31.08.2009 - 20.1 Anfrage von KTA Christian Berisha (fraktionslos...
Grunddaten
Wortprotokoll
LR
Nahrstedt beantwortet die schriftlich eingereichten Fragen wie folgt:
1)
Es treffe nach den Erkenntnissen des
Landkreises Lüneburg nicht zu, dass am 07.04.2009 in Horndorf mit einer
scharfen Waffe auf Kinder geschossen wurde. Vielmehr habe sich aus einer
Gas-/Schreckschusspistole, die eine erwachsene Person auf ihrem Grundstück bei
sich trug, ein Schuss gelöst.
Nach vorliegenden Informationen und auch nach dem
Polizeibericht sei die Waffe nicht auf Kinder gerichtet worden. Die Kinder
seien bereits außer Sichtweite gewesen. Man habe keine Informationen darüber,
dass Kinder verletzt wurden.
Die Person sei der Waffenbehörde, dem Fachdienst Ordnung, als
Jagdscheininhaber und Waffenbesitzer bekannt.
2)
Der Fachdienst Ordnung und Kommunales sei
durch einen Polizeibericht informiert worden.
3)
Siehe Beantwortung zur Frage 2.
4)
Die Polizei habe vor Ort alle im Besitz
der Person befindlichen Waffen und Munitionsteile sichergestellt. Ebenso den
Jagdschein, die Waffenbesitzkarte und den Waffenschein. Der Fachdienst Ordnung
habe ein Widerrufsverfahren für die waffenrechtlichen Erlaubnisse und ein
Ungültigkeits- und Einziehungsverfahren für den Jagdschein eingeleitet.
5)
Es gebe 18.773 erlaubnispflichtige
Schusswaffen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg.
6)
Alle drei Jahre werde eine nach dem
Waffengesetz vorgeschriebene Zuverlässigkeitsprüfung durch den Fachdienst
Ordnung durchgeführt. Daneben finden unangemeldete Besuche bei den
Waffenbesitzern statt, um die vorschiftsmäßige Aufbewahrung der Waffen in
gesetzlich vorgegeben Waffenschränken zu überprüfen. Eine Kontrolle der Waffen
sei gesetzlich nicht vorgesehen.
7)
Die Polizei informiere die Waffenbehörde
(Fachdienst Ordnung) regelmäßig, wenn ein Verstoß gegen das Waffengesetz
vorliege.