Auszug - Antrag der Gruppe FDP / Die Unabhängigen vom 22.02.2021 zum Thema Kritik der Landwirte an der Ausweisung der "Roten Gebiete" und der geltenden Düngeverordnung (im Stand der 3. Aktualisierung vom 02.03.2021)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Vors. Voltmann-Hummes teilt mit, dass es zu dem vorliegenden Antrag ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 08.03.2021 (TOP 23.1) vorläge. Beide Anträge seien im Kreisausschuss bereits abgelehnt worden.
KTA Plaschka stellt den Antrag vor. Es sei eine Vielzahl von Landwirten an ihre Fraktion herangetreten und habe ihren Unmut zum Ausdruck gebracht. Die Landwirte seien aufgefordert, 20 % weniger zu Düngen, um die Nitratbelastung im Grundwasser zu veringern. Dies sei zu bürokratisch gedacht, da die Landwirte nicht wahllos düngten, sondern sich an die Bedürfnisse der Anpflanzungen anpassten. Zudem sei die Ausweisung der „Roten Gebiete“ zu grobmaschig erfolgt, unplausibel hergeleitet und dadurch auch zum Teil das Verursacherprinzip grob missachtet worden. Es befänden sich z. B. belastete Messstellen gar nicht auf dem Gebiet des Landkreises. Dieses habe der man zwar inzwischen nachgebessert, aber man sei bei dieser Thematik noch lange nicht am Ziel. Daher habe man eine entsprechende Resolution veranlasst, die man auch aufrechterhalte.
KTA Hövermann teilt mit, dass die überarbeitete Version der Ausweisung der „Roten Gebiete“, die 2020 veröffentlicht wurde, bei den Landwirten für Unverständnis gesorgt habe. Diese Ausführung sei seines Erachtens nicht nachvollziehbar und sei auch nicht Verursachergerecht. Im Landkreis befänden sich fast ausschließlich grüne Messstellen, die der Nitratbelastung im Grundwasser gerecht würden. Seiner Ansicht nach stehe es in keinem Verhältnis, dass zwei belastete Messstellen, von denen sich eine nicht einmal im Landkreis Lüneburg befinde, große Flächen zu „Roten Gebieten“ machten. Grundsätzlich düngten die landwirtschaftlichen Betriebe in der Region grundwasserschonend. Der neueste veröffentlichte Nährstoffbericht Niedersachsen belege dies. Zumal man jedes Jahr einen Düngeplan unter Einsatz modernster Technik und genauester Prüfung der Bodenverhältnisse erarbeite und auch umsetze, damit es nicht zu einer Überdüngung käme. Eine zusätzliche Überprüfung finde durch das Landwirtschaftsministerrium statt, an das die ausgebrachten Düngemengen gemeldet würden. Der Einsatz der entsprechenden Technik werde zukünftig zu einer weiteren Reduzierung der „Roten Gebiete“ führen. Neue Kartierungen würden in der kommenden Woche veröffentlicht werden. Nach deren Sichtung werde man sich auf eine neue Resolution verständigen. Die bestehende sei daher überholt und damit abzulehnen.
KTA Gaus berichtet, dass es hierbei um die Umsetzung der Nitratrichtlinie gehe. Die Verabschiedung dieser Resolution halte er für falsch. Dass der bisherige Resolutionsvorschlag nicht optimal sei, sei ihm bewusst, daher habe man den Änderungsantrag dazu eingereicht.
Vors. Voltmann-Hummes lässt über den Antrag, sowie den Änderungsantrag abstimmen.
KTA Gros stellt daraufhin einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er bemängelt, dass er den Änderungsantrag als Antragsteller nicht habe vorstellen dürfen. Zudem kritisiere er, dass gleich im Anschluss des Ursprungsantrags über den Antrag seiner Fraktion abgestimmt wurde, ohne dass er etwas dazu habe sagen können. Er empfinde dies als undemokratisch.
Vors. Voltmann-Hummes erklärt, dass sie die Anträge aufgerufen, aber keinerlei Wortmeldungen dahingehend zur Kenntnis genommen habe. Der Tagesordnungspunkt sei zudem durch die erfolgte Abstimmung erledigt.
KTA Schulz-Hendel stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er schlage vor, den Tagesordnungspunkt 24 und 24.1 trotz der eigentlichen Schließung der Sitzung um 18.00 Uhr noch zu behandeln, da er sich auf eine Frage aus der Einwohnerfragestunde bezöge, auf deren Beantwortung die Bürgerin schon die ganze Sitzung lang warte.
Vors. Voltmann-Hummes lässt über den Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen. Die Sitzung wird mehrheitlich bei 1 Gegenstimme um den entsprechenden Antrag verlängert.
Abstimmungsergebnis: Abgelehnt bei 7 Gegenstimmen