15.12.2008 - 13 Gesamtschulsituation in Stadt und Landkreis Lün...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
Vors.Fricke ruft
die Tagesordnungspunkte 13 und 25 gemeinsam auf. Ein entsprechender Beschluss
ist zu TOP 2 gefasst worden.
EKR
Krumböhmer erläutert ausführlich den Sachverhalt. U.a. macht er deutlich,
dass es zu einer erfolgreichen Ausarbeitung vor allem durch die
Elternbefragung, mit einer Beteiligung von 60 %, gekommen sei. Durch die gute
Zusammenarbeit zwischen der Stadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg sei ein
einvernehmlicher Vorschlag entstanden. Es werde eine IGS in Kaltenmoor
errichtet. Der Landkreis Lüneburg übernehme keine Trägerschaft. Das sei in
Absprache mit der Stadt Lüneburg festgehalten worden. Folglich werde der
Kreistag keinen Errichtungsbeschluss fassen müssen.
Es werde damit gerechnet, dass mehr Anmeldungen erfolgen als
Plätze vorhanden seien. So werde es zu einem Losverfahren kommen. Weiterhin
werde an einem Vertrag mit der Stadt Lüneburg gearbeitet, damit auch Kinder aus
dem Kreisgebiet eine Chance auf einen Platz erhalten.
Bezüglich der Finanzierung werde es keine zusätzlichen Kosten
für den Landkreis Lüneburg geben.
KTA Dr.
Scharf lobt die gute Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen und den
politischen Gruppen von Stadt und Landkreis Lüneburg.
Er berichtet, dass man durch das Gutachten, welches von der
Stadt, dem Landkreis Lüneburg und der Landesschulbehörde erarbeitet wurde,
schnell zu der Erkenntnis kam, dass keine finanziellen Mittel für die
Errichtung einer neuen Schule vorliegen. So habe man die Wahl zwischen dem
Standort Embsen und Kaltenmoor gehabt.
Bei der Elternbefragung haben sich 44 % der Beteiligten für den
Standort Kaltenmoor mit einer Integrierten Gesamtschule ausgesprochen. 56 % der
Beteiligten haben sich hingegen für das dreigliedrige Schulsystem
ausgesprochen. Mit der Auswertung der Elternbefragung seien auch Probleme
verbunden. Bei dem Wunsch, mit der 6.Jahrgangsstufe zu beginnen, sollte man
bedenken, dass hier ein ganzer Jahrgang neu organisiert werden müsste und
Kinder aus ihrem gewohnten Klassenverband gerissen werden.
Wegen des gemeinsamen Schulbezirks für Stadt und Landkreis
Lüneburg sei das Losverfahren problematisch anzusehen. Es könne zu erheblichen
Ungerechtigkeiten kommen. Vielleicht habe man die Möglichkeit ein bestimmtes
Verhältnis zwischen der Stadt und dem Landkreis Lüneburg zu vereinbaren.
Positiv sei anzumerken, dass der Standort Kaltenmoor ein fertiges
Schulbauprogramm aufweise, welches keine großen Kosten entstehen lasse.
Die neue Integrierte Gasamtschule in Kaltenmoor sei eine
Bereicherung für die Lüneburger Schullandschaft.
KTA Brüel-Sasse
führt
aus, dass die Grüne-Fraktion die Errichtung einer IGS in Kaltenmoor
uneingeschränkt begrüße. Es sei eine Initiative für den Weiterausbau der
Gesamtschulen im Landkreis Lüneburg. Die anerkannten Spielräume des Landes
müssen genutzt werden. Die Hinhaltetaktik des Landes solle auf der Kreisebene
nicht weitergeführt werden. Es gelte bedarfsgerecht zu planen und zu gestalten.
Eine Schule sei erst der Anfang. Die Grüne-Fraktion fordere eine zweite IGS am
Standort Embsen (siehe TOP 25).
Die IGS stehe für längeres und gemeinsames Lernen aller Schüler
und die Hinführung zu allen Schulabschlüssen, ohne im Alter von 10 Jahren den
weiteren Werdegang des Kindes festzulegen. Die IGS stehe weiterhin für das
Abitur nach 13 Jahren und eine verbindliche Ganztagsbeschulung. Das alles
bedeute Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit, individuelle Förderung, Integration
und Toleranz.
Die Verwaltung werde gebeten die Bedingungen der Landesschulbehörde
für den Start einer weiteren IGS mit der Jahrgangsstufe 5 und 6 zu nennen bzw.
die Möglichkeiten für einen Start mit der 6. Jahrgangsstufe aufzuzeigen.
Zur Begründung werde auf das Ergebnis der Elternbefragung verwiesen.
Die Errichtung von nur einer IGS hätte zur Folge, dass es einen großen Andrang
geben werde, der die Klassengröße steigen lasse und die Forderung nach 26
Schülern pro Klasse nicht berücksichtige. Ebenso werde die sinnvolle Leitung
der Schülerströme unmöglich gemacht bzw. erheblich erschwert.
