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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

07.07.2008 - 17.1 Anfrage von KTA Kaidas;Ratgeber GKSS

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Wortprotokoll

KTA Kaidas teilt mit, dass der Ratgeber des Forschungszentrums GKSS heute in den Gemeinden der Elbmarsch verteilt worden sei. Bei dem Ratgeber handele es sich um eine Bürgerinformation für die Öffentlichkeit nach § 52 Abs. 5 Strahlenschutzverordnung. KTA Kaidas geht davon aus, dass alle Gemeinden innerhalb des 10 Kilometerradius diese Broschüre erhalten haben. Betroffen im Landkreis Lüneburg seien u.a. Brietlingen, Artlenburg, Hohnstorf, Lüdershausen, Barum, Horburg, St. Dionys, Wittorf und Teile Echems. Ihm sei aufgefallen, dass neben vielen Tipps und Hinweisen die Sammelstellen für einen Notfall angegeben worden seien. Allerdings seien in der Broschüre nur die Sammelstellen aus dem Landkreis Herzogtum Lauenburg und der Freien und Hansestadt Hamburg angegeben und nicht die des Landkreises Lüneburg. KTA Kaidas hat den Eindruck, dass dadurch eine Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Lüneburg entstehen könnte. War der Landkreis Lüneburg über diese Broschüre informiert? Ist darüber informiert worden, dass die Sammelstellen im Landkreis Lüneburg nicht enthalten sind? Er bittet ferner um Mitteilung, warum diese nicht enthalten sind und ob es gegebenenfalls auf die schlechte Informationspolitik des Forschungszentrums zurückzuführen sei. Er schlägt dann vor, dass über das Land nochmals an das Forschungszentrum und die Kernkraftwerke herangetreten werde.

 

Die Verwaltung hat die Anfrage zum Anlass genommen für eine Pressemitteilung und wird zukünftig für einen entsprechenden Hinweis auf die niedersächsische Regelung sorgen.

 

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Für Verunsicherung bei Einwohnerinnen und Einwohnern der Landkreise Lüneburg und Harburg sorgen Ratgeber für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerks Krümmel und des GKSS-Forschungsreaktors Geesthacht. Diese werden derzeit als Postwurfsendungen an Haushalte verteilt und enthalten nur die Sammelstellen der Hansestadt Hamburg und des Herzogtums Lauenburg für den Katastrophenfall. Zu den Landkreisen Lüneburg und Harburg finden sich keine Angaben.

„Dies hat durchaus seine Richtigkeit“, erklärt Monika Scherf, Kreisrätin beim Landkreis Lüneburg. Bereits in den 90er Jahren hatten das Niedersächsische Innenministerium, die damalige Bezirksregierung Lüneburg und die beiden Landkreise beschlossen, anders als das Land Schleswig-Holstein auf die Nennung von Sammelstellen zu verzichten. „Im Ernstfall wird die Bevölkerung direkt über die ideale Sammelstelle informiert. Dies kann über Rundfunkdurchsagen oder Lautsprecherwagen der jeweiligen Ortsfeuerwehren erfolgen“, so Scherf weiter. Man wolle dadurch verhindern, dass die Bevölkerung zu Sammelstellen geht, die beispielsweise aufgrund der Windrichtung gefährlich seien oder werden können.

Ein weiterer Grund für die niedersächsische Regelung ist die Aktualität der Broschüre. Diese kommt alle fünf Jahre heraus, ein Zeitraum, in dem sich Sammelstellen auch verändern können.

Was in den aktuellen Ratgebern allerdings fehlt, ist der Hinweis auf diese niedersächsische Regelung. „Dies wird bei der nächsten Broschüre anders sein“, verspricht die Kreisrätin.

 

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