14.03.2011 - 29.1 Schriftliche Anfragen gem. § 19 Abs. 1 Geschäft...
Grunddaten
Wortprotokoll
LR Nahrstedt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Bürgersprechstunden finden nun in der Kreisverwaltung statt. Die meisten Fragen der Bürger fielen nicht in seine Zuständigkeit, sondern in die der Gemeinden. Bei Terminen in der Kreisverwaltung sei klar, dass es sich um kreisbezogene Themen handeln sollte.
Zu 2:
Die Bürgersprechstunden gebe es seit 2007. Sie sei ein Jahr nach seinem Amtsantritt eingeführt worden.
Zu 3:
Bis 2010 haben die Termine in den Samtgemeinden stattgefunden. Ab 2011 finden 6 Termine in der Kreisverwaltung statt.
Zu 4:
Es habe sich um 2 bis 8 Bürger gehandelt. Ab und zu seien Bürgerinitiativen mit 15 bis 20 Personen da gewesen.
Anlagen zur Vorlage
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