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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

07.07.2008 - 7 Beitritt des Landkreises Lüneburg zur Gemeinnüt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

EKR Krumböhmer trägt vor, dass die Verträge zwischen Stadt und Landkreis ausgehandelt und alle Fragen geklärt seien. Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages habe am 4.7.2008, unter Vorbehalt der Zustimmung des Kreistages, stattgefunden.

Durch den Beitritt zur BuK werde das Volkshochschulangebot in der ganzen Fläche nachhaltig gesichert. Mit der Kreisvolkshochschule habe es immer wieder Probleme gegeben, die vorgegebene Grenze von 70 Unterrichtsstunden pro 1000 Einwohner zu halten. Er führt an, dass diese Grenze im Vorjahr nicht erreicht werden konnte. Dies habe zur Folge, dass eventuell Landesmittel zurückzuzahlen seien. Hierbei handle es sich um einen Betrag von über 140.000 €. Momentan sei man dabei zu argumentieren, dass dieses Problem zukünftig durch die Fusion der Volkshochschulen nicht mehr auftreten werde und sei guter Dinge, die Rückzahlung abzuwenden. Sicher sei, dass durch die Fusion der Volkshochschulen ein qualitativ hochwertiges Angebot im gesamten Landkreis gesichert werde. Die Gründung der BuK solle kaufmännisch betrachtet rückwirkend zum 1.1.2008 vollzogen werden. Die Zusammenarbeit fände schon seit Anfang des Jahres statt. EKR Krumböhmer fügt an, er habe alle Fraktionsvorsitzenden angerufen, damit diese jeweils die Mitglieder des Aufsichtsrates und deren Stellvertreter benennen können. Dies gelte auch für die Fraktionen, die lediglich ein Grundmandat besitzen. Damit könne heute auch die Besetzung des Aufsichtsrates beschlossen werden.

 

KTA Mertz erinnert, dass die SPD-Fraktion bereits in der Kreistagssitzung am 18.4.2005 einen ähnlich lautenden Antrag des damaligen Kreistagsabgeordneten und heutigen Landrat Nahrstedt eingebracht habe und zitiert aus der damaligen Begründung: „Aus Gründen wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung und bildungspolitischer Synergien sollte die Landkreisverwaltung beauftragt werden, die Fusion der Volkshochschulen zum 31.12.2005 vorzubereiten. Ein umfangreiches Bildungsangebot sollte aus den gewachsenen Strukturen und Identitäten der beiden Volkshochschulen in gemeinsamer Organisation und Trägerstruktur gebündelt werden.“ KTA Mertz erinnert an die unterschiedliche Vergangenheit der beiden Volkshochschulen. Die Fusion dieser Organisationen, die beide die gleichen Ziele, nämlich Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen, verfolgen, sei nicht einfach gewesen. Sie dankt auf diesem Weg der Leitung der KVHS und den Außenstellenleiterinnen und -leitern für ihre gute Arbeit und ihr Engagement. Diese hätten erreicht, dass Erwachsenenbildung im Landkreis Lüneburg in hohem Maß und guter Qualität angeboten werde. Die Position als einer der führenden Anbieter für lebenslanges Lernen in der Region werde durch die Fusion gesichert und weiter ausgebaut. Man komme dem Ziel, eine Bildungs- und Kulturregion zu werden, einen großen Schritt näher.

 

KTA Dr. Scharf betont, dass mit dem Beschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 26.6.2008 über den Gesellschafts- und Fusionsvertrag und dem heutigen Kreistagsbeschluss eine Erfolgsgeschichte einem positiven Ende entgegen gehe. Man habe unter zwei Handlungssträngen diskutiert. Zum einen wollte man in der Stadt seit langem eine BuK gründen; dies sei in 2006 schon realisiert worden. Auf der anderen Seite standen die Bemühungen von Stadtrat und Kreistag, die Volkshochschulen zusammen zu führen. Dies gehöre schon lange zum Konsolidierungskonzept der CDU. Entscheidend sei nicht das Erstgeburtsrecht des Antrages, sondern dessen positives Ende. Zweck und Gegenstand der BuK würden durch die in § 2 des Gesellschaftervertrags benutzten Formulierungen verdeutlicht. Diese beschrieben nicht nur den gegenwärtigen Zustand, sondern darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, dass sich weitere kulturelle Bildungseinrichtungen dieser Gesellschaft anschließen könnten, z.B. die Musikschule. Es werden sich in den nächsten Jahren viele Handlungsmöglichkeiten ergeben, da § 2 des Gesellschaftsvertrags dahingehend formuliert und offen sei. Es sei eine Institution für Stadt und Landkreis geschaffen, die Synergieeffekte auf verschiedenen Gebieten herbeiführen könne. Dies beziehe sich auf Personal, Werbung, Prospekte und Kataloge, aber auch auf die Organisation. Sitz der Gesellschaft sei die Stadt Lüneburg.

