07.07.2008 - 17.1 Anfrage von KTA Kaidas;Ratgeber GKSS
Grunddaten
Wortprotokoll
KTA
Kaidas teilt mit, dass der Ratgeber des Forschungszentrums GKSS heute
in den Gemeinden der Elbmarsch verteilt worden sei. Bei dem Ratgeber handele es
sich um eine Bürgerinformation für die Öffentlichkeit nach § 52 Abs. 5
Strahlenschutzverordnung. KTA Kaidas geht davon aus, dass alle Gemeinden
innerhalb des 10 Kilometerradius diese Broschüre erhalten haben. Betroffen im
Landkreis Lüneburg seien u.a. Brietlingen, Artlenburg, Hohnstorf, Lüdershausen,
Barum, Horburg, St. Dionys, Wittorf und Teile Echems. Ihm sei aufgefallen, dass
neben vielen Tipps und Hinweisen die Sammelstellen für einen Notfall angegeben
worden seien. Allerdings seien in der Broschüre nur die Sammelstellen aus dem
Landkreis Herzogtum Lauenburg und der Freien und Hansestadt Hamburg angegeben
und nicht die des Landkreises Lüneburg. KTA Kaidas hat den Eindruck, dass
dadurch eine Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Lüneburg
entstehen könnte. War der Landkreis Lüneburg über diese Broschüre informiert?
Ist darüber informiert worden, dass die Sammelstellen im Landkreis Lüneburg
nicht enthalten sind? Er bittet ferner um Mitteilung, warum diese nicht
enthalten sind und ob es gegebenenfalls auf die schlechte Informationspolitik
des Forschungszentrums zurückzuführen sei. Er schlägt dann vor, dass über das
Land nochmals an das Forschungszentrum und die Kernkraftwerke herangetreten
werde.
Die
Verwaltung hat die Anfrage zum Anlass genommen für eine Pressemitteilung und
wird zukünftig für einen entsprechenden Hinweis auf die niedersächsische
Regelung sorgen.
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Für Verunsicherung
bei Einwohnerinnen und Einwohnern der Landkreise Lüneburg und Harburg sorgen
Ratgeber für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerks Krümmel und des
GKSS-Forschungsreaktors Geesthacht. Diese werden derzeit als Postwurfsendungen
an Haushalte verteilt und enthalten nur die Sammelstellen der Hansestadt
Hamburg und des Herzogtums Lauenburg für den Katastrophenfall. Zu den
Landkreisen Lüneburg und Harburg finden sich keine Angaben.
„Dies hat
durchaus seine Richtigkeit“, erklärt Monika Scherf, Kreisrätin beim
Landkreis Lüneburg. Bereits in den 90er Jahren hatten das Niedersächsische
Innenministerium, die damalige Bezirksregierung Lüneburg und die beiden
Landkreise beschlossen, anders als das Land Schleswig-Holstein auf die Nennung
von Sammelstellen zu verzichten. „Im Ernstfall wird die Bevölkerung
direkt über die ideale Sammelstelle informiert. Dies kann über
Rundfunkdurchsagen oder Lautsprecherwagen der jeweiligen Ortsfeuerwehren
erfolgen“, so Scherf weiter. Man wolle dadurch verhindern, dass die
Bevölkerung zu Sammelstellen geht, die beispielsweise aufgrund der Windrichtung
gefährlich seien oder werden können.
Ein weiterer Grund
für die niedersächsische Regelung ist die Aktualität der Broschüre. Diese kommt
alle fünf Jahre heraus, ein Zeitraum, in dem sich Sammelstellen auch verändern
können.
Was in den
aktuellen Ratgebern allerdings fehlt, ist der Hinweis auf diese
niedersächsische Regelung. „Dies wird bei der nächsten Broschüre anders
sein“, verspricht die Kreisrätin.
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