05.05.2008 - 10 "Altpapiertonne"; Anpassung der Abfallsatzung
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Meyn führt aus, dass mit der zu beschließenden
Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Lüneburg nun auch
in rechtlicher Hinsicht der erforderliche Schritt vollzogen werde, um die
Altpapierentsorgung im Kreisgebiet durch die GfA auch im Hinblick auf den
Einsatz der blauen Tonnen durchführen zu können.
Festzustellen sei, dass sich 90 % der Bürgerinnen und Bürger im
Landkreis Lüneburg für eine blaue Tonne der GfA entschieden hätten. Die
Bürgerinnen und Bürger hätten erkannt, dass private Papiersammelentsorger nach
dem Grundsatz der Rentabilität verfahren würden und sobald der Preisverfall auf
dem Altpapiersektor eintrete, sich schweigend verabschieden würden.
KTA Meyn betont, dass die Initiative des Niedersächsischen
Landkreistages zu unterstützen sei, beim Bundes- und Landesgesetzgeber eine
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu erreichen, wonach im
Rahmen der Daseinsvorsorge nur ein Unternehmen mit der gesamten
Abfallentsorgung im Gebiet der entsorgungspflichtigen Kommune tätig werden
könne.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg habe vor einiger Zeit in
einem Rechtsstreit zwischen dem Landkreis Uelzen und einem dort tätigen
privaten Entsorger geurteilt, dass Letzterer durchaus berechtigt sei, am Markt
teilzunehmen. Dieses führe zu einer Art „Rosinenpickerei“ der
privaten Unternehmen. KTA Meyn bittet daher die Marktposition der GfA zu
stärken und mit der vorliegenden Satzungsänderung dem erweiterten
Leistungsangebot der GfA zuzustimmen.
KTA Stilke ergänzt, dass die bereits seit Jahren von
ihm geforderte Absenkung des Mindestvolumens weiterhin fehle. Die Einführung
der blauen Tonne sei nur ein Teil des Problems, das dem Bürger zu mehr Komfort
verhelfe und die Bündelsammlung erübrige. Die GfA werde möglichst bis
Jahresende versuchen komplett auf Bündelungen zu verzichten. Der derzeitige
Gewinn sei zunächst zur Abdeckung der Investitionen erforderlich. Zunächst
könne aber der im Jahre 2007 erwirtschaftete erhebliche Überschuss bei den
Müllgebühren verwendet werden, um die derzeit aufgetretenen Probleme
finanzieren zu können. Ansonsten werde er über die Kalkulation an die Bürger
zurückgegeben.
KTA Barufe erläutert, dass die Beschaffung der
blauen Tonnen in der Kalkulation Kosten entstehen lasse. Es sei daher für ihn
nicht nachvollziehbar, warum ohne Weiteres eine Änderung für etwas
herbeigeführt werde, was sich bisher bewährt habe, nämlich das Einsammeln von
Papier ohne Tonnen. Für ihn sei zudem unverständlich, warum der Kreistag nicht
frühzeitig eingebunden worden sei. Fakt sei, dass die Abfallentsorgung im
Kreisgebiet nach § 1 Abfallsatzung vom Landkreis Lüneburg als öffentliche
Einrichtung geführt werde. In § 3 Abs. 1 sei die Durchführung der
Abfallentsorgung näher erfasst, in § 3 Abs. 2 (e) werde der Abfall
„Altpapier“ näher definiert. Für den Bürger gebe es in der
Abfallsatzung einen Anschluss- und Benutzungszwang. Daher stelle sich die
Frage, ob nun alle Haushalte, die ihr Altpapier nicht ordnungsgemäß dem
Landkreis Lüneburg und damit der GfA zur Verfügung stellen, ordnungswidrig
handeln würden. Eine von der FDP dazu gestellte Anfrage werde wegen der
Vertraulichkeit des Themas im nächsten Kreisausschuss beraten.
KTA Barufe sagt, dass er die vorliegende Vorlage derzeit für
noch nicht beschlussfähig halte. Es müsse zunächst eine konkrete Aussage zur
Abfallgebühr getätigt werden.
Auch stelle sich ihm die Frage, wenn in einem Gerichtsurteil
des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom September 2007 bereits darauf
hingewiesen worden sei, dass im Landkreis Lüneburg zum 01.01.2008
Abfallbehälter eingeführt werden sollten, dieses keinen Einfluss in den
Haushaltsberatungen 2008 gehabt habe. Er beantragt die Überweisung an den
zuständigen Fachausschuss.
Vors. Fricke berichtet, dass der vorliegende
Beschlussvorschlag einstimmig im Kreisausschuss beschlossen worden sei. Ferner
sei die Thematik im Aufsichtsrat der GfA besprochen worden. Bei Abfall handele
es sich um eine Mischkalkulation. Die aufgetretenen Rechtsfragen seien bedacht
und geklärt worden. Es sei nicht erkennbar gewesen, dass eine
Rechtsunsicherheit aufgetreten sei.
LR Nahrstedt zeigt sich verwundert, da es sich bei dem
Tagesordnungspunkt lediglich um eine Satzungsänderung handele. Die von der
FDP-Kreistagsfraktion gestellte Anfrage werde am 02.06.2008 im Kreisausschuss
behandelt. Er weist darauf hin, dass es weiterhin möglich sei, Papier gebündelt
zur Abholung an die Straße zu legen. 90 % der Bürgerinnen und Bürger hätten
sich für eine blaue Tonne entschieden.
KTA Harms berichtet, dass die Bürgerinnen und
Bürger durch den Konkurrenzkampf aufgefordert worden seien, sich zu
entscheiden. 90 % hätten sich für eine blaue Tonne der GfA entschieden. Durch
die Umstellung seien Kosten für die Anschaffung, die Auslieferung und die
Wartung der Tonnen entstanden. Diese seien vom bisherigen Gewinn abzuziehen.
KTA Venderbosch begrüßt die Einführung der Altpapiertonne
durch die GfA, da sie erheblich praktischer als die Bündelsammlung sei. Die
Altpapiertonne könne durch den Erlös des Altpapierverkaufs refinanziert werden.
KTA Stilke ergänzt, dass das Problem des Anschluss-
und Benutzungszwanges noch zu lösen sei. Diese mache jedoch vor den Urteilsverkündungen
der höheren Gerichte keinen Sinn. Die Gremien der GfA hätten eine Woche nach
dem Urteil des Lüneburger Verwaltungsgerichtes die Einführung der blauen Tonne
beschlossen.
KTA Berisha betont, dass der Landkreis Lüneburg und
letztlich der Bürger bürgen müsse.
KTA Barufe gibt zu bedenken, dass weiterhin
Rechtsfragen vorhanden seien. Es bestehe kein Zeitdruck, um einen Teil des
Abfallrechts im Landkreis Lüneburg zu ändern. Bei der Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg handele es sich nach seinem Kenntnisstand um
eine Eilentscheidung. Ein abschließendes Urteil sei noch nicht gesprochen
worden.
KTA Meyn berichtet, dass das Lüneburger
Oberverwaltungsgericht in einem Rechtsstreit zwischen dem Landkreis Uelzen
gegen den dortigen Mitbewerber entschieden habe, dass das Altpapier nicht unter
die geltende Rechtsnorm falle. Gefordert sei der Bundesgesetzgeber und in
Ausführung auch der Landesgesetzgeber.
Abstimmung über den Änderungsantrag des KTA Barufe
„Die Vorlage wird an den zuständigen Fachausschuss
überwiesen.“
Abstimmungsergebnis: 3 Ja, 42 Nein
Der Antrag des KTA Barufe ist somit abgelehnt.
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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