21.12.2009 - 7 Weisungsbeschlüsse für Gesellschafterversammlun...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA
Röckseisen ruft in Erinnerung, dass dieser Tagesordnungspunkt auf die
mangelnde Informationsbereitstellung hinsichtlich der Sparkassenfusion beruht.
Schließlich haben alle Kreistagsabgeordneten das Recht wichtige Informationen
schnellstmöglich zu erhalten.
Sie bittet, den Einschub im Punkt 1 des Beschlussvorschlags
„…, wenn dies zeitlich möglich ist,…“ zu entfernen.
Dieser Einschub sei nicht verständlich, da Weisungsbeschlüsse in zeitlich
soliden Abständen erarbeitet werden sollten. Weiterhin bittet sie darum, den
Satzteil in Punkt 2 des Beschlussvorschlages „Ist die Beteiligung des
Fachausschusses nicht möglich,…“ durch „Im
Übrigen…“ zu ersetzen.
Im März 2009 wurde beschlossen, den Ausschuss für Finanzen,
Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten an der Erstellung von
Weisungsbeschlüssen zu beteiligen, so Ang.
Ruth.
In der Praxis habe die Verwaltung festgestellt, dass dieses Verfahren
zeitlich nicht immer umsetzbar sei. Die Problematik sei dann im Kreisausschuss
thematisiert worden. Die heutige Vorlage beinhalte die erarbeiteten
Lösungsvorschläge der Fraktionsvorsitzenden und stelle einen guten Kompromiss
dar.
KTA
Dammann stellt richtig, dass dieses Verfahren nicht für
Sparkassenbeschlüsse gelte.
KTA
Röckseisen zieht ihre Anträge zurück.
-01-
Beschluss
Beschluss:
Der Beschluss des Kreistages vom 25. März 2009 wird aufgehoben.
Ab sofort gilt das folgende Verfahren:
1.
Weisungsbeschlüsse, die im Kreisausschuss
und in wenigen Ausnahmefällen im Kreistag gefasst werden sollen, sind, wenn
dies zeitlich möglich ist, im nichtöffentlichen Ausschuss für Finanzen,
Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten vorzubereiten.
2.
Ist die Beteiligung des Fachausschusses
nicht möglich, wird die Verwaltung bei Vorlage im Kreisausschuss und
entsprechender Nachfrage der Fraktionen die für die Beschlussfassung
erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
3.
In der Sitzungsvorlage werden die für die
Beschlussfassung notwendigen Informationen zusammenfassend dargestellt. Der
Grundsatz der Vertraulichkeit ist dabei zu beachten. Weitergehende Unterlagen
werden im Kreistagsbüro zur Einsichtnahme für die Kreisausschussmitglieder oder
aber im Falle eines Weisungsbeschlusses des Kreistages zur Einsichtnahme durch
die Kreistagsmitglieder bereit gehalten.
Dieses Verfahren wird probehalber für 1 Jahr praktiziert.