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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

05.05.2008 - 10 "Altpapiertonne"; Anpassung der Abfallsatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

KTA Meyn führt aus, dass mit der zu beschließenden Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Lüneburg nun auch in rechtlicher Hinsicht der erforderliche Schritt vollzogen werde, um die Altpapierentsorgung im Kreisgebiet durch die GfA auch im Hinblick auf den Einsatz der blauen Tonnen durchführen zu können.

Festzustellen sei, dass sich 90 % der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Lüneburg für eine blaue Tonne der GfA entschieden hätten. Die Bürgerinnen und Bürger hätten erkannt, dass private Papiersammelentsorger nach dem Grundsatz der Rentabilität verfahren würden und sobald der Preisverfall auf dem Altpapiersektor eintrete, sich schweigend verabschieden würden.

KTA Meyn betont, dass die Initiative des Niedersächsischen Landkreistages zu unterstützen sei, beim Bundes- und Landesgesetzgeber eine Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu erreichen, wonach im Rahmen der Daseinsvorsorge nur ein Unternehmen mit der gesamten Abfallentsorgung im Gebiet der entsorgungspflichtigen Kommune tätig werden könne.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg habe vor einiger Zeit in einem Rechtsstreit zwischen dem Landkreis Uelzen und einem dort tätigen privaten Entsorger geurteilt, dass Letzterer durchaus berechtigt sei, am Markt teilzunehmen. Dieses führe zu einer Art „Rosinenpickerei“ der privaten Unternehmen. KTA Meyn bittet daher die Marktposition der GfA zu stärken und mit der vorliegenden Satzungsänderung dem erweiterten Leistungsangebot der GfA zuzustimmen.

 

KTA Stilke ergänzt, dass die bereits seit Jahren von ihm geforderte Absenkung des Mindestvolumens weiterhin fehle. Die Einführung der blauen Tonne sei nur ein Teil des Problems, das dem Bürger zu mehr Komfort verhelfe und die Bündelsammlung erübrige. Die GfA werde möglichst bis Jahresende versuchen komplett auf Bündelungen zu verzichten. Der derzeitige Gewinn sei zunächst zur Abdeckung der Investitionen erforderlich. Zunächst könne aber der im Jahre 2007 erwirtschaftete erhebliche Überschuss bei den Müllgebühren verwendet werden, um die derzeit aufgetretenen Probleme finanzieren zu können. Ansonsten werde er über die Kalkulation an die Bürger zurückgegeben.

 

KTA Barufe erläutert, dass die Beschaffung der blauen Tonnen in der Kalkulation Kosten entstehen lasse. Es sei daher für ihn nicht nachvollziehbar, warum ohne Weiteres eine Änderung für etwas herbeigeführt werde, was sich bisher bewährt habe, nämlich das Einsammeln von Papier ohne Tonnen. Für ihn sei zudem unverständlich, warum der Kreistag nicht frühzeitig eingebunden worden sei. Fakt sei, dass die Abfallentsorgung im Kreisgebiet nach § 1 Abfallsatzung vom Landkreis Lüneburg als öffentliche Einrichtung geführt werde. In § 3 Abs. 1 sei die Durchführung der Abfallentsorgung näher erfasst, in § 3 Abs. 2 (e) werde der Abfall „Altpapier“ näher definiert. Für den Bürger gebe es in der Abfallsatzung einen Anschluss- und Benutzungszwang. Daher stelle sich die Frage, ob nun alle Haushalte, die ihr Altpapier nicht ordnungsgemäß dem Landkreis Lüneburg und damit der GfA zur Verfügung stellen, ordnungswidrig handeln würden. Eine von der FDP dazu gestellte Anfrage werde wegen der Vertraulichkeit des Themas im nächsten Kreisausschuss beraten.

KTA Barufe sagt, dass er die vorliegende Vorlage derzeit für noch nicht beschlussfähig halte. Es müsse zunächst eine konkrete Aussage zur Abfallgebühr getätigt werden.

Auch stelle sich ihm die Frage, wenn in einem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom September 2007 bereits darauf hingewiesen worden sei, dass im Landkreis Lüneburg zum 01.01.2008 Abfallbehälter eingeführt werden sollten, dieses keinen Einfluss in den Haushaltsberatungen 2008 gehabt habe. Er beantragt die Überweisung an den zuständigen Fachausschuss.

 

Vors. Fricke berichtet, dass der vorliegende Beschlussvorschlag einstimmig im Kreisausschuss beschlossen worden sei. Ferner sei die Thematik im Aufsichtsrat der GfA besprochen worden. Bei Abfall handele es sich um eine Mischkalkulation. Die aufgetretenen Rechtsfragen seien bedacht und geklärt worden. Es sei nicht erkennbar gewesen, dass eine Rechtsunsicherheit aufgetreten sei.

 

LR Nahrstedt zeigt sich verwundert, da es sich bei dem Tagesordnungspunkt lediglich um eine Satzungsänderung handele. Die von der FDP-Kreistagsfraktion gestellte Anfrage werde am 02.06.2008 im Kreisausschuss behandelt. Er weist darauf hin, dass es weiterhin möglich sei, Papier gebündelt zur Abholung an die Straße zu legen. 90 % der Bürgerinnen und Bürger hätten sich für eine blaue Tonne entschieden.

 

KTA Harms berichtet, dass die Bürgerinnen und Bürger durch den Konkurrenzkampf aufgefordert worden seien, sich zu entscheiden. 90 % hätten sich für eine blaue Tonne der GfA entschieden. Durch die Umstellung seien Kosten für die Anschaffung, die Auslieferung und die Wartung der Tonnen entstanden. Diese seien vom bisherigen Gewinn abzuziehen.

 

KTA Venderbosch begrüßt die Einführung der Altpapiertonne durch die GfA, da sie erheblich praktischer als die Bündelsammlung sei. Die Altpapiertonne könne durch den Erlös des Altpapierverkaufs refinanziert werden.

 

KTA Stilke ergänzt, dass das Problem des Anschluss- und Benutzungszwanges noch zu lösen sei. Diese mache jedoch vor den Urteilsverkündungen der höheren Gerichte keinen Sinn. Die Gremien der GfA hätten eine Woche nach dem Urteil des Lüneburger Verwaltungsgerichtes die Einführung der blauen Tonne beschlossen.

 

KTA Berisha betont, dass der Landkreis Lüneburg und letztlich der Bürger bürgen müsse.

 

KTA Barufe gibt zu bedenken, dass weiterhin Rechtsfragen vorhanden seien. Es bestehe kein Zeitdruck, um einen Teil des Abfallrechts im Landkreis Lüneburg zu ändern. Bei der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg handele es sich nach seinem Kenntnisstand um eine Eilentscheidung. Ein abschließendes Urteil sei noch nicht gesprochen worden.

 

KTA Meyn berichtet, dass das Lüneburger Oberverwaltungsgericht in einem Rechtsstreit zwischen dem Landkreis Uelzen gegen den dortigen Mitbewerber entschieden habe, dass das Altpapier nicht unter die geltende Rechtsnorm falle. Gefordert sei der Bundesgesetzgeber und in Ausführung auch der Landesgesetzgeber.

 

Abstimmung über den Änderungsantrag des KTA Barufe

„Die Vorlage wird an den zuständigen Fachausschuss überwiesen.“

Abstimmungsergebnis: 3 Ja, 42 Nein

Der Antrag des KTA Barufe ist somit abgelehnt.

 

-61-

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Beschluss

Beschluss:

Die Änderungssatzung wird beschlossen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 42 Ja, 3 Nein

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Anlagen zur Vorlage

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