02.03.2009 - 18.1 Konjunkturpaket II
Grunddaten
Wortprotokoll
LR
Nahrstedt informiert über die Umsetzung des Konjunkturpakets II im
Landkreis Lüneburg.
Mit Beschluss des Landeskabinetts vom 03.02.2009 sollen zur
Umsetzung des Konjunkturpakets II rd. 1,39 Mrd. € für Investitionen in
Niedersachsen zur Verfügung stehen.
Der Bund stelle 920 Mio. € bereit, wovon 723 Mio. €
an die Kommunen gehen sollen. Das seien rd. 78 %, der Rest werde über
Sondertöpfe vom Land verwaltet. Neben den 920 Mio. € des Bundes soll das
Land Niedersachsen 307 Mio. € und die Kommunen 163 Mio. € für
Cofinanzierungen bereit halten.
Die pauschalen Fördermittel für den Landkreis Lüneburg betragen
insgesamt 5.761.191,- €. Der zu tragende Eigenanteil liege bei rd. 1 Mio.
€ bei einem Gesamtbudget von 6,7 Mio. €.
Bisher sei vorgesehen gewesen ca. 65 % der Mittel für Maßnahmen
der Bildungsinfrastruktur zu verwenden und 50 % dieser Mittel sollten bereits
in diesem Jahr verausgabt werden.
Vorgaben des Bundes seien eine schnelle Wirksamkeit,
Zusätzlichkeit, Nachhaltigkeit und Vermeidung von Folgelasten. Neben den
Pauschalmitteln seien noch Mittel für Förderschwerpunkte vorgesehen, wie die
Schulinfrastruktur, Breitbandverkabelung, kommunale Sportstätten,
Krankenhäuser, Hochwasser im Binnenland und Altlastensanierung. Nicht
vorgesehen seien Mittel für den ÖPNV, Abwasser und Straßenbau, außer
Lärmschutzmaßnahmen. Das Programm müsse 2009/2010 begonnen werden.
Momentan gebe es Förderschwerpunkte bei der Schulinfrastruktur,
insbesondere die Verbesserung der baulichen Situation der Schulen. Hier gebe es
pro Schüler 110,- €, das seien 1,3 Mio. € insgesamt. Ein weiterer
Förderpunkt seien die modernen Hilfsmittel an Schulen (digitale
Unterrichtsmedien). Pro Schüler seien hier 35,- € eingeplant, demnach
insgesamt 400.000,- €.
Weiterhin seien innovative Technologiezentren an den
Berufsbildenden Schulen vorgesehen. Hier müsse man auf einen Landestopf
zugreifen. Die BBS II habe sich zum Ziel gesetzt ein innovatives
Technologiezentrum auf den Gebieten der Mechatronik, Robotik, Antriebstechnik
und Pneumatik zu werden. Ein sehr gutes Konzept seitens der Schule liege
bereits vor.
Man gehe davon aus, dass insgesamt 1,8 Mio. zur Umsetzung
benötigt werden.
Auch kleinere Sanierungsmaßnahmen in dem Bereich der
Sportstätten seien eingeplant.
Doch am 25.02.2009 bekam man die Nachricht, dass es fraglich
sei, welche Maßnahmen förderfähig seien. Nach Art. 104 GG dürfe der Bund nur
Maßnahmen gewähren, für die eine Bundesgesetzgebungskompetenz bestehe. Das
seien folglich nur Maßnahmen für energetische Sanierungen.
Das Landeskabinett entscheide morgen über die
Förderrichtlinien, diese Entscheidung sei erst einmal abzuwarten.