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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

08.03.2010 - 9 Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Ger...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

KTA Fahrenwaldt fragt, warum man entgegen der Bitte des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen gehandelt habe. Diese habe darum gebeten keine Kreistagsabgeordneten zu benennen. Die Linke-Fraktion sehe dieses Verhalten als unakzeptabel an und werde folglich gegen den Vorschlag der Gruppe stimmen.

 

LR Nahrstedt antwortet, dass man die Bitte des Landessozialgerichts durchaus ernst genommen habe. Auf Nachfrage habe man erfahren, dass Kreistagsmitglieder, die nicht im Sozialausschuss tätig seien, dieses Amt ausüben dürfen. Das sei bei KTA Perschel und KTA Nehring der Fall.

 

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Beschluss

Beschluss:

1.       Das Vorschlagsrecht für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer gem. § 47 (2) NLO wie folgt verteilt:

CDU/Unabhängige/SPD-Gruppe:               2 Wahlvorschläge

2.       Auf Vorschlag der Gruppe  werden die folgenden Personen gewählt:

·        Uwe Nehring (SPD)

·        Meinhard Perschel (CDU/Unabhängige)

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 47 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

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