21.11.2011 - 10 Wahl der ehrenamtlichen Vertreter bzw. Vertrete...
Grunddaten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Blume hat keinen Vorschlag, sondern eine Erwiderung auf eine vorherige Aussage KTA Kamps, bezüglich der Wahl des stellvertretenden Kreistagsvorsitzenden sowie der stellvertretenden Landräte. Es sei richtig, dass die CDU/RRP-Fraktion ein Angebot für einen der drei stellvertretenden Landräte bekommen habe. Allerdings war das Angebot mit einer Bedingung verbunden, dass ganz konkret der ehemalige Samtgemeindebürgermeister aus Bardowick diesen Posten nicht bekommen solle. Dies wurde als Frechheit empfunden, was sich auch nicht damit begründen lasse, dass irgendwann einmal gesagt worden sei, Hauptverwaltungsbeamte sollten diese Funktion nicht wahrnehmen. Das gehe so nicht. Seine Fraktion lasse sich nicht von der Gruppe vorschreiben, wen sie für welche Funktion hier zu benennen habe. Er möchte im Übrigen, dass die 11er-Ausschüsse so groß bleiben, wie sie momentan seien, weil dies in der Sache richtig und auch finanziell vernünftig wäre.
KTA Kamp bestreitet die Aussagen KTA Blumes. Der Name von KTA Dubber sei überhaupt nicht gefallen, sondern es ging allgemein in dem Gespräch um Hauptverwaltungsbeamte. Es könne nicht sein, dass Bürgermeister, Hauptverwaltungsbeamte oder Samtgemeindebürgermeister, die kurz vorher noch im Dienst waren, nun stellvertretende Landräte werden. Die Gruppe habe insbesondere darauf Wert gelegt, dass die Funktionen ehrenamtlich bleiben und nicht ehemalige Hauptverwaltungsbeamte eingesetzt werden.
KTA Stilke kann dies bestätigen. Die Gruppe habe darauf hingewiesen, dass sie das Ehrenamt stärken wolle und dass deshalb ehemalige Hauptamtliche für dieses Ehrenamt nicht in Frage kämen.
KTA Heuer findet die Auffassung KTA Kamps und KTA Stilkes, was das kommunale Wahlrecht und die Gleichberechtigung anbelange, nicht ganz korrekt. Wenn jeder, der aus seinem Berufsleben ausscheide und sich für das Ehrenamt engagieren wolle, so behandelt werde, dann missbillige er dies ausdrücklich.
KTA Schellmann findet, dass man bei drei Vertretern zumindest den Anstand haben sollte, den Dritten aus der nächst größeren Fraktion zu benennen. Das wäre guter demokratischer Stil gewesen. Diese Art und Weise gefalle ihr überhaupt nicht und deswegen werde sie dagegen stimmen.
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Beschluss
Beschluss:
1. Folgender Beschluss ist vor der Wahl gefasst worden:
Der Landrat hat drei gleichberechtigte ehrenamtliche Vertreter bzw. Vertreterinnen mit der Bezeichnung stellvertretender Landrat/stellvertretende Landrätin.
Abstimmungsergebnis: 2 Gegenstimmen und Enthaltungen
2. Auf Vorschlag der Gruppe SPD/Grüne sind gewählt:
1. Elke Stange mit 36 Stimmen
2. Stefi Brockmann-Wittich mit 34 Stimmen
3. Nicole Ziemer mit 35 Stimmen
Es wurde schriftlich gewählt. Stimmenzähler/-innen waren:
SPD-Faktion: Meike Völker
Grüne-Fraktion: Peter Bollmann
CDU-Fraktion: Annette Kork
FDP-Fraktion: Birte Schellmann
Die Unabhängigen-Fraktion: Martin Gödecke
Die Linke-Fraktion: Frank Stoll
Die Zählliste ist als Anlage diesem Protokoll beigefügt.