07.07.2008 - 7 Beitritt des Landkreises Lüneburg zur Gemeinnüt...
Grunddaten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
EKR Krumböhmer trägt vor, dass
die Verträge zwischen Stadt und Landkreis ausgehandelt und alle Fragen geklärt
seien. Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages habe am 4.7.2008, unter
Vorbehalt der Zustimmung des Kreistages, stattgefunden.
Durch den Beitritt zur BuK werde das Volkshochschulangebot in der ganzen
Fläche nachhaltig gesichert. Mit der Kreisvolkshochschule habe es immer wieder
Probleme gegeben, die vorgegebene Grenze von 70 Unterrichtsstunden pro 1000
Einwohner zu halten. Er führt an, dass diese Grenze im Vorjahr nicht erreicht
werden konnte. Dies habe zur Folge, dass eventuell Landesmittel zurückzuzahlen
seien. Hierbei handle es sich um einen Betrag von über 140.000 €.
Momentan sei man dabei zu argumentieren, dass dieses Problem zukünftig durch
die Fusion der Volkshochschulen nicht mehr auftreten werde und sei guter Dinge,
die Rückzahlung abzuwenden. Sicher sei, dass durch die Fusion der
Volkshochschulen ein qualitativ hochwertiges Angebot im gesamten Landkreis
gesichert werde. Die Gründung der BuK solle kaufmännisch betrachtet rückwirkend
zum 1.1.2008 vollzogen werden. Die Zusammenarbeit fände schon seit Anfang des
Jahres statt. EKR Krumböhmer fügt an, er habe alle Fraktionsvorsitzenden
angerufen, damit diese jeweils die Mitglieder des Aufsichtsrates und deren
Stellvertreter benennen können. Dies gelte auch für die Fraktionen, die
lediglich ein Grundmandat besitzen. Damit könne heute auch die Besetzung des
Aufsichtsrates beschlossen werden.
KTA Mertz erinnert, dass
die SPD-Fraktion bereits in der Kreistagssitzung am 18.4.2005 einen ähnlich
lautenden Antrag des damaligen Kreistagsabgeordneten und heutigen Landrat
Nahrstedt eingebracht habe und zitiert aus der damaligen Begründung: „Aus
Gründen wirtschaftlicher Aufgabenerfüllung und bildungspolitischer Synergien
sollte die Landkreisverwaltung beauftragt werden, die Fusion der
Volkshochschulen zum 31.12.2005 vorzubereiten. Ein umfangreiches
Bildungsangebot sollte aus den gewachsenen Strukturen und Identitäten der
beiden Volkshochschulen in gemeinsamer Organisation und Trägerstruktur
gebündelt werden.“ KTA Mertz erinnert an die unterschiedliche
Vergangenheit der beiden Volkshochschulen. Die Fusion dieser Organisationen,
die beide die gleichen Ziele, nämlich Erwachsenenbildung und lebenslanges
Lernen, verfolgen, sei nicht einfach gewesen. Sie dankt auf diesem Weg der
Leitung der KVHS und den Außenstellenleiterinnen und -leitern für ihre gute
Arbeit und ihr Engagement. Diese hätten erreicht, dass Erwachsenenbildung im
Landkreis Lüneburg in hohem Maß und guter Qualität angeboten werde. Die
Position als einer der führenden Anbieter für lebenslanges Lernen in der Region
werde durch die Fusion gesichert und weiter ausgebaut. Man komme dem Ziel, eine
Bildungs- und Kulturregion zu werden, einen großen Schritt näher.
KTA Dr. Scharf betont, dass mit
dem Beschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 26.6.2008 über den
Gesellschafts- und Fusionsvertrag und dem heutigen Kreistagsbeschluss eine
Erfolgsgeschichte einem positiven Ende entgegen gehe. Man habe unter zwei
Handlungssträngen diskutiert. Zum einen wollte man in der Stadt seit langem
eine BuK gründen; dies sei in 2006 schon realisiert worden. Auf der anderen
Seite standen die Bemühungen von Stadtrat und Kreistag, die Volkshochschulen
zusammen zu führen. Dies gehöre schon lange zum Konsolidierungskonzept der CDU.
