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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

23.05.2011 - 23 Antrag der Gruppe SPD/Grüne vom 18.04.2011 (Ein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

Im Kreisausschuss wurden Änderungsanträge von der SPD/Grüne-Gruppe vorgelegt, die in den Beschluss eingeflossen sind. Der Antrag der CDU-Fraktion wird als Arbeitsgrundlage einbezogen.

 

KTA Mertz begründet den Antrag. Bei Kindern gebe es eine hohe mangelnde Schwimmfähigkeit. Eine Statistik der Uni Bielefeld zeige, dass 13% der Kinder das Schwimmen in den Schulen erlernen. Somit möchte man in den Schulferien ein zusätzliches Angebot anbieten. Die Kosten belaufen sich auf 1,- € pro Unterrichtsstunde und beziehe sich auf Kinder zwischen 6 und 12 Jahren. Auch sozial belastete Familien und Migranten sollen durch dieses Angebot angesprochen werden. Für diesen Zweck wurden 10.000 € in den Haushalt gestellt. Da die Zeit dränge, soll die Verwaltung ein Konzept erarbeiten und dem Kreisausschuss vorstellen, der dann darüber entscheidet. Nach den Sommerferien werde im Sport- und Jugendhilfeausschuss darüber berichtet.

 

KTA Perschel verweist darauf, dass man ein ähnliches und erfolgreiches Projekt in der Samtgemeinde Ostheide initiiert habe. Dennoch gebe es noch viele Kommunen, die in dieser Richtung tätig werden könnten. Er könne diesen Antrag nur befürworten.

 

KTA Staudte hält den Antrag für sehr sinnvoll. Die Spaßbäder verdrängen die Schwimmbäder. Doch leider lerne man im Spaßbad nur planschen und rutschen. Wenn ein Kind nicht schwimmen könne, bestehe immer eine Gefahrensituation. Sie möchte aber auch an die Eltern appellieren ihre Kinder zu unterrichten.

 

Um die Schwimmfähigkeit der Schüler sei es schlecht bestellt, so KTA Meißner. In der Stadt habe man sich mit dem Problem bereits auseinander gesetzt und führe Schwimmkurse, nicht nur in den Sommerferien, durch. Jährlich nehmen 80-100 Kinder an diesen Kursen teil, 70% der Kinder schaffen auch das Seepferdchen. Dennoch sollte im Sportausschuss noch einmal über die Altersbegrenzung geredet werden.

 

KTA Blume möchte, dass bei der Erstellung des Konzeptes nicht die bestehenden Angebote der Vereine aus dem Blick geraten.

 

KTA Berisha fragt, ob die Kapazitäten ausreichend seien um dieses Vorhaben umzusetzen.

 

LR Nahrstedt antwortet, dass man in der Vorbereitung sei. Man habe Gespräche mit den Bädern geführt. Manche Kurse können noch erweitert werden und man versuche mehr Schwimmmeister zu ermuntern, weitere Kurse anzubieten.

 

KTA Stange verweist auf Mädchen mit Migrationshintergrund, die die Kurse gemeinsam mit männlichen Personen nicht besuchen dürfen. Hier müsse ein Extra-Programm geschaffen werden.

 

KTA Neumann meint, dass die Schwimmkurse auch auf die Hallenbäder ausgedehnt werden müssen. Man dürfe sich nicht allein auf die Sommerferien fixieren.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

 

Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Schwimmförderung in den Schulferien des Jahres 2011 zu entwickeln und umzusetzen. Es sollte geprüft werden, ob die Organisation durch die jeweiligen Vertragspartner im Bereich der Jugendhilfe und Jugendarbeit in den vorhandenen Sozialräumen übernommen werden kann.

Bei der Entwicklung eines solchen Konzeptes sollten folgende Grundgedanken Berücksichtigung finden:

 

-          Die Teilnahmemöglichkeiten richten sich an schulpflichtige Kinder von 6 bis 12 Jahre.

-          Die Kurse sollten in den Schulferien angeboten werden. Sie sind unabhängig vom Schwimmunterricht in den Schulen zu sehen und stellen ein Angebot zur Schwimmförderung dar.

-          Für die Schwimmförderung sollten die im Landkreis Lüneburg vorhandenen Freibäder genutzt werden.

-          Entsprechende Absprachen zur Nutzungsmöglichkeit und zu den anfallenden Kosten sind mit den für die Schwimmstätten zuständigen Trägern zu treffen, wobei ein finanzielles Entegegenkommen über reduzierte Eintrittsgelder o.ä. erwartet wird.

-          Der Eigenanteil der Teilnehmer an den Kosten könnte pro Trainingseinheit 1 € betragen, wobei der Eigenbeitrag für Kinder von sozial schwachen Eltern über das Teilhabepaket oder die Sozialräume gedeckt werden sollte.

-          Der Anteil der Gesamtkosten für den Landkreis Lüneburg ist auf 10.000 € zu begrenzen. Die Finanzierung erfolgt aus einer entsprechenden Haushaltsstelle im Schuletat, die umzuwidmen ist. Weiter sind Mittel aus dem Teilhabe- und Bildungspaket denkbar.

-          Das von der Verwaltung entwickelte Konzept ist im Kreisausschuss vorzustellen und zu beraten.

-          Im Fachausschuss Sport und Jugendhilfe soll berichtet werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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