Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

15.01.2026 - 5 Beschluss zur 3. öffentlichen Beteiligung zur N...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Verwaltung trägt vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

 

Die Sitzung wird für die Bürgerfragestunde von 15:16 Uhr bis 15:45 Uhr unterbrochen.

 

KTA Gros kritisiert die Änderung in der Begründung zu Ziffer 3.1.1. 01 Satz 3 im 3. Entwurf des RROP, wonach in einem Vorranggebiet Freiraumfunktionen Windenergieanlagen (WEA) nicht als raumbedeutsame funktionswidrige Anlagen eingestuft werden. Er sieht darin einen Systembruch, da Vorranggebiete (VR) Freiraumfunktionen neben der Funktion als Kaltluftentstehungsgebiete einen Beitrag zum Schutz des Landschaftsbildes leisten. Er kritisiert zudem, dass diese Änderung im Nachhinein nur in der Begründung erfolgt. 

 

Ang Dr. Clouting erläutert, dass die Funktion von Vorranggebieten Freiraumfunktionen durch die Ergänzung in der Begründung nicht beeinträchtigt ist, da durch WEA keine Barriere gegenüber Kaltluftströmen entsteht. Es besteht daher kein Widerspruch in der Überlagerung von VR Freiraumfunktionen mit VR Windenergienutzung. Betroffen sind lediglich zwei Teilflächen, die nicht zu den bedeutendsten Frisch- oder Kaltluftentstehungsflächen für die Hansestadt Lüneburg gehören.

 

KTA Gros ergänzt, dass er es für systemwidrig ansieht, wenn die Steuerung von Vorranggebieten Windenergienutzung über diese Öffnungsklausel in der Begründung aufgegeben wird, und beantragt, die Änderung ersatzlos zu streichen.

 

Ang Dr. Panebianco vermutet ein Missverständnis und erklärt, dass der Inhalt der Begründung zu Vorranggebieten Freiraumfunktionen nicht besagt, dass diese generell für neue Windenergiegebiete geöffnet werden. Nach Genehmigung des RROP ist Windenergienutzung raumordnerisch ausschließlich in Vorranggebieten Windenergienutzung vorgesehen. Die Änderung dient dazu, bestehende Überlagerungen von VR Freiraumfunktionen durch VR Windenergienutzung zu begründen.

 

Herr Kraetzschmer (PU) führt aus, dass die Steuerungswirkung der VR Freiraumfunktionen auch darin besteht, die Siedlungsentwicklung in den Freiraum hinein zu begrenzen. Windenergieanlagen stehen damit nicht im Widerspruch.

 

KTA Blume erklärt, dass die Änderung der Begründung fachlich zu vertreten ist, da bei potenziellen Überlagerungen von Vorranggebieten, die sich ausschließen, eine Entscheidung für eine Vorrangfunktion getroffen werden muss. Die Ergänzung dient der Begründung, warum sich die Vorranggebiete in diesem Fall nicht ausschließen.

 

KTA Stoll erfragt, woraus sich die in der Vorlage angegebenen Kostenbeträge ergeben.

 

Ang Dr. Panebianco führt aus, dass die genannten Einnahmen aus der jährlichen Kostenerstattung durch das Land für die Aufgabenerfüllung als Untere Landesplanungsbehörde resultieren. Die genannten Ausgaben sind eine grobe Schätzung für die im nächsten Schritt anstehenden Aufgaben für das RROP, etwa die Arbeit des Planungsbüros.

 

KTA Bilgenroth nimmt Bezug auf die Resolution der Gemeinde Neetze zum Teilflächenziel von 4% der Landkreisfläche zur Ausweisung von Windenergie und erklärt, dass die AfD den RROP-Entwurf ablehnt. Er vertritt die Meinung, dass der CO2-Gehalt der Luft nicht der einzige Grund für den Klimawandel ist, und nennt Gründe gegen den Windenergieausbau, etwa hohe bzw. negative Strompreise, Dunkelflaute, Einkauf von Strom aus dem Ausland, Abwanderung von Betrieben und fehlende Bedarf weiterer Windenergieanlagen.