Entscheidend sei nicht das Erstgeburtsrecht des Antrages, sondern dessen
positives Ende. Zweck und Gegenstand der BuK würden durch die in § 2 des
Gesellschaftervertrags benutzten Formulierungen verdeutlicht. Diese beschrieben
nicht nur den gegenwärtigen Zustand, sondern darüber hinaus bestehe die
Möglichkeit, dass sich weitere kulturelle Bildungseinrichtungen dieser Gesellschaft
anschließen könnten, z.B. die Musikschule. Es werden sich in den nächsten
Jahren viele Handlungsmöglichkeiten ergeben, da § 2 des Gesellschaftsvertrags
dahingehend formuliert und offen sei. Es sei eine Institution für Stadt und
Landkreis geschaffen, die Synergieeffekte auf verschiedenen Gebieten
herbeiführen könne. Dies beziehe sich auf Personal, Werbung, Prospekte und
Kataloge, aber auch auf die Organisation. Sitz der Gesellschaft sei die Stadt
Lüneburg.
Positiv für den Landkreis sei, dass die bisherigen Räume der KVHS
weitgehend frei würden und der Kreisverwaltung zur Verfügung stehen werden. Das
Problem der Raumknappheit könne so zurückgeführt werden. In Bezug auf das
Personal gäbe es eine einvernehmlich verabredete Dienstvereinbarung. Die
Honorare würden ab 2009 angepasst. Entscheidend sei gewesen, was aus den
Außenstellen werden würde. Auch hier sei eine einvernehmliche Regelung getroffen worden. Als besonders
positiv empfinde man, dass in den Bereichen Sprachen, EDV und Gesundheit neue
Perspektiven in der Zusammenarbeit mit der VHS Lüneburg bestehen und das
Programm erweitert werden könne. KTA Dr. Scharf stellt zusammenfassend fest,
dass ein fairer und zukunftsweisender Vertrag zustande gekommen sei. Das
Volkshochschulangebot in Stadt und Landkreis sei dauerhaft gesichert und
gewährleistet. Die 70 Stunden pro 1000 Einwohner würden ganz sicher erreicht
werden. Damit habe man eine sichere, in die Zukunft weisende Basis.
KTA
Brunke-Reubold führt an, dass die Grüne-Fraktion aktiver Wegbegleiter und Befürworter
der Fusion gewesen sei und erinnert an einen Artikel in der Landeszeitung vom
27.5.2000. Bedingung der Fraktion während der Gespräche sei immer die
Beibehaltung der Außenstellen gewesen. Erklärtes Ziel sei es, Bildung auch in
der Fläche bereitzuhalten. Dies werde durch § 3 der Fusionsvereinbarungen
gewährleistet. Durch die Fusion verspreche sich die Fraktion die Einhaltung der
Mindeststundenzahl, dies wäre in der Vergangenheit immer wieder problematisch
gewesen. Außerdem sollen sich aus der Zusammenlegung Synergieeffekte
entwickeln. Man begrüße die bessere Information der Bürger durch die
Zusammenlegung der Programmhefte. Wichtig sei, dass bei dem Fusionsprozess
darauf geachtet werde, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten
bleiben würden. Diese dürfen weder ausgegrenzt noch überfordert werden und eine
aktive Einbindung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müsse
erfolgen. Die anstehende Anpassung der Kursgebühren müsse moderat erfolgen. Es
nütze nichts, wenn ein Bildungsangebot in der Fläche vorgehalten werde, aber
der Preis für dieses zu hoch sei.
KTA Venderbosch erläutert, dass
die Linke-Fraktion sich die Erhaltung der Außenstellen, eine Vergrößerung des
Angebotes, gerade für die berufliche Weiterbildung, eine bessere Förderung der
Abendkurse für Haupt- und Realschulabschluss und das Zentralabitur und deren
Erschwinglichkeit für jedermann wünsche.
KTA Röckseisen merkt an, dass
dies ein guter Beschluss sei. Anfügen möchte sie, dass heutzutage nicht nur
lebenslange Bildung ins Alter hinein wichtig sei, sondern vielleicht mit der
Volkshochschule auch schon früher angesetzt werden müsse. Denn das frühe Lernen
sei genauso wichtig für die Bildung wie die Bildung in höherem Alter.
Dahingehend sollte die Richtlinie vielleicht noch einmal überarbeitet werden.
KTA Berisha stimmt zu, weil,
wie er sagt, die Fusion langfristig Geld spare. Bei der desolaten Haushaltslage
des Landkreises sollte darauf geachtet werden, dass in irgendeiner Form
zukünftig Geld gespart werden könnte. Er wolle noch einmal in Erinnerung rufen,
dass derzeit täglich 5000 € Zinsen gezahlt werden.
