18.02.2008 - 15.2 Anfrage KTA Dammann;Toter Greifvogel
Grunddaten
Wortprotokoll
KTA Damman berichtet, dass er in Echem auf dem
Bahnsteig einen toten Greifvogel entdeckt habe und bittet um Mitteilung, ob
dieses meldepflichtig sei.
EKR Krumböhmer bittet sich bei Unsicherheit an das
Veterinäramt des Landkreises Lüneburg zu wenden.
Der Fachdienst Veterinär, Lebensmittel und Gewerbeüberwachung des
Landkreises Lüneburg teilt dazu ergänzend folgendes mit:
„Es besteht weiterhin die latente Gefahr eines Ausbruchs der
Geflügelpest. Aus diesem Grund wird auch ein Wildvogelmonitoring fortgeführt. Aufgefundene
tote Tiere werden im Rahmen des Monitorings untersucht. Folgende Wildvogelarten
gehören dazu:
Wasservögel: Enten, Gänse, Schwäne, Möwen,
Raubmöwen, Kormorane
Vogelarten der Feuchtgebiete: Graureiher,
Störche, Rallen ( Bläßhuhn, Teichhuhn u.a. ), Kraniche
Greifvögel: alle Arten
Rabenvögel: Rabenkrähe, Kolkrabe,
Eichelhäher, Elster
Hühnervögel: Fasan
Die Aufzählung ist nicht abschließend, auch andere insbesondere am
Wasser lebende Arten ( z. B. Limikolen) sind der Untersuchung zu zuleiten,
sofern sich Verdachtsmomente ergeben. Von einer Einsendung tot aufgefundener
Singvögel oder Tauben ist abzusehen, es sei denn, es handelt sich um
Gruppenfunde. In diesem Fall sollten die augenscheinlich am besten erhaltenen
Tierkörper für die Untersuchung ausgewählt werden.
Fundtiere sind nach Möglichkeit gekühlt aufzubewahren und in einer
Plastiktüte gut gekennzeichnet beim Fachdienst Veterinär abzugeben. Beim
Einsammeln ist darauf zu achten, dass man mit dem toten Vogel keinen direkten
Hautkontakt hat. Dies gilt im Übrigen für alle Tierkadaver, die man findet.
Wer den Vogel nicht selbst einsammeln mag oder kann, der kann beim
Fachdienst Veterinär (Tel.: 04131261413) oder bei der zuständigen Samtgemeinde,
Gemeinde oder Stadt Bescheid geben. Der Vogel wird dann vom Bauhof der
jeweiligen SG, Gemeinde oder Stadt eingesammelt und zum Fachdienst Veterinär
gebracht. Grundsätzlich ist auch die Gemeinde (SG) als Gefahrenabwehrbehörde
zuständig für die Beseitigung von herrenlosen Kadavern.
Das in solchen Fällen übliche Fundprotokoll und der Ablaufplan
sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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141 kB
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