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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

18.02.2008 - 15.2 Anfrage KTA Dammann;Toter Greifvogel

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Wortprotokoll

KTA Damman berichtet, dass er in Echem auf dem Bahnsteig einen toten Greifvogel entdeckt habe und bittet um Mitteilung, ob dieses meldepflichtig sei.

 

EKR Krumböhmer bittet sich bei Unsicherheit an das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg zu wenden.

 

Der Fachdienst Veterinär, Lebensmittel und Gewerbeüberwachung des Landkreises Lüneburg teilt dazu ergänzend folgendes mit:

„Es besteht weiterhin die latente Gefahr eines Ausbruchs der Geflügelpest. Aus diesem Grund wird auch ein Wildvogelmonitoring fortgeführt. Aufgefundene tote Tiere werden im Rahmen des Monitorings untersucht. Folgende Wildvogelarten gehören dazu:

Wasservögel: Enten, Gänse, Schwäne, Möwen, Raubmöwen, Kormorane

Vogelarten der Feuchtgebiete: Graureiher, Störche, Rallen ( Bläßhuhn, Teichhuhn u.a. ), Kraniche

Greifvögel: alle Arten

Rabenvögel: Rabenkrähe, Kolkrabe, Eichelhäher, Elster

Hühnervögel: Fasan

Die Aufzählung ist nicht abschließend, auch andere insbesondere am Wasser lebende Arten ( z. B. Limikolen) sind der Untersuchung zu zuleiten, sofern sich Verdachtsmomente ergeben. Von einer Einsendung tot aufgefundener Singvögel oder Tauben ist abzusehen, es sei denn, es handelt sich um Gruppenfunde. In diesem Fall sollten die augenscheinlich am besten erhaltenen Tierkörper für die Untersuchung ausgewählt werden.

Fundtiere sind nach Möglichkeit gekühlt aufzubewahren und in einer Plastiktüte gut gekennzeichnet beim Fachdienst Veterinär abzugeben. Beim Einsammeln ist darauf zu achten, dass man mit dem toten Vogel keinen direkten Hautkontakt hat. Dies gilt im Übrigen für alle Tierkadaver, die man findet.

Wer den Vogel nicht selbst einsammeln mag oder kann, der kann beim Fachdienst Veterinär (Tel.: 04131261413) oder bei der zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt Bescheid geben. Der Vogel wird dann vom Bauhof der jeweiligen SG, Gemeinde oder Stadt eingesammelt und zum Fachdienst Veterinär gebracht. Grundsätzlich ist auch die Gemeinde (SG) als Gefahrenabwehrbehörde zuständig für die Beseitigung von herrenlosen Kadavern.

Das in solchen Fällen übliche Fundprotokoll und der Ablaufplan sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

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Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

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Anlagen

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