 

KTA Schmidt widerspricht den Aussagen von KTA Bilgenroth und bekräftigt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grüne dem RROP-Entwurf zustimmen wird. Sie weist darauf hin, dass es wissenschaftlich valide Daten für den Klimawandel gibt und dessen Auswirkungen bereits spürbar sind. Anstatt Gas, Öl und Kohle zu importieren, muss das Ziel sein, durch eine dezentrale Energieversorgung unabhängig, nicht erpressbar und langfristig kostengünstig zu sein und daher die erneuerbare Energieerzeugung aus geostrategischen Gründen und im Sinne des Klimaschutzes voranzutreiben.

 

KTA Prof. Dr. Bonin verwahrt sich gegen Vorwürfe aus der Einwohnerfragestunde, das RROP nicht gelesen zu haben, über etwas ihm Unbekanntes zu entscheiden und keine Verantwortung zu übernehmen. Er lobt die Arbeit der Verwaltung, hält jedoch die z.T. kleinteilige und Landkreisgrenzen ignorierende Planung angesichts zukünftiger Anforderungen und im Sinne des Bürokratieabbaus für nicht zielführend. Er verweist dabei auf die Regelungen zur Siedlungsentwicklung. Dennoch hält er den RROP-Entwurf für sachlich fundiert und verweist auf die konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Er wünscht ein schnelles Inkrafttreten des RROP sowie ein zukünftiges Umsteuern, wenn sich herausstellt, dass die Planung langfristig nicht passt. Die SPD-Fraktion unterstützt daher den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

KTA Blume erinnert daran, dass sich 2017 alle gemeinsam auf den Weg zur Neuaufstellung des RROP gemacht haben, da mit dem aktuellen RROP 2003 eine sinnvolle Steuerung der heutigen Flächennutzung nicht gesichert ist. Vorwürfe, man habe sich nicht ausreichend mit den Belangen auseinandergesetzt, weist er zurück. Die Verwaltung hat sich intensiv fachlich eingearbeitet und immer wieder der Diskussion gestellt hat. Seine Fraktion wird daher dem Beschlussvorschlag zur 3. Beteiligung auch mit der vorgenommenen Ergänzung zustimmen.

Bezüglich der Beteiligungsmöglichkeit für die Bevölkerung schließt sich KTA Blume den Erläuterungen von LR Böther in der Einwohnerfragestunde zu Möglichkeiten des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes an. Zudem sind die KTAs Ansprechpartner für politische Anträge und haften letztlich auch in politischer Hinsicht für Beschlüsse.

 

KTA Gros schließt sich dem Lob von KTA Blume an. Er weist auf einen schwierigen aber auch guten Prozess hin und erklärt, dass seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem RROP-Entwurf zustimmt.

 

KTA Gros beantragt, die in der Begründung zu Ziffer 3.1.1 01, Satz 3 ergänzte und gelb markierte Passage zu streichen.

Der Ausschuss lehnt den Antrag mit 8 Gegenstimmen und 1 Enthaltung ab.

 

Über den Beschlussvorschlag laut Vorlage und den von der Verwaltung vorgeschlagenen Ergänzungsbeschluss wird zusammen abgestimmt.

Reduzieren

Beschluss

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, das förmliche Beteiligungsverfahren zum RROP – 3. Entwurf nach § 9 Abs. 3 ROG durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf und die Beteiligungsunterlagen hinsichtlich der korrekten Berücksichtigung des Schutzbereiches der Standortschießanlage Wendisch Evern beim Vorranggebiet Windenergienutzung OST_04 zu ändern.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:  mehrheitlich beschlossen bei 1 Gegenstimme.

Reduzieren

Anlagen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung