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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

02.03.2009 - 19.1 Anfrage von KTA Berisha (fraktionslos); Munitio...

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Wortprotokoll

 

LR Nahrstadt sagt, dass die Kampfmittelbeseitigung eine Aufgabe der Gefahrenabwehr sei. Demnach sei die Gemeinde zuständig. Somit wurde die Gemeinde Amt Neuhaus um Antwort gebeten. Folgende Antworten wurden abgegeben:

 

1.       Gibt es im Amt Neuhaus Gebiete, die nicht von den Munitionsaltlasten der DDR Grenztruppen bzw. der Sowjetbesatzungstruppen befreit wurden?

 

Zu Munitionsaltlasten der DDR-Grenztruppen sei nichts bekannt.

 

2.       Wenn diese munitionsbelasteten Gebiete noch nicht geräumt wurden, warum ist das so?

 

Entsprechende Gebiete seien nicht bekannt.

 

3.       Wann wird dies ggf. geschehen?

 

Die Räumung erfolgt immer dann, wenn es entsprechende Hinweise gebe, z.B. bei Baumaßnahmen.

 

4.       Sind diese bekannten mit Munitionsgütern belasteten Gebiete den örtlichen Feuerwehren bekannt gemacht worden?

 

Feuerwehren werden informiert wenn belastete Gebiete bekannt werden.

 

5.       Sind bei Waldbränden korrekte Löscharbeiten möglich, ohne dass Feuerwehrpersonal mit Leib und Leben durch Munitionsblindgänger gefährdet ist.

 

Die Feuerwehr dürfe im Rahmen freiwilliger Hilfeleistungen nur solche Arbeiten übernehmen, die sie sicher und gefahrlos ausführen könne.

 

6.       Gab es in der Vergangenheit bereits Waldbrände, die nicht gelöscht werden konnten, weil Munitionsblindgänger dies unmöglich machten?

 

Nein.

 

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Beschluss

 

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