15.12.2008 - 7 1. Übertragung des Infrastrukturvermögens (Krei...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1.
Das Infrastrukturvermögen (Kreisstraßen,
Radwege, Grundstücke, Technische Bauwerke) wird dem Eigenbetrieb Straßenbau und
–unterhaltung als weiteres Sondervermögen zum 01.01.2009 übertragen.
2.
Die 1. Änderungssatzung der
Betriebssatzung des Eigenbetriebes wird mit Wirkung zum 01.01.2009 in der
vorgelegten Fassung beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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