08.03.2010 - 9 Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Ger...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Fahrenwaldt fragt, warum man entgegen der Bitte des
Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen gehandelt habe. Diese habe darum
gebeten keine Kreistagsabgeordneten zu benennen. Die Linke-Fraktion sehe dieses
Verhalten als unakzeptabel an und werde folglich gegen den Vorschlag der Gruppe
stimmen.
LR Nahrstedt antwortet, dass man die Bitte des
Landessozialgerichts durchaus ernst genommen habe. Auf Nachfrage habe man erfahren,
dass Kreistagsmitglieder, die nicht im Sozialausschuss tätig seien, dieses Amt
ausüben dürfen. Das sei bei KTA Perschel und KTA Nehring der Fall.
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Beschluss
Beschluss:
1. Das Vorschlagsrecht für die Berufung der
ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wird unter
Anwendung des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer gem. § 47 (2) NLO wie
folgt verteilt:
CDU/Unabhängige/SPD-Gruppe: 2 Wahlvorschläge
2.
Auf
Vorschlag der Gruppe werden die
folgenden Personen gewählt:
·
Uwe
Nehring (SPD)
·
Meinhard
Perschel (CDU/Unabhängige)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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