Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

31.10.2016 - 5 Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg;...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

FDLin Ruth erläutert die Vorlage. Ihre Rede lautet im Wortlaut wie folgt:

 

Auch die Abgeordneten der kommunalen Vertretungen haben nach der Kommunalverfassung einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung. Diese Entschädigung besteht unter anderem aus dem Ersatz der Auslagen einschließlich der Aufwendungen für Kinderbetreuung und des nachgewiesenen Verdienstausfalls.

 

Die Einzelheiten der Entschädigung sind durch Satzung zu regeln. Die Entschädigung kann pauschal gewährt und ganz oder teilweise als Sitzungsgeld gezahlt werden. Für besondere Funktionen kann sie erhöht werden.

 

Die Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg sieht traditionell das Modell einer Aufwandsentschädigung plus Sitzungsgeld vor. Dieses Modell soll dazu beitragen, dass diejenigen, die in vielen Ausschüssen tätig sind auch mehr Geld bekommen.

 

Die Entscdigung der Kreistagsabgeordneten ist -solange ich denken kann- ein Grund für Diskussionen gewesen. Anpassungen wurden immer mit spitzen Fingern angefasst und irgendjemand ist immer dagegen.

 

Deshalb war es eine weise Entscheidung des Gesetzgebers, 2011 bei der Änderung der Kommunalverfassung festzuschreiben, dass eine Kommission Empfehlungen zur Ausgestaltung der Entschädigung der Abgeordneten gibt. Die unabhängige Kommission wird vom Ministerium für Inneres und Sport vor dem Ende einer Wahlperiode berufen

 

Ihr gehören an je ein Mitglied

  • auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände,
  • auf Vorschlag des Bundes der Steuerzahler
  • und je ein Mitglied auf Vorschlag der Wirtschaft und der Gewerkschaften

Die Kommission ist unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.

 

Die Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg wurde 2011 an die Empfehlungen der Kommission angepasst. Für die Wahlperiode 2016-2021 hat die Kommission erneut Empfehlungen vorgelegt.

 

Die Verwaltung hat aufgrund dieser Empfehlungen Vorschge für eine Anpassung der Entschädigungssätze erarbeitet.

 

Die Empfehlung der Kommission ist moderat. Wenn 2011 ein pauschaler Betrag von 300€ je KTA vorgegeben war ist die Höchstgrenze in diesem Jahr auf 320 Euro festgelegt worden. Wenn wie beim Landkreis Lüneburg eine pauschale Aufwandsentschädigung und ein Sitzungsgeld gezahlt wird, dann sind bei der Ermittlung der Beträge 3 fiktive Sitzungen zugrunde zu legen.

 

Die Erhöhung entspricht einer Steigerungsrate von 6,67%

 

Die Verwaltung hat vorgeschlagen, die monatliche Pauschalentschädigung der Kreistagsabgeordneten  von 190 Euro auf 200 Euro zu erhöhen und das Sitzungsgeld von 35 auf 40 Euro je Sitzung.

 

Entsprechend stellt sich die Anhebung der Entschädigungen für die Funktionsträger um 6,67 % dar:

  • Stellvertretende Landräte von 250 auf 267 Euro
  • Die Fraktionsvorsitzenden bis einschließlich 9 Mitglieder von 275 auf 292 Euro
  • Bei mindestens 10 Mitgliedern von 457 auf 500 Euro
  • Der Kreistagsvorsitzende oder die Kreistagsvorsitzende von 100 auf 107 Euro monatlich.

 

r die Umsetzung muss die Entschädigungssatzung geändert werden.

Die Änderung der Entschädigungssatzung ist aber nicht allein deshalb erforderlich, sondern zwingend aufgrund des Digitalen Sitzungsdienstes.

 

Seit 2011 arbeitet der Kreistag ausschließlich digital. In der jetzt zu Ende gehenden Wahlperiode waren die Notebooks für die Kreistagsmitglieder geleast. Das war 2011 Stand der Dinge und wir haben die Geräte gemeinsam mit dem Landkreis Harburg und seinen Kommunen ausgeschrieben.

 

Eine Kommune ist verpflichtet, ihre Abgeordneten  so auszustatten, dass sie ihr Mandat wahrnehmen können. Wenn es vorher das Papier war, Portokosten usw. ist es heute die Ausstattung mit Hardware.

 

Die Entscheidung für den Kreistag der Wahlperiode 2016-2021 wurde in einer Arbeitsgruppe vorbereitet. Der Arbeitsgruppe gehörten neben der Verwaltung Vertreter aller Fraktionen an:

Prof. Dr. Bonin und Frau Mertz von der SPD-Fraktion

Inge Schmidt und Ulrike Walter von der CDU/Wald-Fraktion

Oliver Glodzei und Rolf Rehfeldt von der GRÜNE-Faktion

Stefan Mues von den Unabhängigen, der auch vertreten wurde von Martin Gödecke

Und von den Linken der Kreistagsabgeordnete Bernd Jaschke.

