Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

18.02.2008 - 10 Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 24.01.2008...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

KTA Röckseisen bedankt sich bei der Verwaltung, dass diese umgehend tätig geworden sei.

 

KTA Dr. Scharf macht deutlich, dass heute nicht über das Gesamtgutachten und die Ergebnisse abgestimmt werde. Es gehe um die von der Verwaltung getroffenen Übergangsregelungen. Seit 2006 werde über den rechtzeitigen Einsatz von Rettungsmitteln und Notarzt diskutiert. Das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz sehe vor, dass innerhalb von 15 Minuten ein Rettungsmittel am Notfallort eintreffen müsse. Der Einsatz eines Notarztes sei in dem Gesetz nicht deutlich und schlüssig geregelt. Das rechtzeitige Eintreffen habe besonders in der Fläche des Landkreises Lüneburg zu Problemen geführt. Daher sei im vergangenen Jahr ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, das im Dezember 2007 vorgelegt worden sei. Zwischenzeitlich habe man sich auf folgende Ergebnisse geeinigt, die bis zum 01.10.2008 umgesetzt sein sollen:

eine Rettungswache in Süttorf wird aufgelöst. Dafür werden zwei neue in Ellringen und Bockelkathen eingerichtet, um die Fläche des Landkreises Lüneburg sachgerecht und rechtzeitig zu erreichen. Weiter sollen zusätzliche Rettungs- und Krankenwagen sowie weiteres Personal eingesetzt werden. Damit werde gewährleistet, dass die Rettungsmittel innerhalb von 15 Minuten am Unglücksort eintreffen würden. Bisher nicht geklärt sei, ob auch ein Notarzt rechtzeitig vor Ort sein könne. Dafür habe die Verwaltung bereits ein entsprechendes Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben, um dieses auch mit den Kostenträgern regeln zu können. Zwischenzeitlich sei vereinbart worden, dass im besonderen Notfall ein Notarzt aus der Fläche herangezogen werde. Der Antrag der FDP-Kreistagsfraktion habe sich dadurch erledigt. KTA Dr. Scharf dankt der Verwaltung, insbesondere Herrn Krumböhmer für das Ergebnis.

 

EKR Krumböhmer erläutert ausführlich die getroffenen Regelungen. Seit einiger Zeit bestehe die Regelung, dass ein Disponent der FEL Lüneburg für den Bereich der Samtgemeinde Dahlenburg einen dort tätigen Notarzt einsetzen könne ohne den Umweg über die FEL Lüchow-Dannenberg gehen zu müssen. Hierüber gebe es eine anders lautende Regelung der Kostenträger, die sich damit nicht einverstanden erklärt hätten. EKR Krumböhmer ist der Auffassung, dass in diesem Falle die Kosten in Höhe von 200 EUR je Einsatz zunächst aus dem Kreishaushalt zu bestreiten seien bevor ein Mensch zu Schaden komme. Hierbei handele es sich um eine vorläufige Regelung. Er erhofft sich kurzfristig eine Abstimmung mit den Nachbarlandkreisen, aber auch mit den Ärzten und den Kostenträgern um dauerhaft ein verlässliches System zu schaffen.

 

KTA Meyn sagt, dass durch das Gutachten festgestellt worden sei, dass Randgemeinden innerhalb des Landkreises Lüneburg nicht in der gesetzlich vorgegebenen Zeit durch den Notarzt erreicht werden könnten. Dies sei Grundlage für eine Fortschreibung. Die Versorgung der Bevölkerung habe oberste Priorität.

 

KTA Röckseisen betont, dass der Antrag ihrer Fraktion auf die Übergangszeit ziele. Sie zeigt sich erfreut darüber, dass die Verwaltung nicht nur unbürokratische Hilfe verspreche, sondern auch umsetze.

 

Für KTA Stilke ist nicht nachvollziehbar, warum die weitere Verhandlung mit den Kostenträgern nicht fortgeführt worden sei. Die Kostenträger seien dafür zuständig, dass Rettungswesen und Notärzte schnell am Unfallort seien.

 

EKR Krumböhmer erwidert, dass in erster Linie für die Menschen etwas getan werde müsse. Es werde natürlich weitere Gespräche mit den Kostenträgern geben. Zunächst sei jedoch ein umfassendes Konzept zu erstellen und die Kosten müssten detailliert feststehen. Er habe bereits ausgeführt, dass es sich bei der Lösung um eine Übergangslösung handele.

 

KTA Kamp dankt der Verwaltung, insbesondere dem Ersten Kreisrat für die Übergangslösung, die zum Wohle der Menschen getroffen werde.

 

KTA Barufe hält es für richtig, dass der Kreistag ein politisches Votum für das Verwaltungshandeln abgibt. Er bittet um Abstimmung des Antrages der FDP-Kreistagsfraktion.

 

LR Nahrstedt sagt, dass der Antrag abgearbeitet worden sei. Das Verwaltungshandeln könne zustimmend zur Kenntnis genommen werden.

 

KTA Dr. Bonin stellt fest, dass eine Beschlussfassung des Kreisausschusses vorliege und er bittet zunächst um Feststellung, ob diese im Kreistag die Mehrheit finde.

 

KTA Forstreuter erwidert, dass der Kreisausschuss festgestellt habe, dass sich der Antrag erübrige habe. Eine Beschlussfassung sei für ihn nicht erkennbar.

 

KTA Kaidas stellt folgenden Änderungsantrag: „Der Antrag der FDP-Kreistagsfraktion wird aufgrund des Handelns der Verwaltung für erledigt erklärt.“

 

KTA Barufe führt aus, dass der Antrag an den Kreistag gestellt worden sei und der Antragsteller das Recht habe, dass über diesen Antrag befunden werde. Wenn der vorbereitende Kreisausschuss eine abweichende Empfehlung treffe, nehme der Kreistag diese zur Kenntnis. Abzustimmen sei jedoch über den Antrag.

 

LR Nahrstedt teilt mit, dass der Antrag im Kreisausschuss für erledigt erklärt worden sei.

 

KTA Röckseisen stellt fest, dass sie im Kreisausschuss ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass sie den Antrag aufrecht erhalte und auf eine politische Bestätigung des Kreistages hoffe.

 

Vors. Fricke teilt mit, dass der Kreisausschuss eine Feststellung getroffen und keine Beschlussempfehlung abgegeben habe. Er lässt über den Änderungsantrag des KTA Kaidas abstimmen.

 

KTA Barufe sagt, dass die FDP-Kreistagsfraktion in Erwägung ziehen werde, die Angelegenheit an die Kommunalaufsicht zu geben.

 

KTA Forstreuter sagt, dass die Grüne-Kreistagsfraktion die FDP-Kreistagsfraktion in dem Anliegen unterstützen werde. Die Grüne-Kreistagsfraktion erkläre sich mit der Art und Weise der Abstimmung nicht einverstanden.

 

KTA Blume kann diese Haltung nicht nachvollziehen. Der Kreistag habe, so KTA Blume, doch feststellen können, dass Übergangsregelungen seitens der Verwaltung zum Wohle der Bevölkerung getroffen worden seien. Damit entbehre die von der FDP beantragte Beschlussfassung jeglicher Grundlage.

 

-41-

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Antrag der FDP-Kreistagsfraktion wird aufgrund des Handelns der Verwaltung für erledigt erklärt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 36 Ja, 11 Nein, 1 Enthaltung

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung