23.05.2011 - 9 Neuordnung der Landschaftsschutzgebiete: Landsc...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KR Scherf erläutert die Sachlage. Insgesamt liegen 46 Landschaftsschutzgebiete vor, von denen 44 teilnichtig und die Abgrenzungen nicht mehr stimmig seien. Das habe den Anlass zur Neuordnung der Landschaftsschutzgebiete gegeben. In intensiver Detailarbeit habe sich eine Arbeitsgruppe mit der Neuordnung der Landschaftsschutzgebiete befasst. Darin seien die Naturschutzverbände, die Land- und Forstwirtschaft, die Gewässerunterhaltung und die Kommunen vertreten gewesen. Im zweiten Weg habe es eine öffentliche Beteiligung gegeben. Hier konnte jeder Bürger die Abgrenzungsvorschläge bei den Gemeinden einsehen und entsprechende Stellungnahmen abgeben. Die eingegangenen Hinweise seien intensiv bearbeitet worden und, soweit es möglich gewesen sei, auch berücksichtigt worden.
Ob das Ostufer des Lopausees als Landschaftsschutzgebiet beibehalten werde, sei nun der einzig offene Punkt. Sie dankt dem FD Umwelt, insbesondere Herrn Holsten, für die gute Arbeit.
KTA Stilke macht deutlich, dass man die vorerst 46 Landschaftsschutzgebiete zusammenfassen werde. Das bedeute aber keine Gleichmacherei. Die regionalen Besonderheiten der verschiedenen Landschaftsschutzgebiete sollen an dieser Stelle richtig herausgestellt werden. Man sei nun bei dem neunten Entwurf der Verordnung angelangt.
Besonders der Gehölzschutz sei ein brisantes Thema gewesen. Nun habe das Bundesnaturschutzgesetz den Gehölzschutz in der freien Landschaft geregelt. So könne die reich strukturierte Landschaft erhalten bleiben. Bei der regionalen Verteilung der Gebiete sehe man große Unterschiede. Besonders in und um die Stadt Lüneburg herum seien die Landschaftsschutzgebiete um die Hälfte zurück gegangen. Aber auch in der Gemeinde Amelinghausen haben sich die Landschaftsschutzgebiete reduziert. Die Gemeinden Scharnebeck und Bardowick haben dagegen einen großen Zuwachs zu verzeichnen. Das zeige die erneute Beurteilung und Bewertung der Gebiete durch die Verwaltung des Landkreises.
Er habe gefordert, dass das Ostufer des Lopausees im Landschaftsschutzgebiet verbleibe. Der jahrelange Schutz dieses Gebietes habe dazu geführt, dass es bei Besuchern sehr beliebt sei. Damit die Menschen dieses Stück Natur weiter genießen können und es weiter ein Anziehungspunkt für die Touristen bleibe, müsse dieser Teil weiter geschützt werden.
Insgesamt sei die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Gruppierungen besonders gut gewesen.
KTA Thiemann verweist auf den langen Arbeitsprozess. Für die gelungene Neuordnung der Landschaftsschutzgebiete möchte er ganz besonders Herrn Holsten danken.
Den Antrag der Gruppe SPD/Grüne könne er nicht verstehen. Gerade das Ostufer des Lopausees habe eine wegweisende Bedeutung für die Region, was die Naherholung und den Tourismus angehe. Es sei eine große Herausforderung die bestehenden Angebote weiter zu entwickeln und dem Wettbewerb Stand zu halten.
Die Neuordnung der Landschaftsschutzgebiete sei weit vorausschauend geplant und auf einen langen Bestand ausgewiesen. Gerade deswegen sei es nicht der richtige Schritt, einen Teilbereich des Landschaftsschutzgebietes beizubehalten. Es sei klar, dass zukünftige Herausforderungen auf die Fremdenverkehrsregionen zu kommen. So müsse jede kleinste Veränderung beantragt und durch die Gremien beraten werden. Das sei nicht der Weg, den man sich in Amelinghausen wünsche.