 

Positiv für den Landkreis sei, dass die bisherigen Räume der KVHS weitgehend frei würden und der Kreisverwaltung zur Verfügung stehen werden. Das Problem der Raumknappheit könne so zurückgeführt werden. In Bezug auf das Personal gäbe es eine einvernehmlich verabredete Dienstvereinbarung. Die Honorare würden ab 2009 angepasst. Entscheidend sei gewesen, was aus den Außenstellen werden würde. Auch hier sei eine einvernehmliche  Regelung getroffen worden. Als besonders positiv empfinde man, dass in den Bereichen Sprachen, EDV und Gesundheit neue Perspektiven in der Zusammenarbeit mit der VHS Lüneburg bestehen und das Programm erweitert werden könne. KTA Dr. Scharf stellt zusammenfassend fest, dass ein fairer und zukunftsweisender Vertrag zustande gekommen sei. Das Volkshochschulangebot in Stadt und Landkreis sei dauerhaft gesichert und gewährleistet. Die 70 Stunden pro 1000 Einwohner würden ganz sicher erreicht werden. Damit habe man eine sichere, in die Zukunft weisende Basis.

 

KTA Brunke-Reubold führt an, dass die Grüne-Fraktion aktiver Wegbegleiter und Befürworter der Fusion gewesen sei und erinnert an einen Artikel in der Landeszeitung vom 27.5.2000. Bedingung der Fraktion während der Gespräche sei immer die Beibehaltung der Außenstellen gewesen. Erklärtes Ziel sei es, Bildung auch in der Fläche bereitzuhalten. Dies werde durch § 3 der Fusionsvereinbarungen gewährleistet. Durch die Fusion verspreche sich die Fraktion die Einhaltung der Mindeststundenzahl, dies wäre in der Vergangenheit immer wieder problematisch gewesen. Außerdem sollen sich aus der Zusammenlegung Synergieeffekte entwickeln. Man begrüße die bessere Information der Bürger durch die Zusammenlegung der Programmhefte. Wichtig sei, dass bei dem Fusionsprozess darauf geachtet werde, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten bleiben würden. Diese dürfen weder ausgegrenzt noch überfordert werden und eine aktive Einbindung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müsse erfolgen. Die anstehende Anpassung der Kursgebühren müsse moderat erfolgen. Es nütze nichts, wenn ein Bildungsangebot in der Fläche vorgehalten werde, aber der Preis für dieses zu hoch sei.

 

KTA Venderbosch erläutert, dass die Linke-Fraktion sich die Erhaltung der Außenstellen, eine Vergrößerung des Angebotes, gerade für die berufliche Weiterbildung, eine bessere Förderung der Abendkurse für Haupt- und Realschulabschluss und das Zentralabitur und deren Erschwinglichkeit für jedermann wünsche.

 

KTA Röckseisen merkt an, dass dies ein guter Beschluss sei. Anfügen möchte sie, dass heutzutage nicht nur lebenslange Bildung ins Alter hinein wichtig sei, sondern vielleicht mit der Volkshochschule auch schon früher angesetzt werden müsse. Denn das frühe Lernen sei genauso wichtig für die Bildung wie die Bildung in höherem Alter. Dahingehend sollte die Richtlinie vielleicht noch einmal überarbeitet werden.

 

KTA Berisha stimmt zu, weil, wie er sagt, die Fusion langfristig Geld spare. Bei der desolaten Haushaltslage des Landkreises sollte darauf geachtet werden, dass in irgendeiner Form zukünftig Geld gespart werden könnte. Er wolle noch einmal in Erinnerung rufen, dass derzeit täglich 5000 € Zinsen gezahlt werden.