In Gebieten, wo bereits Gesamtschulen vorhanden seien, sei es
bedeutend leichter neue Gesamtschulen zu errichten, da die Eltern das Konzept
einer Gesamtschule bereits kennen und es auch verstehen. Man sollte nicht
länger warten, denn die Zahlen der Elternbefragung erlauben die Errichtung
einer zweiten Gesamtschule. Sie verweise in diesem Zusammenhang auf eine
Resolution der Samtgemeinde Ilmenau, die die Errichtung einer Gesamtschule in
Embsen fordere.
KTA
Röckseisen erklärt, dass die Liberalen die Gründung der IGS begrüßen.
Allerdings sei das unbefriedigende Losverfahren kritisch anzumerken, sodass
sich die Frage stelle ob nicht noch eine zusätzliche Jahrgangsstufe
eingerichtet werden könne. Dennoch sei eine IGS in diesem Schuljahr
ausreichend, man solle erst den weiteren Verlauf abwarten.
KTA
Peters merkt an, dass die Befragung keine Verbindlichkeit darstelle.
Er möchte seine Freude über die Kompromissfähigkeit der Gruppe zum Ausdruck
bringen und einen Dank an die Stadt Lüneburg richten.
Das dreigliedrige Schulsystem sei nach Ansicht der SPD-Fraktion
ein Auslaufmodell.
Die Forderung, die IGS mit zwei Jahrgangsstufen zu beginnen um
eine gewisse Qualität zu erreichen, sei zurück zu weisen.
Es bestehe der Wunsch, dass genügend Lehrkräfte für die
Planungsgruppe der IGS gefunden werden.
Geld für die Errichtung einer Gesamtschule in Embsen sei
ohnehin nicht vorhanden und die weitere Entwicklung sei vorerst abzuwarten.
KTA
Heinrichs führt zur Wortmeldung von KTA Brüel-Sasse an, dass es in
Embsen eine Veranstaltung zur Errichtung einer Gesamtschule gegeben habe, die
nur schwach besucht war. Er frage sich, woher die Grünen den Mut für ihre
Forderung nehmen. Er stimme der Aussage von KTA Peters zu. Erst wenn sich ein
Bedarf entwickeln sollte, sei es an der Zeit weitere Schritte einzuleiten.
KTA
Berisha bezeichnet das dreigliedrige Schulsystem als erfolgreich.
Missstände seien bereits in der Vergangenheit entstanden und nicht
berücksichtigt worden. Er werde gegen diesen Tagesordnungspunkt stimmen. Die
IGS bedeute Gleichmacherei.
KTA
Venderbosch begrüßt die Errichtung einer IGS und hofft auf weitere
Gesamtschulen im Landkreis Lüneburg.
KTA Forstreuter
fragt,
welche Investitionen für das
Schulzentrum Kaltenmoor notwendig seien und ob sich der Kreis daran beteilige.
Der Grund für diese Nachfrage sei eine Aussage von OB Mädge, wonach 3 Mio.
€ für das Schulzentrum Kaltenmoor vorgesehen seien.
LR
Nahrstedt erläutert, dass es sich bei dieser Aussage von OB Mädge um die
PCB-Sanierung handele, an der der Kreis finanziell beteiligt sei.
KTA
Röckseisen verweist nochmals auf die Frage, ob eventuell mehr Züge
eingerichtet werden könnten.
EKR
Krumböhmer antwortet, dass die Zuständigkeit hier nicht mehr bei dem
Landkreis Lüneburg liege sondern bei dem Rat der Hansestadt Lüneburg.
KTA
Forstreuter erläutert, dass die Grüne-Fraktion den zweiten Teil des
Antrages zurückziehen werde, da die Verwaltung bereits über die Möglichkeiten
eines Starts mit der 6. Jahrgangsstufe informiert sei.
Er bittet EKR Krumböhmer die Erkenntnisse noch einmal zu
erklären.
EKR
Krumböhmer erläutert, dass es rechtlich möglich wäre und die Räumlichkeiten
seitens der Stadt auch vorhanden seien. Der Rat der Stadt habe sich aber aus
schulorganisatorischen Gründen anders entscheiden müssen.
-55-
Beschluss
Beschluss:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung
gemäß § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz zu treffen, der zufolge Schülerinnen und
Schüler aus Hansestadt Lüneburg und Fläche des Landkreises Lüneburg
gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule ermöglicht wird.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Vertrag nach
Ziffer 1 mit der Hansestadt Lüneburg zu vereinbaren, dass diese berechtigt und
verpflichtet ist, für die Integrierte Gesamtschule einen Schulbezirk über die
gesamte Fläche des Landkreises Lüneburg festzulegen.
3.
Der Landkreis Lüneburg geht davon aus, dass die im
Zusammenhang mit der Errichtung der Integrierten Gesamtschule anfallenden
zusätzlichen Kosten der Erstausstattung durch die gesetzlichen Regelungen und
bestehenden Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt aufgefangen
werden. Sollten darüber hinaus
unabgedeckte Kosten entstehen, werden sich Landkreis und Hansestadt
entsprechend dem Verhältnis der Schülerzahl vereinbaren.