15.12.2008 - 20 Abschluss einer Vereinbarung über die Zusammena...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
LR
Nahrstedt erläutert den Sachverhalt und macht deutlich, dass es nun mit
der Zustimmung des Landes zu einer Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis
Lüneburg kommen könne. Allerdings sei es aus organisatorischen Gründen nicht
möglich, den Vertrag zum 01.01.2009 abzuschließen. Somit sei eine Änderung der
Beschlussfassung notwendig. Der Vertrag soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt
abgeschlossen werden. Frau Ullmann werde sich vorher im Rat der Hansestadt
vorstellen.
KTA
Brunke-Reubold sagt, dass die Grüne-Fraktion gegen die Zusammenlegung der
Stellen sei. Wegen des großen Arbeitsumfangs sei eine volle Stelle allein für
den Landkreis Lüneburg sinnvoll. Man werde sich der Stimme enthalten.
KTA
Dziuba-Busch erläutert, dass sie den Fusionsprozess grundsätzlich begrüße.
Dennoch gebe es Punkte, die sie kritisch sehe. Zum einen sollte Frau Ullmann
aus haushaltsrechtlicher Sicht die gleiche Unterstützung bekommen, wie Frau
Holste als Leiterin des Familienbüros der Hansestadt Lüneburg. Weiterhin sehe
sie die Gleichstellung im Landkreis Lüneburg noch nicht erreicht. Durch den
demografischen Wandel seien die Frauen auf die Ausübung eines Berufes
angewiesen, weil der finanzielle Rahmen, der vom Partner geboten werde, meist
nicht ausreiche um ein Kind zu versorgen. Somit sei eine Stelle für das ganze
Kreisgebiet einschließlich der Hansestadt Lüneburg nicht ausreichend.
KTA
Ziemer macht deutlich, dass die SPD-Fraktion dieses Projekt begrüßt.
-30-
Beschluss
Beschluss:
Frau
Christine Ullmann bleibt als Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis
Lüneburg bestellt. Sie wird dafür zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit der Hälfte
der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eingesetzt.
Der
Kreistag nimmt Kenntnis davon, dass Frau Ullmann mit der anderen Hälfte der
regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit an die Hansestadt Lüneburg abgeordnet
wird, um dort nach Berufung durch den Rat ebenfalls als Gleichstellungsbeauftragte
tätig zu werden.
Der
Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung, die auch Regelungen
bezüglich der Tätigkeit der Leiterin des Familienbüros der Hansestadt Lüneburg
für den Landkreis Lüneburg enthält, abzuschließen.