und die Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft mbH (BuK) in Höhe von insgesamt 370.000 Euro
wirdgemäß § 117 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zugestimmt.
29.06.2022 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Den überplanmäßigen Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen
im Zusammenhang mit der Abwicklung des Finanzvertrages zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg in Höhe von 2.383.393,17 Euro
für Verlustausgleichszahlungen an die Theater Lüneburg GmbH und die Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft mbH (BuK) in Höhe von insgesamt 370.000 Euro
wirdgemäß § 117 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 12 Stimmen
04.07.2022 - Kreisausschuss
N 7 - ungeändert beschlossen
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07.07.2022 - Kreistag
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Den überplanmäßigen Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen
im Zusammenhang mit der Abwicklung des Finanzvertrages zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg in Höhe von 2.383.393,17 Euro
für Verlustausgleichszahlungen an die Theater Lüneburg GmbH und die Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft mbH (BuK) in Höhe von insgesamt 370.000 Euro
wirdgemäß § 117 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zugestimmt.