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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

05.05.2008 - 14 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

EKR Krumböhmer führt aus, dass mit dem Rettungsdienstbedarfsplan eine erhebliche Verbesserung der Situation im Landkreis Lüneburg eintrete. So werde der Landkreis einen weiteren Standort für eine Rettungswache erhalten und es werde weitere Fahrzeuge geben. Damit sei der Landkreis Lüneburg in der Lage, die vom Gesetzgeber vorgesehene Rettungsfrist von 15 Minuten einzuhalten. Eine Reaktion der Kostenträger liege bisher nicht vor. Die Genehmigung bleibe daher abzuwarten, jedoch könne bereits der Beschluss gefasst werden. Die Umsetzung der Beschlüsse liege bei den Beauftragten von ASB und DRK. EKR Krumböhmer teilt ergänzend mit, dass zum Bereich der notärztlichen Versorgung ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben werden solle.

 

KTA Meyn stellt fest, dass nach der Beauftragung der Verwaltung ein Gutachten vorzulegen nun verlässlichen Zahlen vorhanden seien. Diese seien eine gute Grundlage für die Fortschreibung.

 

KTA Röckseisen hofft, dass konsequenter Weise auch die Versorgung mit Notärzten aufgestockt werde. Ein entsprechender Antrag sei auf Landesebene eingereicht worden.

 

KTA Stilke sagt, dass mit dem Rettungsdienstbedarfsplan nun der Mindeststandard erreicht werde, nämlich dass ein Rettungsmittel innerhalb von 15 Minuten vor Ort sein müsse. Dieses sei an einigen Stellen nur knapp zu erreichen. Aus ärztlicher Sicht und aus Sanitätersicht sei aber das Erreichen innerhalb von 10 Minuten erforderlich. Dieses sei noch nicht gesetzlicher Standard. Der Landkreis Lüneburg erreiche diese nun in fast allen Orten, insbesondere auch durch die kreisübergreifenden Rettungsbeauftragungen. Einige der Orte würden wesentlich schneller durch Rettungswachen erreicht, die außerhalb des Landkreis Lüneburg liegen würden. Entsprechend würden auch von den Rettungswachen im Landkreis Lüneburg kreisübergreifend Menschen leichter und schneller erreicht. Dieses sei im Rettungsdienstbedarfsplan festgeschrieben.

 

KTA Forstreuter fragt, ob es die Möglichkeit gebe für das Notarztwesen wie für das Rettungswagensystem etwaige Übergangslösungen zu finden.

 

EKR Krumböhmer teilt mit, dass die Umsetzung des Rettungsdienstgutachtens ein Jahr dauern könne. Aus Gesprächen sei bekannt, dass es in einzelnen Rettungswachen bereits konkrete Überlegungen gebe. Dieses werde jedoch von DRK und ASB übernommen. Sobald die Zustimmung der Kostenträger vorliege, könne eine Umsetzung schnell erfolgen. Für ihn seien Bestrebungen bis dahin eine Interimslösung im Bereich des Rettungsdienstes zu installieren, nicht erkennbar.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die 2. Fortschreibung - Januar 2008 - des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Landkreis Lüneburg wird beschlossen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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