Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

21.12.2009 - 7 Weisungsbeschlüsse für Gesellschafterversammlun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

KTA Röckseisen ruft in Erinnerung, dass dieser Tagesordnungspunkt auf die mangelnde Informationsbereitstellung hinsichtlich der Sparkassenfusion beruht. Schließlich haben alle Kreistagsabgeordneten das Recht wichtige Informationen schnellstmöglich zu erhalten.

Sie bittet, den Einschub im Punkt 1 des Beschlussvorschlags „…, wenn dies zeitlich möglich ist,…“ zu entfernen. Dieser Einschub sei nicht verständlich, da Weisungsbeschlüsse in zeitlich soliden Abständen erarbeitet werden sollten. Weiterhin bittet sie darum, den Satzteil in Punkt 2 des Beschlussvorschlages „Ist die Beteiligung des Fachausschusses nicht möglich,…“ durch „Im Übrigen…“ zu ersetzen.

 

Im März 2009 wurde beschlossen, den Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten an der Erstellung von Weisungsbeschlüssen zu beteiligen, so Ang. Ruth.

In der Praxis habe die Verwaltung festgestellt, dass dieses Verfahren zeitlich nicht immer umsetzbar sei. Die Problematik sei dann im Kreisausschuss thematisiert worden. Die heutige Vorlage beinhalte die erarbeiteten Lösungsvorschläge der Fraktionsvorsitzenden und stelle einen guten Kompromiss dar.

 

KTA Dammann stellt richtig, dass dieses Verfahren nicht für Sparkassenbeschlüsse gelte.

 

KTA Röckseisen zieht ihre Anträge zurück.

 

-01-

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Beschluss des Kreistages vom 25. März 2009 wird aufgehoben.

Ab sofort gilt das folgende Verfahren:

1.       Weisungsbeschlüsse, die im Kreisausschuss und in wenigen Ausnahmefällen im Kreistag gefasst werden sollen, sind, wenn dies zeitlich möglich ist, im nichtöffentlichen Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten vorzubereiten.

2.       Ist die Beteiligung des Fachausschusses nicht möglich, wird die Verwaltung bei Vorlage im Kreisausschuss und entsprechender Nachfrage der Fraktionen die für die Beschlussfassung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

3.       In der Sitzungsvorlage werden die für die Beschlussfassung notwendigen Informationen zusammenfassend dargestellt. Der Grundsatz der Vertraulichkeit ist dabei zu beachten. Weitergehende Unterlagen werden im Kreistagsbüro zur Einsichtnahme für die Kreisausschussmitglieder oder aber im Falle eines Weisungsbeschlusses des Kreistages zur Einsichtnahme durch die Kreistagsmitglieder bereit gehalten.

Dieses Verfahren wird probehalber für 1 Jahr praktiziert.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung