16.07.2012 - 10 Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Lüneb...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Berisha ist gegen die Änderung der Hauptsatzung. Es sei nicht richtig, dass die Verwendung des Wappens nur noch mit der Genehmigung des Landkreises Lüneburg zulässig sein soll. Das Wappen sei kein Dienstsiegel, sondern dies sei Allgemeingut. Eine Benutzung durch den Bürger dürfe nicht von der Erlaubnis des Kreises abhängig sein. Beim Dienstsiegel sei die Situation eine ganz andere. Als Kreistagsabgeordneter dürfe er beispielsweise auf seinem persönlichen Briefbogen das Wappen des Landkreises künftig nur nutzen, wenn die Verwaltung dies genehmige. Dies könne nicht richtig sein und sei nicht in Ordnung. Das Wappen sei nicht allein Sache des Landkreises, sondern gehöre auch dem Bürger.
EKR Krumböhmer erwidert, dass das Wappen dem Namensrecht des Landkreises Lüneburg unterliege. Dies könne nicht freigegeben werden, damit kein Missbrauch damit betrieben werde. Es sei wichtig zu prüfen, wer das Wappen in welchen Zusammenhang benutzen wolle.
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Anlagen zur Vorlage
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