 

An dieser Stelle sage ich noch einmal ganz herzlichen Dankr die konstruktive Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe. Sie war Ziel gerichtet und Ergebnis orientiert. Vielen Dank!

 

Die Arbeitsgruppe hat dreimal getagt. Sehr schnell wurde klar, dass das Leasingmodell nicht mehr Stand der Dinge ist. Die Abgeordneten wollen selbst entscheiden, welches Gerät sie sich anschaffen. Das gilt auch für den Landkreis Harburg und seine Kommunen unseren Partner in 2011.

 

r die Beschaffung der Hardware erhalten die Kreistagsabgeordneten bei Beginn der Mitgliedschaft im Kreistag eine einmalige Entschädigung in Höhe von 444€ und 1 Jahr später wird eine monatliche Entschädigung in Höhe von 22€ gezahlt als Kostenausgleich. In 5 Jahren ergibt das einen Betrag von 1500€ je KTA.

 

Im Gegenzug entfallen für den Landkreis die Leasingkosten in ähnlicher Höhe. (rund 28€ monatlich je KTA = rund 1600€ je KTA)

 

Weitere Änderungen der Entschädigungssatzung ergeben sich auch durch eine Anhebung der entschädigungspflichtigen Fraktions- bzw. Gruppensitzungen bei mehr als 30 Mitgliedern von 45 auf 50 Sitzungen im Jahr. Dem erhöhten Beratungs- und Abstimmungsbedarf großer Fraktionen und Gruppen soll dadurch Rechnung getragen werden.

 

Bei Fraktionen und Gruppen bis 30 Mitglieder gelten auch weiterhin 40 entschädigungspflichtige Sitzungen im Jahr.

 

Weitere Veränderungen sind für die Mitglieder des Kreistages nicht vorgesehen worden. Verdienstausfall, Fahrkosten, Kinderbetreuung, Dienstreisen und die Fraktionszuschüsse sind 2011 angepasst worden und werden für die Wahlperiode 2016-2021 nicht erhöht.

 

Schließlich wird noch die Entschädigung der ehrenamtlichen Hornissenbeauftragten von monatlich 70 auf 90 Euro vorgenommen und die Entschädigung des ehrenamtlichen Leiters des Kreismedienzentrums fällt weg. Diese Aufgabe übernimmt der Fachdienst Schule und Kultur.

 

Alles in allem ergeben sich durch die Satzungsänderung Mehrkosten von rund 40.000€hrlich. Es kann festgestellt werden, dass sich alle Beträge innerhalb der von der Kommission vorgeschlagenen Höchstgrenzen bewegen.

 

Aufgabe und Ziel der gesetzlichen Regelungen und auch der Empfehlungen der Kommission ist es, einerseits finanzielle Nachteile der Kreistagsabgeordneten zu verhindern und andererseits sicherzustellen, dass nicht der Anschein einer auch nur partiell entgeltlichen Tätigkeit der Kreistagsmitglieder entsteht.

 

Diese Vorgaben erfüllt die Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg.

Ich bitte um Zustimmung.

 

Zur Frage, ob die Entschädigungssatzung noch in dieser Wahlperiode oder bei der konstituierenden Sitzung verabschiedet werden soll:

Wenn wir ehrlich sind, dann gibt es ihn nicht, den richtigen Zeitpunkt. Für eine Verabschiedung in der letzten Sitzung der Wahlperiode mit Wirkung vom 1.11. spricht sehr viel. Es entlastet den neuen Kreistag davon, sich gleich zu Beginn mit seinen Entschädigungen zu befassen.

 

Außerdem muss die Hardwareentschädigung beschlossen werden. Und wir sind in guter Gesellschaft. Viele Landkreise wie zum Beispiel unser Nachbar der Landkreis Harburg haben sich entschieden, nicht bis zur konstituierenden Sitzung zu warten.