Die Abstimmungen in den vorher gehenden Gremien seien denkbar knapp gewesen. Diese knappen Entscheidungen müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Somit beantrage er für den Punkt c des Beschlussvorschlages die geheime Abstimmung.
KTA Meyn ist der Meinung, dass die Neuordnung der Landschaftsschutzgebiete großartig gelungen sei. Somit richte er seinen Dank ebenfalls an Herrn Holsten, der mit dem nötigen Feingefühl und Engagement seine Arbeit bewältigt habe.
Die Gemeinde Amelinghausen habe die Möglichkeit durch Antragstellung eine Ausnahmegenehmigung zu erreichen. Die SPD-Fraktion werde der Neuordnung der Landschaftsschutzgebiete zustimmen.
KTA Röckseisen bedauert, dass die Harmonie im Kreistag durch diese Debatte zerstört worden sei. Für die Gemeinde Amelinghausen werde es sehr schwierig im Rahmen von Ausnahmeanträgen die notwendige Spontaneität zu bewahren um Veranstaltungen zu organisieren. Die kleinliche Einteilung sei hier nicht gerechtfertigt.
Eine Befreiungsmöglichkeit sei nur bei unbeabsichtigten Härten möglich, so KTA Blume. Die Einschränkungen, die durch das Landschaftsschutzgebiet entstehen, seien nicht unbeabsichtigt. So können für diesen Bereich keine Ausnahmen erteilt werden.
KTA Kamp wundert sich über die Diskussion. Die Verordnung sei für den ganzen Landkreis ohne Probleme getroffen worden. Doch nun werde über ein Teilgebiet debattiert und der Kreistag spalte sich in zwei Lager. Letztlich zähle die Mehrheit und die aktuelle Mehrheit sei der Meinung, dass das Ostufer des Lopausees geschützt werden müsse. Die geheime Abstimmung sehe er als unnötige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und bittet darum, diesen Antrag zurückzuziehen.
KTA Köne macht darauf aufmerksam, dass momentan schon viele Ausnahmen für die Gemeinde Amelinghausen getroffen werden. Dieser Bereich sei für den Tourismus schützenswert. Nach § 3 der Verordnung könne die untere Naturschutzbehörde Ausnahme von Verboten zulassen. Demnach sei es nicht unmöglich eine Ausnahme herbeizuführen. Es bedürfe aber eines begründeten Antrages. Folglich müsse hier nichts dramatisiert werden.
KTA Dr. Bonin weist darauf hin, dass man in der Politik alle Argumente gleich bewertet habe, ganz gleich wie hoch der Widerstandsfaktor gewesen sei.
Abstimmung zum Antrag der CDU/Unabhängige-Kreistagsfraktion:
Beschluss: Geheime Abstimmung gemäß § 18 Abs. 5 Geschäftsordnung zum Punkt c des Beschlussvorschlages.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Simmen
Als Stimmenzähler der Fraktionen werden folgende Personen benannt:
Brigitte Mertz (SPD)
Sabine Brunke-Reubold (Grüne)
Meinhard Perschel (CDU)
Karin-Ose Röckseisen (FDP)
Karlheinz Fahrenwaldt (Die Linke)
Vor der Abstimmung verliest Vors. Fricke den Punkt c des Beschlussvorschlages.
-61, KR-
Beschluss
Beschluss:
a) Dem Verordnungstext wird zugestimmt.
b) Dem Abgrenzungsvorschlag der Verwaltung wird in Form der Vorlage zugestimmt.
c) Dem Beschluss das Ostufer des Lopausees entsprechende der in der Vorlage beigefügten Karte mit in das Landschaftsschutzgebiet aufzunehmen, wird nach nochmaliger Beteiligung der Samtgemeinde, Gemeinde und der Eigentümer zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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