KTA Stilke erklärt, dass er
dem Antrag im Jahr 2000 zugestimmt habe, sich diesmal jedoch enthalten werde.
Er habe im AFP darauf hingewiesen, dass die §§ 11 und 13 des Gesellschaftsvertrages
nicht im Gleichgewicht seien. Als Aufsichtsratsmitglied einer anderen
Gesellschaft wisse er, was aufsichtsratstechnisch zu leisten sei. Durch die
Stadt würde argumentiert, dass man dem Aufsichtsrat nicht entsprechende
Kompetenzen geben wolle. Dies könne er nicht nachvollziehen, weil alle
Aufsichtsratsmitglieder sich ernsthaft zum Wohle dieser Gesellschaft einsetzen
würden. Bestimmte Bedingungen, die er an einen Aufsichtsrat stelle, würden hier
nicht erfüllt werden. Er werde sich aus diesem Grund enthalten.
EKR Krumböhmer führt aus, dass
dies im AFP bereits umfangreich diskutiert worden sei. Bei einem GmbH-Vertrag
herrsche Vertragsfreiheit. Bei einer GmbH dieser Größenordnung sei die
Gesellschafterversammlung vorgeschrieben, ein Aufsichtsrat müsse nicht zwingend
eingerichtet werden. Alle Entscheidungen der Gesellschafterversammlung würden
laut Gesellschaftsvertrag vom Aufsichtsrat vorberaten und Entscheidungen der
Gesellschafterversammlung vorher im Kreisausschuss durchgesprochen werden.
Dadurch habe auch die Politik die Möglichkeit, ihren Einfluss auf die
Entscheidungen geltend zu machen. Je mehr Entscheidungsbefugnis in den
Aufsichtsrat übernommen würde, umso mehr Themen würden dem Kreistag entzogen.
EKR Krumböhmer erläutert auf
Anfrage von KTA Dr. Scharf, dass der
vorliegende Vertrag exakt den beurkundeten Text enthalte. Der Stadtrat habe
bereits vor dem Notartermin beschlossen, dort habe es lediglich eine kleine
Änderung gegeben.
Die Fraktionsvorsitzenden schlagen die Mitglieder und
stellvertretenden Mitglieder ihrer Fraktionen für den Aufsichtsrat vor. (siehe
Beschluss)
- 5, EKR -
Beschluss
Beschluss:
1.
Der Landkreis Lüneburg tritt als
Gesellschafter neben der Hansestadt Lüneburg der Gemeinnützigen Bildungs- und
Kulturgesellschaft Stadt und Landkreis Lüneburg mbH (BuK) bei.
2.
Er leistet eine Stammeinlage von 100.000
€ in drei Raten, wodurch sich
das Stammkapital der BuK auf 200.000 Euro erhöht.
3.
Dem anliegenden Gesellschaftsvertrag für
die BuK wird zugestimmt.
4.
Der im Entwurf anliegenden
Fusionsvereinbarung wird zugestimmt.
5.
Der Kreistag überträgt dem Kreisausschuss
die Beschlussfassung über notwendige redaktionelle Änderungen des
Gesellschaftsvertrages.
6.
Als Mitglieder des Aufsichtsrates werden
folgende Kreistagsabgeordnete benannt:
Für die Gruppe CDU/Unabhängige-SPD:
KTA Manfred Harms als ordentliches Mitglied (CDU/Unabhängige)
KTA Günter Dammann als stellvertretendes Mitglied
(CDU/Unabhängige)
KTA Brigitte Mertz als ordentliches Mitglied (SPD)
KTA Elke Stange als stellvertretendes Mitglied (SPD).
Für die Grüne-Kreistagsfraktion:
KTA Sabine Brunke-Reubold als ordentliches Mitglied
KTA Petra Brüel-Sasse als stellvertretendes Mitglied.
Grundmandat FDP-Kreistagsfraktion:
KTA Karin-Ose Röckseisen als ordentliches Mitglied
KTA Hans-Joachim Barufe als stellvertretendes Mitglied.
Grundmandat Die Linke-Kreistagsfraktion:
KTA Jörg Venderbosch als ordentliches Mitglied
KTA Heike Stoll als stellvertretendes Mitglied.
Anlagen zur Vorlage
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