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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

21.12.2009 - 12 Abfallwirtschaftskonzept 2009 bis 2013

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

KR Scherf weist daraufhin, dass der Landkreis Lüneburg nach § 19 Kreislauf-/ Wirtschafts- und Abfallgesetz dazu verpflichtet sei ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Da es keine gravierenden Änderungen gegeben habe, werde man das Konzept von 2002 bis 2007 fortschreiben. Sie hofft auf Zustimmung.

 

KTA Meyn sieht das Konzept als zukunftsweisend und umfassend an. Die Einsammlung und Beförderung des Mülls sei im Intervallrythmus geregelt. Ebenso sei die Verwertung und Beseitigung des Mülls zukunftsrichtend ausgelegt.

 

KTA Stilke macht deutlich, dass dieses Konzept kein Abfallverringerungskonzept sei. Letztlich werde hier nur der Ist-Zustand beschrieben, da keinerlei Verringerungspotentiale aufgezeigt werden. Wenn man die Bundes- und Landesgesetze wirklich ernst nehme, müsse man dafür sorgen, dass die Abfallmenge reduziert werde. Der Forderung der Grünen-Fraktion, eine Müllsortierung einzuführen, wurde wieder nicht gefolgt. Demnach werde man dem Abfallwirtschaftskonzept nicht zustimmen.

 

KTA Röckseisen erinnert daran, dass die FDP-Fraktion bereits im Mai 2009 den Einsatz eines Wirtschaftsberaters für die GfA beantragt habe. Allerdings lasse sich der Einfluss eines Wirtschaftsberaters im Konzept nicht erkennen. Sie müsse KTA Stilke zustimmen.

 

KTA Harms kann die Unzufriedenheit von KTA Stilke, welcher letztlich Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz sei, nicht verstehen. Gerade an dieser Stelle hätte er im Ausschuss entsprechend handeln können.

 

LR Nahrstedt schließt sich der Aussage von KTA Harms an. Das erste Abfallwirtschaftskonzept sei 2002 von der Mehrheit CDU/Grüne verabschiedet worden. Zum damaligen Zeitpunkt habe die Grüne-Fraktion dieses Konzept für gut empfunden. Das jetzige Abfallwirtschaftskonzept sei nur eine Fortschreibung des voran gegangenen Konzepts. Demnach könne er die Kritik von KTA Stilke nicht verstehen.

 

KTA Köne entgegnet, dass ein Abfallwirtschaftskonzept, welches bereits seit 5 Jahren bestehe, nicht einfach fortgeschrieben werden könne.

 

KTA Meyn bezieht sich auf § 2 des Niedersächsischen Abfallgesetzes. Hier werde verlangt, dass man unnötige Abfälle vermeiden sollte und eine umweltverträgliche Entsorgung nicht unnötig erschweren sollte. Man könne stolz darauf sein, dass sich das Umweltbewusstsein der Bürger gefestigt habe. Ein Grund dafür, sei auch die geregelte und verlässliche Entsorgung im Landkreis Lüneburg.

 

KTA Stilke entgegnet, dass man auf 75 % des Restmüllaufkommens verzichten könnte. Hierfür müsste man sich realistische Ziele setzen. Diese sollte zumindest das Konzept enthalten.

 

-61-

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Beschluss

Beschluss:

Das Abfallwirtschaftskonzept 2008 bis 2013 wird beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

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