02.03.2009 - 19.1 Anfrage von KTA Berisha (fraktionslos); Munitio...
Grunddaten
Wortprotokoll
LR
Nahrstadt sagt, dass die Kampfmittelbeseitigung eine Aufgabe der
Gefahrenabwehr sei. Demnach sei die Gemeinde zuständig. Somit wurde die
Gemeinde Amt Neuhaus um Antwort gebeten. Folgende Antworten wurden abgegeben:
1. Gibt es
im Amt Neuhaus Gebiete, die nicht von den Munitionsaltlasten der DDR
Grenztruppen bzw. der Sowjetbesatzungstruppen befreit wurden?
Zu Munitionsaltlasten der
DDR-Grenztruppen sei nichts bekannt.
2.
Wenn diese munitionsbelasteten Gebiete
noch nicht geräumt wurden, warum ist das so?
Entsprechende Gebiete seien
nicht bekannt.
3.
Wann wird dies ggf. geschehen?
Die Räumung erfolgt immer dann, wenn es entsprechende Hinweise
gebe, z.B. bei Baumaßnahmen.
4. Sind
diese bekannten mit Munitionsgütern belasteten Gebiete den örtlichen
Feuerwehren bekannt gemacht worden?
Feuerwehren werden
informiert wenn belastete Gebiete bekannt werden.
5. Sind bei
Waldbränden korrekte Löscharbeiten möglich, ohne dass Feuerwehrpersonal mit
Leib und Leben durch Munitionsblindgänger gefährdet ist.
Die Feuerwehr dürfe im Rahmen freiwilliger Hilfeleistungen nur
solche Arbeiten übernehmen, die sie sicher und gefahrlos ausführen könne.
6. Gab es
in der Vergangenheit bereits Waldbrände, die nicht gelöscht werden konnten,
weil Munitionsblindgänger dies unmöglich machten?
Nein.