07.07.2008 - 16.2 Anfrage von KTA Dr. Hinrich Bonin (SPD-Fraktion...
Grunddaten
Wortprotokoll
LR Nahrstedt führt auf die
Frage, wer zuständig für die Registrierung von Ausgleichsflächen sei, aus, dass
eine gesetzliche Verpflichtung zum Führen eines Katasters nicht bestehe. Der
Fall in Reppenstedt habe aber gezeigt, dass man ein Instrument benötige, um
eine Doppelbelegung von Ausgleichsflächen zu verhindern. Deshalb sei der
Landkreis dabei, ein solches Kataster zu erstellen. Die ordnungsgemäße Pflege
in solchen Flächen aus der Bauleitplanung liege bei den Gemeinden. Ansonsten
habe dies die untere Naturschutzbehörde zu überprüfen. Regelmäßige
Nachkontrollen wären wünschenswert, seien aber auf Grund fehlender Kapazitäten
bisher personell nicht machbar gewesen. Auch hier sei man aber dabei dies zu
bearbeiten. Eine Rodung in der Brut- und Setzzeit werde vom Landkreis nicht
befürwortet.
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