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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

18.02.2008 - 6 Übertragung der Zuständigkeit für die Erarbeitu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

KTA Stilke macht deutlich, dass das NLWKN bereits mit den Vorbereitungen für das Verfahren betraut gewesen sei. Dazu habe gehört, die erforderlichen Gelder einzuwerben. Ähnlich wie in anderen Landkreisen konnte das Verfahren allerdings auch im Landkreis Lüneburg nicht bis Ende Dezember 2007 zum Abschluss gebracht werden. KTA Stilke betont, dass es keinen Sinn mache, nun andere Institutionen mit dem weiteren Verfahren zu beauftragen. Der Landkreis Lüneburg werde anschließend das Gebiet als Naturschutzgebiet übernehmen.

 

KTA Meyn stimmt zu, dass das NLWKN weiter mit den Vorbereitungen betraut werden solle und ergänzt, dass die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Lüneburg bereits an den Vorbereitungen beteiligt gewesen sei und unterstützend tätig werde.

 

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Beschluss

Beschluss:

Es wird beschlossen, beim Niedersächsischen Umweltministerium zu beantragen, dass dem NLWKN die Erarbeitung einer Naturschutzgebietsverordnung für das FFH-Gebiet Nr. 71 Ilmenau-Niederung nördlich von Lüneburg gemäß § 55 Abs. 3 NNatG übertragen wird.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 46 Ja, 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

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