23.05.2011 - 2 Feststellung der Tagesordnung
Grunddaten
Wortprotokoll
Vors. Fricke weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt 24 ein Antrag aller Fraktion des Lüneburger Kreistages sei.
LR Nahrstedt gibt bekannt, dass der Tagesordnungspunkt 29 von der Tagesordnung zu nehmen ist. Die beantragte Änderung der Zielfestlegung über ein Zielabweichungsverfahren zum RROP sei rechtlich nicht möglich. Dieses in § 6 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 11 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz geregelte Verfahren sei nur im Einzelfall auf Antrag eines Vorhabens oder einer Gemeinde möglich und zwar dann, wenn von einem im RROP festgelegten Ziel abgewichen werde, die Änderung vertretbar sei und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Eine Kreistagsfraktion als Beschlussgremium des RROP falle laut Rechtsnatur nicht unter einen möglichen Antragsteller.
Darüber hinaus seien nach § 9 Abs. 4 Geschäftsordnung keine sechs Monate seit der Beschlussfassung des RROP verstrichen.