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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

31.08.2009 - 12 Antrag von KTA Christian Berisha (fraktionslos)...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

KTA Berisha begründet seinen Antrag ein. Die Vereinheitlichung der Verwaltung im kommunalen Bereich sollte auch hinsichtlich der Hundesteuer vollzogen werden. Es sei unverständlich, wenn Hundebesitzer in den jeweiligen Gemeinden steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Zum Schutze der Bevölkerung sei es wichtig, eine gesetzliche Haftpflichtversichung für Hundehalter vorzuschreiben. Rasselisten seien nicht korrekt, weil es keine sogenannten Kampfhunde gebe sondern nur Besitzer, die falsch mit ihren Hunden umgehen. Der Antrag sei dafür gedacht, dass im Zuge der Vereinheitlichung von Gemeinden hier Signale gesetzt werden sollten. Der Landrat soll beauftragt werden sich hierfür einzusetzen.

 

LR Nahrstedt erläutert, dass dieser Antrag nicht mit der kommunalen Selbstverwaltung vereinbar sei. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Hundesteuern sei das Niedersächsische kommunale Abgabegesetz. Danach haben allein die Gemeinden das Recht diese Steuer zu erheben. Folglich sei der Landkreis für diesen Antrag nicht zuständig.

 

-KT-Büro-

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Beschluss

Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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