31.08.2009 - 15 Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 04.08.2009...
Grunddaten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA
Röckseisen erläutert den eingebrachten Antrag. Der FDP-Fraktion sei klar,
dass die Möllering Villa auf dem Stadtgebiet liege und der Kreis somit
keinerlei juristische Befugnis und Einflussnahme besitze. Dennoch finde in
vielen Gebieten eine kollegiale Zusammenarbeit zwischen der Hansestadt und dem
Landkreis statt. Aus diesem Grund wäre es von Vorteil, wenn sich der Kreis zur
Möllering Villa bekenne und die Stadt bitte, einen angemessen Verwendungszweck zu
finden.
LR
Nahrstedt gibt bekannt, dass der Kreisausschuss die Ablehnung des
Antrages empfehle. Das Grundstück mit der Möllering Villa liege in der Stadt
Lüneburg. Zuständig für die Feststellung der Denkmaleigenschaft einer baulichen
Anlage sei das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege. Die Möllering
Villa sei aus historischen Gründen in das Verzeichnis der Kulturdenkmale
aufgenommen worden.
Die Hansestadt Lüneburg sei als untere Denkmalschutzbehörde
zuständig. Sie werde im übertragenen Wirkungskreis tätig. Die Fachaufsicht
liege beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Die Hansestadt Lüneburg
befasse sich bereits umfassend mit der Nutzung der Möllering Villa. Der Rat der
Stadt sei angeschaltet und bemühe sich um eine vernünftige Lösung. Er verweist
auf zahlreiche Presseberichte.
KTA
Ziemer erklärt, dass man sich mit der Hansestadt Lüneburg darüber
einig sei, dass es sich bei der Möllering Villa um ein historisch wertvolles
Gebäude handele. Der Denkmalschutz sei gesichert. Momentan gebe es schriftliche
und mündliche Verhandlungen mit dem Besitzer seitens der Hansestadt. Neben der
Nutzung als Museum werden auch andere Möglichkeiten der Nutzung diskutiert.
KTA
Berisha ist der Meinung, dass man für solche Projekte kein Geld
verschwenden sollte.
KTA
Röckseisen gibt zu verstehen, dass die Villa bereits stark verfallen und
beschädigt sei. Hier habe die schützende Hand des Denkmalschutzes oder auch der
Stadt noch nicht funktioniert. Eine Erinnerung an die Verpflichtung sei hier
angebracht.
KTA Dr.
Scharf stellt fest, dass der politische, kulturelle und historische
Wert der Möllering Villa unbestritten sei. Die Möllering Villa bleibe erhalten
und stehe unter Schutz. In der Hansestadt Lüneburg werde erwogen, die Möllering
Villa in das Museumskonzept mit einzubeziehen.
-60-
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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149,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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155,4 kB
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