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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

31.08.2009 - 20.1 Anfrage von KTA Christian Berisha (fraktionslos...

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Wortprotokoll

 

LR Nahrstedt beantwortet die schriftlich eingereichten Fragen wie folgt:

 

1)       Es treffe nach den Erkenntnissen des Landkreises Lüneburg nicht zu, dass am 07.04.2009 in Horndorf mit einer scharfen Waffe auf Kinder geschossen wurde. Vielmehr habe sich aus einer Gas-/Schreckschusspistole, die eine erwachsene Person auf ihrem Grundstück bei sich trug, ein Schuss gelöst.

Nach vorliegenden Informationen und auch nach dem Polizeibericht sei die Waffe nicht auf Kinder gerichtet worden. Die Kinder seien bereits außer Sichtweite gewesen. Man habe keine Informationen darüber, dass Kinder verletzt wurden.

Die Person sei der Waffenbehörde, dem Fachdienst Ordnung, als Jagdscheininhaber und Waffenbesitzer bekannt.

 

2)       Der Fachdienst Ordnung und Kommunales sei durch einen Polizeibericht informiert worden.

 

3)       Siehe Beantwortung zur Frage 2.

 

4)       Die Polizei habe vor Ort alle im Besitz der Person befindlichen Waffen und Munitionsteile sichergestellt. Ebenso den Jagdschein, die Waffenbesitzkarte und den Waffenschein. Der Fachdienst Ordnung habe ein Widerrufsverfahren für die waffenrechtlichen Erlaubnisse und ein Ungültigkeits- und Einziehungsverfahren für den Jagdschein eingeleitet.

 

5)       Es gebe 18.773 erlaubnispflichtige Schusswaffen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg.

 

6)       Alle drei Jahre werde eine nach dem Waffengesetz vorgeschriebene Zuverlässigkeitsprüfung durch den Fachdienst Ordnung durchgeführt. Daneben finden unangemeldete Besuche bei den Waffenbesitzern statt, um die vorschiftsmäßige Aufbewahrung der Waffen in gesetzlich vorgegeben Waffenschränken zu überprüfen. Eine Kontrolle der Waffen sei gesetzlich nicht vorgesehen.

 

7)       Die Polizei informiere die Waffenbehörde (Fachdienst Ordnung) regelmäßig, wenn ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliege.

 

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Beschluss

 

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