 

KTA Stilke erklärt, dass er dem Antrag im Jahr 2000 zugestimmt habe, sich diesmal jedoch enthalten werde. Er habe im AFP darauf hingewiesen, dass die §§ 11 und 13 des Gesellschaftsvertrages nicht im Gleichgewicht seien. Als Aufsichtsratsmitglied einer anderen Gesellschaft wisse er, was aufsichtsratstechnisch zu leisten sei. Durch die Stadt würde argumentiert, dass man dem Aufsichtsrat nicht entsprechende Kompetenzen geben wolle. Dies könne er nicht nachvollziehen, weil alle Aufsichtsratsmitglieder sich ernsthaft zum Wohle dieser Gesellschaft einsetzen würden. Bestimmte Bedingungen, die er an einen Aufsichtsrat stelle, würden hier nicht erfüllt werden. Er werde sich aus diesem Grund enthalten.

 

EKR Krumböhmer führt aus, dass dies im AFP bereits umfangreich diskutiert worden sei. Bei einem GmbH-Vertrag herrsche Vertragsfreiheit. Bei einer GmbH dieser Größenordnung sei die Gesellschafterversammlung vorgeschrieben, ein Aufsichtsrat müsse nicht zwingend eingerichtet werden. Alle Entscheidungen der Gesellschafterversammlung würden laut Gesellschaftsvertrag vom Aufsichtsrat vorberaten und Entscheidungen der Gesellschafterversammlung vorher im Kreisausschuss durchgesprochen werden. Dadurch habe auch die Politik die Möglichkeit, ihren Einfluss auf die Entscheidungen geltend zu machen. Je mehr Entscheidungsbefugnis in den Aufsichtsrat übernommen würde, umso mehr Themen würden dem Kreistag entzogen.

 

EKR Krumböhmer erläutert auf Anfrage von KTA Dr. Scharf, dass der vorliegende Vertrag exakt den beurkundeten Text enthalte. Der Stadtrat habe bereits vor dem Notartermin beschlossen, dort habe es lediglich eine kleine Änderung gegeben.

 

Die Fraktionsvorsitzenden schlagen die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder ihrer Fraktionen für den Aufsichtsrat vor. (siehe Beschluss)

 

- 5, EKR -

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Beschluss

Beschluss:

1.       Der Landkreis Lüneburg tritt als Gesellschafter neben der Hansestadt Lüneburg der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Stadt und Landkreis Lüneburg mbH (BuK) bei.

2.       Er leistet eine Stammeinlage von 100.000 € in drei Raten, wodurch sich das Stammkapital der BuK auf 200.000 Euro erhöht.

3.       Dem anliegenden Gesellschaftsvertrag für die BuK wird zugestimmt.

4.       Der im Entwurf anliegenden Fusionsvereinbarung wird zugestimmt.

5.       Der Kreistag überträgt dem Kreisausschuss die Beschlussfassung über notwendige redaktionelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages.

6.       Als Mitglieder des Aufsichtsrates werden folgende Kreistagsabgeordnete benannt:

Für die Gruppe CDU/Unabhängige-SPD:

KTA Manfred Harms als ordentliches Mitglied (CDU/Unabhängige)

KTA Günter Dammann als stellvertretendes Mitglied (CDU/Unabhängige)

KTA Brigitte Mertz als ordentliches Mitglied (SPD)

KTA Elke Stange als stellvertretendes Mitglied (SPD).

Für die Grüne-Kreistagsfraktion:

KTA Sabine Brunke-Reubold als ordentliches Mitglied

KTA Petra Brüel-Sasse als stellvertretendes Mitglied.

Grundmandat FDP-Kreistagsfraktion:

KTA Karin-Ose Röckseisen als ordentliches Mitglied

KTA Hans-Joachim Barufe als stellvertretendes Mitglied.

Grundmandat Die Linke-Kreistagsfraktion:

KTA Jörg Venderbosch als ordentliches Mitglied

KTA Heike Stoll als stellvertretendes Mitglied.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 3 Enthaltungen

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