 

 

Landkreis Harburg zum Beispiel:

Monatliche Aufwandsentschädigung von 200 auf 250 Euro

Landkreis Lüneburg von 190 auf 200 Euro

Sitzungsgeld von 25 auf 50 Euro, bei Fraktionssitzungen 25€

Landkreis Lüneburg 35 auf 40€

 

KTA Blume verkündet, dass die CDU/Wald-Fraktion die Finanzierung der Hardware mittragen werde. Die Erhöhung der jährlichen Sitzungshöchstzahl sei ebenfalls in Ordnung. Dennoch werde die Fraktion gegen die Vorlage stimmen. Die Fraktion teile die Auffassung, dass über die allgemeine Aufwandsentschädigung die neuen Kreistagsabgeordneten beschließen sollten. In der Vergangenheit wurde dies so gehandhabt. Gemäß § 55 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz beruft das Ministerium für Inneres und Sport jeweils vor dem Ende der Kommunalwahlperiode sachverständige Personen in eine Kommission, die Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der Entschädigung der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen gibt. Dies sei seines Erachtens nach nicht so zu verstehen, dass der alte Kreistag noch darüber zu entscheiden habe. Er sehe keinen Grund, davon abzuweichen und es passe nicht, dass der alte Kreistag für den neuen Kreistag diese Entscheidung treffe. Die aktuellen Entschädigungswerte seien bereits angemessen und die Erhöhungen unangemessen.

 

KTA Kamp bedankt sich bei FDLin Ruth und dem Kreistagsbüro für die gute Betreuung der letzten fünf Jahre. Er ist der Auffassung, dass der neuen Kreistag noch nicht weiß, was schließlich alles auf ihn zukomme und die Entscheidung über eine Aufwandsentschädigung zu Beginn noch nicht angemessen entscheiden könne. Der Vorschlag sei von der Verwaltung abgestimmt und die angegebene Erhöhung von 6,5 % sei tragbar. Mit einer Erhöhung wie beim Harburger Modell um rund 25 % wäre er hingegen auch nicht einverstanden gewesen. Seiner Ansicht nach sei die Erhöhung so unerheblich, dass eine Diskussion darüber nicht erforderlich sei. Die Erhöhung versteht sich auch als Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Abgeordneten und ehrenamtlich Tätigen. Die SPD-Fraktion stimmt der Vorlage zu.

 

KTA Kruse-Runge verkündet im Namen ihrer Fraktion, dass die Grünen den Vorschlag der Entschädigungskommission für angemessen halte. Den Erhöhungsvorschlag der Verwaltung halte sie für moderat. Es gebe unterschiedliche Argumente für einen jetzigen Beschluss. Sie begrüßt es, dass die alten Abgeordneten für die Neuen diese Entscheidung treffen. Ihre Fraktion werde der Vorlage zustimmen. Sie dankt der Verwaltung für die geleistete Arbeit.

 

KTA Plaschka findet die Erhöhung ebenfalls moderat und dies sei lediglich eine leichte Anhebung. Wichtig sei für sie, dass die Satzung mit allen Fraktionen abgestimmt wurde und dies sei geschehen. Sie teile nicht die Auffassung, dass diese Entscheidung der neue Kreistag hätte treffen müssen. Sich gleich zu Beginn der Wahlperiode auch noch mit der Entschädigungssatzung beschäftigen zu müssen, sei nicht motivierend. Sie bittet um Zustimmung.

 

KTA Stoll dankt FDLin Ruth für die gute Zusammenarbeit. Die Vorlage werde die Linke-Fraktion aber ablehnen. Damals, vor fünf Jahren, wurde den „neuen“ Kreistagsabgeordneten bei der Entscheidungsfindung mehr zugetraut. Er nne kein Argument finden, weshalb dies nun anders sein sollte. Er vergleicht die Erhöhungen der Entschädigungssatzung mit der geplanten Erhöhung des Mindestlohns in 2017 um 34 Cent und vermisst die Verhältnismäßigkeit.

 

KTA Glodzei zeigt sich dankbar, dass er als ausscheidenden Kreistagsmitglied der Entschädigungssatzung noch zustimmen könne. Die meisten Berufstätigen im Kreistag müssen ihr Mandat im Kreistag mit den Arbeitszeiten in Einklang bringen, nicht alle Arbeitgeber sind davon begeistert. Der Landkreis Lüneburg habe die Abgeordneten seiner Ansicht nach so aufzustellen, dass sie ihr Mandat unabhängig von ihren finanziellen Verhältnisse wahrnehmen können. Dafür reichen die Entschädigungssätze längst nicht aus.

 

LR Nahrstedt verdeutlicht, dass dieses Jahr die in der Vorlage genannten Summe aufgrund der einmaligen Hardwarepauschale zu Beginn der Wahlperiode so hoch ausfalle. Ihm missfalle der Vergleich mit dem Mindestlohn. Er plädiere stattdessen für ein Nachdenken darüber, warum es im Kreistag so wenig Arbeiter gebe.

 

KTA Gödecke ist der Ansicht, dass der Grund dafür sei, dass die Sitzungszeiten mit den Arbeitszeiten kollidieren und man vielleicht über eine Anpassung nachdenken müsste.

 

-01-

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

 

Die beigefügte 3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg wird beschlossen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung